Will ja nicht den Spielverderber machen, aber soooo sicher ist Deine Position auch nicht. Denn: Du hast die Ware an- und sogar mitgenommen. Damit könnte davon ausgegangen werden, dass Du nach Prüfung der Ware das Geschäft akzeptiert hast, womit der Vertrag zustande gekommen ist und der Verkäufer Anspruch auf komplette Bezahlung hat. Zumal Du vor Ort ja auch komplett bezahlen wolltest. Prüfung bedeutet in diesem Sinne nicht die Funktionsprüfung, sondern die Sichtprüfung auf Menge und grundsätzliche Beschaffenheit. Wenn ohne Ahnung wärest Du verpflichtet gewesen jemanden mitzunehmen, der den notwendigen Sachverstand hat. Schiefgehen kann das Ding übrigens auch noch, wenn der Verkäufer glaubhaft machen kann, er habe von dem Fehlen der Eigenschaft nichts gewusst ... Das hat Bastelbert oben ja schon ausgeführt. Das Fehlen zugesicherter Eigenschaften berechtigt dann zur Wandelung, wenn diese (fehlende) Eigenschaft für Dich kaufentscheidend war. Das scheint in Deinem Fall so gewesen zu sein. Also schreibe ihm, dass Du den Motor als 2.0er nicht gebrauchen kannst und so nie abgenommen hättest. Biete ihm das Ding zur Abholung an, warte und gut. Nach 10 Jahren hast Du es "ersessen" .