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Was ist bei Teil- oder Vollkasko zu beachten?


Hausmeister
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Kfz-Versicherung - was ist bei Teil- oder Vollkasko zu beachten?

 

Im Unterschied zur Kfz-Haftpflichtversicherung, die gesetzlich verbindlich vorgeschrieben ist, haben Fahrzeughalter bei der Kasko-Versicherung die Wahl, ob sie überhaupt einen solchen Versicherungsschutz vereinbaren und welchen Umfang er besitzen soll. Dabei geht es auch um die grundsätzliche Entscheidung zwischen einer Teilkasko- oder einer Vollkasko-Versicherung.

 

 

Teil- oder Vollkasko - der Unterschied

 

Während die Kfz-Haftpflichtversicherung Schäden abdeckt, die Dritten durch den Fahrzeug-Gebrauch entstehen, bezieht sich die Kasko-Versicherung auf Schäden, die an dem Fahrzeug selbst bewirkt werden, ohne dass eine Haftpflicht eines feststellbaren dritten Verursachers gegeben ist. Solche Schadensereignisse können sehr vielfältig sein. Die Bandbreite reicht von Beschädigungen durch Fahrzeugbrände, Sturm oder Hagel bis zu Schäden durch selbst verschuldete Unfälle oder Zusammenstöße mit Tieren.

 

Wie der Name "Teilkasko" bereits vermuten lässt, erfasst die Teilkasko-Versicherung dabei nicht alle Schäden. Neben den gängigen Elementarschäden durch Naturgewalten werden üblicherweise Glasschäden, Schäden durch Diebstahl oder Raub, Brand oder Explosion, Marderbisse und (Haar-)Wildschäden abgedeckt. Nicht erfasst sind dagegen Schäden durch Vandalismus, Schäden aus Zusammenstößen mit anderen Tieren sowie generell Schäden, die durch selbst verschuldete Unfälle entstanden sind. Wer das finanzielle Risiko von Reparaturen oder einer Ersatzbeschaffung auch in diesen Fällen absichern will, benötigt eine Vollkasko-Versicherung. Sie bietet umfassenden Versicherungsschutz. Eine übersichtliche Unterscheidung der Kfz-Versicherungen bietet auch die Allianz. Kfz-Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko werden mit weiterführenden Informationen umfangreich erklärt.

 

Die Grenzen zwischen Teilkasko- und Vollkasko-Schutz sind bei den Versicherern ähnlich, aber nicht identisch. Ein typischer Bereich, wo es Unterschiede geben kann, sind Schäden mit Wildtieren. Was als Wild zu verstehen und damit unter den Teilkaskoschutz fällt oder nicht, kann je nach Versicherungsangebot unterschiedlich ausfallen. Deshalb empfiehlt sich bei der Auswahl und Entscheidung auch immer ein Blick ins "Kleingedruckte" - die Versicherungsbedingungen.

 

 

Wahl des Versicherungsschutzes - Frage der Abwägung

 

Die Entscheidung Teilkasko oder Vollkasko ist eine Abwägungsfrage zwischen Beitragskosten und dem finanziellen Risiko eines selbst zu tragenden Schadens. Die Höhe der Beiträge hängt unter anderem von der Regional- und Typklasse des Fahrzeugs, daneben aber auch noch von einer Reihe weiterer Faktoren ab. Bei der Vollkasko-Versicherung spielt - wie in der Kfz-Haftpflicht - auch der Schadensfreiheitsrabatt eine wichtige Rolle. Je länger unfallfrei gefahren wird, umso günstiger fallen die Beiträge aus und umgekehrt. Bei Teilkasko-Versicherung gibt es dagegen grundsätzlich keine Schadensfreiheitsrabatte.

 

Tendenziell sind die Beiträge bei Teilkasko-Versicherungen niedriger, da der Versicherungsschutz weniger umfangreich ist. Pauschal gilt das allerdings nicht. Je nach Typklassen-Einstufung und Schadensfreiheitsrabatt können die Beiträge im Einzelfall in der Vollkasko sogar geringer sein. Im Allgemeinen werden Vollkasko-Versicherungen bei neueren und besonders hochwertigen Fahrzeugen empfohlen. Es kommt aber letztlich auf die individuelle Betrachtung und Einschätzung an.

 

 

Günstige Oldtimer-Tarife - auch für E30

 

Besondere Vorteile haben übrigens Besitzer von Oldtimern. Da das Schadensrisiko hier nachweislich geringer ist als bei "normalen" Fahrzeugen, fallen die Versicherungsbeiträge sowohl in der Teilkasko als auch in der Vollkasko deutlich günstiger aus. Viele Versicherer bieten spezielle Oldtimer-Versicherungen oder -Tarife an. Ein Auto kann dabei bereits ab einen Alter von 20 Jahren als Oldtimer eingestuft werden. Auch der BMW E30 fällt darunter. Allerdings reicht das Alter alleine nicht für die Oldtimer-Einstufung. In der Regel wird der gutachterliche Nachweis eines gut erhaltenen Originalzustandes verlangt, mancher Versicherer macht auch ein H-Kennzeichen zur Voraussetzung.


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