Was willst Du mit einem Kaltlaufregler, wenn der Motor Euro-II schon hat (Schlüsselnummer 26)? Mit der Sekundärluftpumpe (zur schnelleren Kat-Erwärmung) soll für den Z3-M-Roadster sogar Euro-III möglich sein ... Was kommt denn real hinten raus? Würde das für Euro-II reichen? Ich denke jedoch, es wird eher daran liegen, dass der M-E30 grundsätzlich nicht auf Euro-II zu bringen war. Da sperrt sich das Amt. Was ist mit den ganzen M50/M52-Umbauten? Hat da einer Euro-III eingetragen? edit: Was hast Du denn aktuell für eine Abgasschlüsselnummer drin stehen? Wenn da 999 steht, kannst du Dich auf den Kopf stellen und Du kriegst ohne Herstellerbescheinigung keine Änderung.