also in meiner abe zu den blinkern steht "optional" zum orginal standlicht, da die abe der scheinwerfer ja bestätigt das es der ersatz fürs originale ist (nen DAT gutachter, der auch tüv abnahmen macht, meitne aber zu mir das das zusammen klar geht) würde ich mal sagen das sit legal. ist aber wohl von der laune des grün-weien mannes abhängig, da man es evtl auvh zum negativen aus legen kann