Grober Exkurs zum Thema Recht: Das Recht zum Streik ist als Mittel im Arbeitskampf (??) in den jeweiligen Branchen-Tarifverträgen niedergelegt. Als Gegenmaßnahme hat der Arbeitgeber das Recht zur Aussperrung. Ebenfalls in den Tarifverträgen ist niedergelegt, dass aufgrund lediglich der Teilnahme an Streiks niemand gekündigt werden darf. Es sei denn, er/sie macht sich währenddessen eines Rechtsbruchs schuldig. ... eine Errungenschaft der deutschen Mitbestimmung ... Zurück zum Thema: In den AGB wird neben anderen Sachverhalten voraussichtlich auch der Streik als höhere Gewalt ausgeschlossen sein. Machen große und international tätige Unternehmen jedenfalls so... Allenfalls kannst Du Ersatz für die Kosten verlangen, die Du gehabt hast, um Deine Erreichbarkeit sicher zu stellen. Hierbei musst Du aber die objektive Notwendigkeit dieser Kosten nachweisen können. Sonderkündigung halte ich für ausgeschlossen ...