ja, dass müssen sie aber auch wenn der wagen zur reparatur ne woche in der werksatt steht und du ihn nicht nutzen kannst, oder wie in manchen fällen geschehen, wenn du zum kauf eines anderen wagens deinen verkaufen musst und du für die veranschlagte zeit der wiederbeschaffung keinen wagen hast... das werden sie eher nicht gesagt haben?! dabei ist auch nachrangig, in welcher form der schaden behoben wird, der dir durch den unfall und die folgen entstanden ist. sprich, wenn du bei schönem wetter mit dem rad fährst, hast du trotzdem anspruch auf entschädigung des nutzungsausfalls. servus tobtouring