Hallo, kann es sein das Dein/Euer Vater kein Testament bei einem Notar oder dem Nachlassgericht hinterlegt hatte ? Im Falle eines notariellen Testaments werden die Erben vom zuständigen Amts- bzw. Nachlassgerichts angeschrieben. Das dauert zwar auch eine Weile bis das Schreiben kommt, aber da ist dann auch die Abschrift des Testaments mit bei. Im Falle der gesetzlichen Erbfolge, also ohne Testament muß man (meinem Wissensstand nach) einen Erbschein beantragen, nur mit diesem hat man dann Zugriff auf Konten und Versicherungen. So noch viel Spaß mit Deinem Erbe. Gruß Peter