bastelbert hat recht. es ist möglich sich als erzeuger eintragen zu lassen. wie mussten seinerzeit aber das einverständnis des noch-ehe-manns der kindesmutter einholen. zum thema zurück: schalte das jugendamt ein. dein kind hat ein recht seinen vater zu sehn. und wenn du nicht der kindsvater bist dann stell die zahlungen ein. dann ist sie diejenige die reagieren muss.