Du solltest unterscheiden zwischen dem - Widerruf => Du machst die Bestellung rückgängig, weil Du das Produkt nicht mehr möchtest oder Dich bei der Bestellung geirrt hast und der - Mängelrüge => Federn bringen nicht das zugesagte Ergebnis und sind damit mangelhaft. In Fall eins nimmst Du - falls der Versand bereits durchgeführt wurde - die Teile nicht einmal aus der Verpackung, sondern schickst umgehend zurück. Ansonsten kann Dir der Verkäufer die Ingebrauchnahme unterstellen. In Fall zwei bemerkst Du den Mangel erst nach Prüfung (logisch), Du musstest die Teile also in Gebrauch nehmen. Versuche es mit der Mängelrüge und lass Dir einen neuen Satz schicken. Diesen tastest Du nicht an (wenn Du wirklich nichts mehr damit zu tun haben willst) und erfüllst die Voraussetzungen für den Widerruf. Das BGB und i.d.R. auch AGB sieht/sehen vor, dass dem Verkäufer ein Nachbesserungsrecht eingeräumt werden muss. Erst nach mehrmaliger erfolgloser Nachbesserung kann der Vertrag rückgängig gemacht werden. Mir erscheint die Sache mit dem mehrfachen, erfolglosen Nachbesserungsversuch und damit der Möglichkeit zur Wandelung jedoch aussichtsreicher. Zumal es, wie Du schilderst, auch eher der Wahrheit entspricht.