Schäden am Fahrzeug können manchmal schneller passieren, als es dem Fahrzeughalter lieb ist. Oft sind es Kleinigkeiten, gelegentlich können auch enorme Beeinträchtigungen vorliegen, die jede Autofahrt beeinträchtigen. Mit einer Reparaturkostenversicherung lassen sich allerdings kleine und größere Schäden am eigenen Pkw innerhalb kurzer Zeit regulieren. Doch wie vorteilhaft ist eine Reparaturkostenversicherung wirklich und reicht die vom Gesetz vorgeschriebene Haftpflichtversicherung nicht aus?
Warum ist eine Reparaturkostenversicherung für Autohalter sinnvoll?
Jeder Autofahrer muss vor dem Führen eines Fahrzeuges im Straßenverkehr Versicherungen abschließen. An erster Stelle steht die Haftpflichtversicherung. Diese ist vom Gesetz vorgeschrieben. Ohne den Vertragsabschluss ist das Fahren mit dem Fahrzeug auf öffentlichen Straßen nicht erlaubt. Kommt es zu Unfällen mit einem oder mehreren anderen Fahrzeugen, deckt die Haftpflichtversicherung die Schäden am gegnerischen Fahrzeug in vollem Umfang ab. Sollen hingegen auch kleine oder größere Schäden am eigenen Fahrzeug reguliert werden, ist je nach Fahrzeug eine Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung nötig.
Zusätzlich ist eine Reparaturkostenversicherung hilfreich. Diese grenzt sich kategorisch von der Haftpflicht- und den Kaskoversicherungen ab. Die Reparaturkostenversicherung springt immer dann ein, wenn die Gewährleistung oder Herstellergarantie eines Fahrzeuges abgelaufen ist. Sie kann sich sowohl für Neu- als auch Gebrauchtwagen lohnen und sichert sowohl serienmäßig elektronische als auch serienmäßig mechanische Teile eines Fahrzeuges ab.
Kommt es also zu Schäden am Fahrzeug, lassen sich diese dank verschiedener Versicherungen beheben. Die Reparaturkostenversicherung ist dabei nicht nur für Fahrzeuge von Gebrauchtwagenhändlern interessant, sondern auch beim Fahrzeugerwerb im Rahmen von Privatkäufen.
Welche Schäden reguliert eine Reparaturkostenversicherung?
Kommt es im Straßenverkehr zu einem Unfall, übernimmt die Versicherungsgesellschaft bei einer Vollkaskoversicherung sämtliche Schäden am gegnerischen Fahrzeug sowie am Auto des Versicherungsnehmers - auch dann, wenn der Unfall vom Versicherungsnehmer selbst verursacht wurde. Bei der Teilkasko ist der Versicherungsumfang eingeschränkter. Oft werden nur Kosten übernommen, wenn das Fahrzeug durch äußere Einflüsse beschädigt oder zerstört wurde. Die Versicherungsleistungen sind demnach bei der Teilkasko nicht so umfangreich wie bei der Vollkaskoversicherung.
Die Reparaturkostenversicherung übernimmt hingegen nicht die Schadensregulierung bei Unfällen. Sie kommt im Wesentlichen zum Einsatz, wenn sich Schäden im Laufe der Zeit am eigenen Fahrzeug entwickeln. Dabei bezieht sie sich nicht nur auf versicherte Bauteile, sondern auch auf Betriebs- sowie Bruchschäden. Zusätzlich zahlt die Versicherung ebenso den Arbeitslohn der Handwerker. Dabei ist zwischen den verschiedenen Tarifen zu unterscheiden. In der Regel sind in den Basistarifen verschiedene Bauteile vom Motor über die Schaltung bis zum Achsgetriebe versichert. Komfort- und Premiumtarife umfassen zusätzliche Baugruppen wie Sicherheits- und Kühlsysteme, Sitzheizung, elektrische Fensterheber oder Zentralverriegelung. Hier ist es wichtig, vor dem Abschluss einer Reparaturkostenversicherung genau in den Vertragsunterlagen zu kontrollieren, welche Punkte in den jeweiligen Tarifen abgedeckt sind.
Hinweis: Bauteile, die dem Verschleiß unterliegen, wie Bremsbeläge oder Reifen, sind in der Reparaturkostenversicherung nicht inkludiert.
Welche Fahrzeuge können Autohalter absichern lassen?
Die Reparaturkostenversicherung ist grundsätzlich für alle Fahrzeuge interessant, für die eine gültige Betriebserlaubnis vorliegt. Versicherer können allerdings einige Bedingungen aufstellen und somit Fahrzeuge ablehnen. Das ist meistens dann der Fall, wenn das Fahrzeug schon sehr alt ist oder keine hohe Laufleistung bietet. In diesem Rahmen klärt der Fahrzeughalter im Vorfeld idealerweise ab, ob die gewünschte Versicherung sowie der Tarif für das eigene Fahrzeug infrage kommt.
Zudem ist zu bedenken, dass die Reparaturkostenversicherung keine Schäden übernimmt, die in den Bereich Teil- oder Vollkaskoschäden fallen. Auch Abschleppkosten werden nicht übernommen. Versicherungsnehmer, die sich dessen bewusst sind, können mit der richtigen Versicherung das eigene Fahrzeug optimal absichern und müssen sich um horrende Schadensregulierungen nicht sorgen.
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