Frage 1: 16 Jahre (Indiz: Perso muss vorgelegt werden und den gibt es mit 16, Führerschein allerdings frühestens mit 17) Frage 2: Die Zulassung eines Fahrzeuges auf minderjährige Fahrzeughalter ist grundsätzlich möglich. Allerdings ist hierfür die Vorlage einer Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter (i. d. R. Elternteile, Vormund, etc.) erforderlich. Diese ist in vielen Fällen auf dem Anmeldeformular bereits mit abgedruckt. Als Unterlagen sind (neben den Papieren des Fahrzeuges) vorzulegen: Personalausweis und Unterschrift vom Vater; Personalausweis und Unterschrift von der Mutter; Personalausweis von der minderjährigen Person. Ist nur ein Elternteil erziehungsberechtigt, dann muss das Sorgerechtsurteil vorgelegt werden. Zum Versicherungsthema kann ich nichts Belastbares beitragen, aber das scheint ja Verhandlungssache zu sein. Zu bedenken bleibt jedoch, dass viele (alle ?) Versicherungen für Halter mit einem Alter unter 23 Jahren einen nicht unwesentlichen Aufschlag verlangen. Meine Tochter (20J.) wollte vor einem Jahr einen 86PS-Fiesta versichern. Zweitwagenregularium über mich und TK/VK mit SB 150/500 sollte im Jahr bei einmaliger Zahlung etwa 2.400,- Euronen kosten ... . Nur so nebenbei ...