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Grundsätzliches zur Auspuff-Eintragung


Hausmeister
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Fahrzeuge die vor dem 01.04.1994 zugelassen wurden brauchen in Deutschland kein Prüfzeichen am Auspuff, d.h. das auch Komponenten wie z.B. GTAS Endtöpfe, die ja keine Papiere haben, grundsätzlich immer eintragbar sind.

 

Bei selbstgebauten Anlagen muß diese einwandfrei sein und man muß ggfs. damit rechnen das eine Geräuschmessung durchgeführt wird. Dabei darf das Fahrzeug jene Grenzwerte nicht überschreiten, die bei seiner Erstzulassung laut StVZO gesetzlich vorgeschrieben waren.

 

Für die Feststellung der Lautstärke können dann allerdings 75-200 Euro verlangt werden. Und ein Leistungstest könnte auch noch fällig werden (ca. 25 Euro). Je nachdem ob in den Fahrzeugpapieren ein P, ein N oder ein A hinter der dB-Zahl steht ist eine Messung des für das Fahrzeug zulässigen Wertes heute aber kaum noch möglich, da es keine Umrechnungsfaktoren für die verschiedenen Wertebereiche gibt. Und kaum ein TÜV hat ja noch die alten Meßgeräte - oder kennt die jeweils genauen Prüfmethoden.

 

Soweit die Theorie. Wie jeder weiß ist der Eintrag viel vom Wohlwollen des Prüfers abhängig. Weil das oben geschriebene gilt natürlich auch umgekehrt: wir werden dem Prüfer nicht beweisen können, das der Auspuff eben nicht zu laut ist nach den alten Meßverfahren.

 

Desweiteren sollte man seinen Wagen gleich nach Montage des Auspuffs vorführen, da ein neuer Endtopf normalerweise noch nicht seine endgültige Lautstärke besitzt.

 

Last but not least: im Problemfall (haben wir die nicht alle?) lieber einen Tuner aufsuchen, da die "normalen" TÜV Prüfer oft aus Angst und/oder Unwissenheit manchmal etwas zögerlich sind, Umbauten einzutragen.

 

Viel Glück wünscht

 

Jens

 

P.S.: Als der Artikel geschrieben wurde, hatte der Inhalt uneingeschränkt Gültigkeit. Heute im Jahre 2008 im Zuge der EU kann es durchaus neue Richtlinien geben,

die das Geschriebene ungültig machen.


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