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Tüv abgelaufen - saisonkennzeichen ! Frage ! dringend ;-)


heiner1109
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Moin zusammen,

ich hab da mal wieder ne Frage ;-)

 

also folgender Sachverhalt ;-)

 

325i Cabrio - Tüv ging bis 10/07 , Saisonkennzeichen 04-10

er ist also im November abgelaufen, also in der Zeit wo das Auto "abgemeldet" ist.

 

Ich habe bei der Polizei in Hildesheim und in Sarstedt angerufen (im März) und 2 verschiedene Meinungen gehört.

 

1. Polizeirevier Sarstedt: Tüv ist seit November abgelaufen, also jetzt 7Monate, wenn ich angehalten werden muss ich mit der entsprechenden Strafe rechnen.

 

2. Polizeirevier Hildesheim: Wenn der Ablauf der Tüv Plakette in den Zweitraum fällt in dem das Fahrzeug nicht bewegt werden darf , gilt der erste Monat der Wiederzulassung (April).

Ich müsste also im April hin, werde ich im April angehalten gillt das als erster Monat.

 

Nun gut, also 2 verschiedene Aussagen ;-)

 

Nun war ich im April hin, hab auch eine Mängelliste bekomme und keine Plakette.

Die offensichtlichen Mängel sind behoben. (zb neue Reifen)

 

Laut Bericht hätte ich bis 02.05 wieder vorführen müssen, dies habe ich aus beruflichen Gründen nicht geschafft.

 

Ich werde über Pfingsten die restlichen Sachen machen (Hardy Scheibe zb) und dann nächste Woche zum Tüv.

 

Nun ist ja gerade herliches Wetter und ich würde gern ein wenig e30 Cab fahren.:drive:

 

Weiß jemand von euch wie sich das nun verhält ?

also bei der 2ten Aussage wäre ich im 2ten Monat drüber, das Risiko würde ich gehen ;-)

 

Gr

Heiner

Die letzten Worte eines Beifahrers ?

 

"rechts ist frei" :smbmw:

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Hallo.

Also soviel ich weiss zählt Aussage 1. habe das selbe Prob bei meiner Winterhure :-) Ist auch im Nov. abgelaufen und angemeldet bis 1.4. gewesen bin also weit drüber. Was ich noch weiss wenn du in der Zeit zum Tüv fährst (und durchkommst) wo er nicht angemeldet ist bekommst du normal 2 Jahre Tüv WAS aber nicht klappt wenn er angemeldet ist :-(

Was nun die Strafen sind weiss ich nicht da ja alles neu sein soll, kann mich mal errinnern das es hiess ab 8 Monaten drüber 1 Punkt und einige Euro aber das ist wohl schon Essig.

 

Gruss Sascha aus Thüste :-)

Du musst ein bösartiger Verschwörer sein, wenn du hier das Gegenteil schön redest

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huhu,

jo das mit den vollen 2 jahren kenne ich und hatte ich auch schon, auto war abgemeldet, schon 5 monate abgelaufen, hab volle 2 jahre bekommen, das gilt aber leider nicht bei saison, da wird zurückdatiert, dies weiß ich, da ich mein meinem tüv besuch auch au gemacht hab, die hab ich bestanden und wurde zurückdatiert.

gr

heiner

Die letzten Worte eines Beifahrers ?

 

"rechts ist frei" :smbmw:

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WAS machen die auch alle was sie wollen? Habe in HM bei der Dekra gefragt und der meinte "klar komm vorbei und du bekommst 2 Jahre) ha ha wie denn ohne Anmeldung der Witzbold *ggg*

Naja werde nochmal mit dme Tüver hier im Nachbarort (Wallensen) sprechen was der sagt und wehe der sagt auch Zurückdatieren dann meld ich den Dreckshobel kurz ab :-)

Du musst ein bösartiger Verschwörer sein, wenn du hier das Gegenteil schön redest

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"WAS machen die auch alle was sie wollen? Habe in HM bei der Dekra gefragt und der meinte "klar komm vorbei und du bekommst 2 Jahre) ha ha wie denn ohne Anmeldung der Witzbold *ggg*

Naja werde nochmal mit dme Tüver hier im Nachbarort (Wallensen) sprechen was der sagt und wehe der sagt auch Zurückdatieren dann meld ich den Dreckshobel kurz ab icon_smile.gif"

 

moin, also mein 3er war abgemeldet (also auch keine saisonzulassung) und laut aussage polizei und dann noch beim verkehrsamt rückversichert durfte ich :

auf direktem wege von mir zum tüv und danach zur zulassung des fahrzeugs.

mit abgekratzen plaketten auf den kennzeichen und einer ausgefüllten doppelkarte.

gr

heiner

Die letzten Worte eines Beifahrers ?

 

"rechts ist frei" :smbmw:

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so , hab mich mal schlau gemacht ;

laut http://www.bussgeldkataloge.de/

 

"Als Halter Fahrzeug zur Haupt- oder Zwischenuntersuchung nicht angemeldet oder vorgeführt; bei einer Überschreitung des Anmelde- oder Vorführtermins von

mehr als zwei bis zu vier Monaten 15,- EUR

vier bis acht Monaten 25,- EUR

mehr als acht Monaten 40,- EUR, 2 Punkte

Abgasuntersuchung:

Als Halter die Frist für die Abgasuntersuchung überschritten um

mehr als zwei bis zu acht Monate 15,- EUR

mehr als acht Monate 40,- EUR, 1 Punkt

Fahrzeug zur Nachprüfung der Mängelbeseitigung nicht rechtzeitig vorgeführt 15,- EUR"

 

 

also in meinem fall schlimmstens 25 € keine punkte.

das risiko gehe ich ;-)

 

 

trotzdem bleibt die frage, ab wann gerechnet wird ;-)

gr

heiner

Die letzten Worte eines Beifahrers ?

 

"rechts ist frei" :smbmw:

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Deine alte Plakette ging bis 10/07 und das Saisonkennzeichen einschließlich Oktober? Dann zählts ab dann und die abgemeldeten Monate zählen auch. Der Tüv ist ja im Oktober schon abgelaufen. Wenn die alte Plakette bis 11/07 gegangen wäre, dann hätte es erst ab dem Zeitpunkt des Saisonkennzeichenzeitraums gezählt.

 

Ich habs glaub ich schon zig mal hier im Board geschrieben... hier im Saarland wird nie zurückdatiert. Ist ja auch Schwachsinn :sonne:

Gruß, Dirk

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Dirk hat recht.

Fakt ist, dass das Auto 10/07 zum TÜV mußte und damit ist die HU um mittlerweile 7 Monate überzogen und man bekommt (außer im Saarland) auch nur ne Plakette bis 10/09.

 

Wäre der Termin in 11/07 gewesen dann hätte man den ganzen April Zeit gehabt und der Mai wäre der ERSTE überzogene Monat gewesen.

In dem Fall bekommt man auch ne Plakette bis 04/10 damit der termin in Zukunft nicht mehr im Ruhezeitraum liegt.

 

Das ist Fakt laut "Gesetz" - ich hoffe, ich muß nicht noch die §§ raussuchen. ;-)

 

Georg

Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! :daumen:

 

Mein E30 Cabrio ist hier zu sehen und der ganz offene Klassiker hier

Und wenns mal Probleme mit anderen BMWs außer dem E30 gibt kann man ja hier mal fragen. :-)

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Dirk hat recht.

Fakt ist, dass das Auto 10/07 zum TÜV mußte und damit ist die HU um mittlerweile 7 Monate überzogen und man bekommt (außer im Saarland) auch nur ne Plakette bis 10/09.

 

Wäre der Termin in 11/07 gewesen dann hätte man den ganzen April Zeit gehabt und der Mai wäre der ERSTE überzogene Monat gewesen.

In dem Fall bekommt man auch ne Plakette bis 04/10 damit der termin in Zukunft nicht mehr im Ruhezeitraum liegt.

 

Das ist Fakt laut "Gesetz" - ich hoffe, ich muß nicht noch die §§ raussuchen. ;-)

 

Georg

 

ich glaub das schon, brauchst die § nicht raussuchen ;-)

lustig ist aber das selbst die polizei unterschiedliche aussagen macht:wall:

gr

heiner

Die letzten Worte eines Beifahrers ?

 

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Kommt immer drauf an wie man es schildert und ob die das nicht so assoziiert haben, dass das Auto in 10/07 bereits abgemeldet war.

 

georg

Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! :daumen:

 

Mein E30 Cabrio ist hier zu sehen und der ganz offene Klassiker hier

Und wenns mal Probleme mit anderen BMWs außer dem E30 gibt kann man ja hier mal fragen. :-)

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