Glaubst Du den Scheiss eig. selbst den Du schreibst? Ein Samurai-Schwert ist auch ne freie Waffe; kannst ja mal damit durch die Münchner Fußgängerzone tingeln...sag mir aber bitte vorher bescheid:-D Wenn Du als privater einen Gegenstand gegen jemanden einsetzt ist das gefährliche Körperverletzung. Ob das dein toller Quarzhandschuh ist, dein Teleskopstock oder auch nur dein Schuh. Aber da ja bei uns die Strassenkriminalität vergleichbar mit Südafrika ist, ist's natürlich legitim sämtliche frei erhältliche Waffen rein präventiv im Fahrzeug mitzuführen:freak: Stell Dir mal vor. Ich glaub es tatsächlich. Und ich kenn mich sogar mit dem Thema bissel aus. ;) Logischerweise darfste das Zeug nicht für nen Angriff gebrauchen. Aber mit Notwehr als Rechtfertigungsgrund kann Dir keiner was. Und Notwehr liegt nunmal dann vor, wenn Du Dich verteidigst. Und dafür setze ICH das Zeug ein. Nachdem ich mit nem Weizen-Glas angegriffen wurde (Ja, Narben am Kinn und Hals), und den Typen danach nur mit der blanken Faust umgesemmelt habe lag ich drei tage im krankenhaus und war offiziell 6 Monate potentiell infektiös. Hab ihn blöderweise genau mit dem Handköchel am Zahn getroffen. Haut aufgeplatzt, Spucke rein, Superinfektion fast bis zur Sepsis. Und selbst wenn ich in dem Moment nen Sandhandschuh gehabt hätte, ich keine Verletzung und er mehr Zähne weg, hätte mir keiner was gekonnt, weil es Notwehr war. Und noch nicht mal überzogene (die übrigens auch straffrei ist). Es ist halt die Frage, ob man das Zeug in Notwehr benutzt oder nicht. Der Vergleich mit dem Samuraischwert hinkt leider. Denn das darfste auf Grund des Waffengesetzes nicht öffentlich mitführen. Nen ASB-Schlagstock schon. Genauso übrigens auch ein Tonfa... Edit sagt: Auch als Beamter ist es gefährliche Körperverletzung, wenn man einen Gegenstand einsetzt. Aber die greifen normalerweise nicht an, sondern handeln aus Notwehr. rechtfertigungsgrund und so... Du verstehst?