Wenn der neuen Motor seinerzeit serienmäßig in der Fahrzeugreihe verbaut wurde und es für diese Ausführung eine Schlüsselnummer gab/gibt, dann wird Dein Fahrzeug auf diese Nummer umgeschlüsselt werden, wenn Du den Umbau dem TÜV vorführst. Das Straßenverkehrsamt teilt das der Versicherung mit, wenn Du den TÜV-Bericht in die Papiere übertragen lässt. Dementsprechnd wird auch die Einstufung von der Versicherung ausfallen. Falls der neue Motor zu Serienzeiten nicht in der Fahrzeugreihe Verwendung fand, wird zwar nicht umgeschlüsselt, aber die Versicherung dennoch nach Abnahme und Straßenverkehrsamt informiert. Wie diese dann reagiert ist unterschiedlich. Von "Ursprungsbeitrag plus x Prozent" bis "Wir nehmen keine getunten Farzeuge" ist so ziemlich alles drin ...