Wofür möchtest Du eine Beratung? Oder womit wollt ihr einen Rechtsanwalt aufhalten? Das Jobcenter hat Fehlverhalten eingeräumt. Haken dran. Du hast die Rückabwicklung oben dargestellt und als logisch bezeichnet. Auch Haken dran. Die Rückabwicklung muss jetzt anlaufen. In diesem Zusammenhang muss und wird (hoffentlich) auch die Zahlungsaufforderung zurückgenommen werden. Damit wäre die 14.Juni-Frist erledigt. Das gilt es jetzt in engem Kontakt zu verfolgen und NICHT - wie bei der Zuvielzahlung - sich zurückzulehnen und nix zu machen. Danach ist es völlig Hupe, ob das/ein Verfahren 30 Tage oder 30 Jahre dauert. Die Dame ist dann nicht mehr Beteiligte. Wenn Du der Dame weiterhelfen willst, dann mit kinetischer Energie, indem Du ihr periodisch in den Hintern trittst, um das Phlegma rauszutreiben, sich um wichtige Dinge (wie den eigenen Kontostand) nicht zu kümmern.