also wenn der anhänger angemeldet ist und somit ein kennzeichen besitzt kann ich ihn auf parkplätze sowie am straßenrand, wenn kein verkehrsteilnehmer behindert wird, abstellen. anhänger zählt wie fahrzeug. das ist auch zeitunabhängig. hauptsache er ist angemeldet. mein anhänger steht immer draußen auf einen parkplatz und ich habe noch nie probleme gehabt. wäre ja auch noch schöner denn ich bezahle ja nun auch steuern für das fahrzeug! gruß hannes