Als ich noch in der Gastronomie zugange war, wurde uns verboten, von Kunden mitgebrachte Behältnisse zu befüllen. Begründung: Falls dem Kunden nach Verzehr schlecht geworden wäre und er den Gastronomen verklagt hätte, sei nicht zweifelsfrei nachzuweisen, ob die Übelkeit von den Speisen oder dem mitgebrachten, ggf. unzureichend gereinigten Behältnis herrührt.