@Georg und JanTennert1:roll: In der Kaskoversicherung muss man unterscheiden Zwischen Teil- und Vollkasko. In der Teilkasko gibt es keinen Schadenfreiheitsrabatt (Prozente). Die Vollkasko wird analog der Haftpflichtversicherung mit Prozenze geführt. In der Regel ist bei jeder Vollkasko auch eine Teilkasko dabei, über die die Schäden am eigenen Fahrzeug, die unter die Teilkasko (Glasbruch, Haarwild, Diebstahl) fallen, deckt. Der Selbstbehalt ist meistens nicht identisch des SB in der Vollkasko. Ich an Deiner Stelle würde die Rechnung bei Deiner Versicherung einreichen, wenn Du eine Kasko hast. Die Versicherung wird den Schaden gem. Deinem Vertrag prüfen und ggf. regulieren. Eine Höherstufung brauchst Du nicht zu befürchten. Ich hoffe Dir ein bisschen die Angst vor der Versicherung genommen zu haben.