is zwar keine weisheit, hab aber kein besseres thema gefunden und nen eigenen fred dafür aufmachen wollt ich auch nich: Die neue Werbung von BP: "Wir tanken auch ihren Golf"
btt: kaufpreis heißt neukaufpreis soweit ich weiß. also der preis, den man zahlen musste als man dieses auto als neuwagen gekauft hat. bin mir aber nicht hundert pro sicher.
hatte vor ein paar wochen auch nen treffer. ich würde das formular gar nicht ausfüllen sondern nur den gutachter ranlasen. der stellt alles fest. restwert, wiederbeschaffungswert etc. ich habe so ein formular gar nicht bekommen. wenn du nicht schuld an dem unfall bist kannst du dir auch einen anwalt nehmen! die kosten dafür trägt dan auch die gegnerische versicherung. ein anwalt ist nur zu empfehlen!!! wollte eigentlich auch nicht hin und erstmal abwarten aber im endeffekt ist es nur ein einziger gang zum anwalt und der kümmert sich um den kompletten rest! du hast gar nix mehr damit zu schaffen. du unterschreibst ihm nur ne vollmacht, gibst ihm das gutachten und die daten der gegnerischen versicherung und das wars schon für dich! der anwalt weiß auch noch die anderen kosten rauszuholen, z.B. Ausfallkosten. außerdem ist dann die kohle schneller da.
klar, ich fahre damit die letzte Zeit ziemlich oft über Landstrasse rund um Neuss.
Ich weiß nicht genau ob du es warst, aber vor ein paar Wochen meine ich in Neuss Norf hinter dir gewesen zu sein, wollte dich noch einholen aber wurde dann nichts mehr.