Schleudertrauma Geschrieben: 29. Mai 2013 #1 Meldung Teilen Geschrieben: 29. Mai 2013 Wollte mir neulich mein Satz Mim Felgen Eintragen lassen, jedoch hat der Tüvmann da rumgemacht(ist eine andere Geschichte, hatte nur ein Prüfbericht), "wenn ich ihm einen Satz Felgen mit Gutachten vorbei bringe, könne er sie mir Eintragen"gut hab ich meinen Satz Azev A Felgen aufs Cabrio gehauen inkl, Teilegutachten Ich ihm Fahrzeugschein & Gutachten gegeben. Er hat dann alles überprüft. Dann fingen die Probleme an. Folgendes steht im Gutachten. (sorry ist jetzt etwas viel) -----------------------205/45R16 R70-----------------------215/40R16 B14 G01 R02-----------------------215/40R16 G01 R70 T82-----------------------225/40R16 B14 R03-----------------------225/45R16 R03----------------------- R70 Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch denReifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. B14 Die Sonderräder sind nicht zulässig an Fahrzeugen mit Anti-Blockier-System (ABS). G01 Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers... usw R02 Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig. R03 Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig. T82 Reifen (LI 82) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. ... V16 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: ..... Habe 4x 215/40 Reifen Er: "Hat ihr Fahrzeug ABS"Ich: "Ja hat es"Er: " Dann dürfen sie die Felgen nicht Fahren":wall:Ich:", Wieso steht dann bei den 205 nichts von ABS?Die Spalte 215/40R16 ist 2x aufgelistet, 1x wenn alle 4 Reifen die gleiche Größe haben und 1x wenn man vorne und hinten unterschiedliche gummis verwenden siehe v16, da sonst das ABS nicht mehr funktionieren würde"Er:" in v16 geschaut" ah sie dürfen nicht 4x die gleichen Gummis verwenden, sondern vorne 215 und hinten 225, sonst darf man die Felgen so nicht fahren":wall:Ich:(war schon ziemlich Sauer). V16 ist da, FALLS man 2 verschiedene Gummigrößen verwendent, dann muss man schauen, dass diese auch zulässig sind, deshalb ist die Spalte 215/40/r16 auch 2x aufgelistet, einmal die Bedingung, wenn man 2 verschieden Gummis verwenden, dann trifft R02 zu das, die 215 nur vorne gefahren werden dürfen und bei 225/44 / 45 das diese R03 nur hinten gefahren werden dürfen.Er: "ich werde wohl wissen was hier in dem Gutachten steht, ich mache das immerhin seit 18 Jahren, außerdem ist die Spalte 215/40 hier unten fortgeführt"Ich: "nein ist sie nicht, wieso sollte man dann 2x G01 aufführen?, dass sind getrennte Spalten, einmal für V16 und einmal bei 4x der gleichen Bereifung" Werde es bei einem anderen Tüvler probieren, nur wie erkläre ich diesem, falls das gleiche passiert, das die Spalten (oben Rot und Grün) nichts mit einander zu tuhen haben, sondern das die eine Spalte nur gilt falls ich 2x Verschiedene Reifengrößen verwende und die andere falls ich 4x gleich große Reifen verwende. Finde es ist im Gutachten ziemlich blöd beschrieben. Hoffe ihr versteht was ich meine:cry: Zitieren Gruß Schleudertrauma Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
superholti Geschrieben: 29. Mai 2013 #2 Meldung Teilen Geschrieben: 29. Mai 2013 Ich hoffe, Du hast bei dem Prüfer nichts für die Nicht Eintragung zahlen müssen, was ein I.... Jeder TÜV Prüfer, der nur ein Minimum an Sachverstand besitzt, dürfte alleine anhand der Daten erkennen, dass es hier beim ABS um Differenzen beim Abrollumfang zwischen vorne und hinten geht. Dass bei zwei völlig identischen Bereifungen von vorne und hinten keine Differenzen entstehen sollte einleuchtend sein. Zudem dieses, auch wenn etwas verquer, im Gutachten drinnen steht. Also einfach einen gescheiten Prüfer suchen, der weiß, wie ein ABS funktioniert. Schlimm genug, wenn es der vorige nach 18 Jahren immer noch nicht weiß ... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Schleudertrauma Geschrieben: 29. Mai 2013 Autor #3 Meldung Teilen Geschrieben: 29. Mai 2013 Bin ich erleichtert, dass mich jemand versteht, genau das hab ich versucht ihm zu erklären, der burner war ja noch "er meinte ich müsse 215 und 225 nehmen, damit der Abrollumfang passt" kam mir wie im falschen Film vor. Bezahlen musste ich nichts, hab ihm gesagt, wenn es ihm zu kompliziert ist und er sich nicht sicher ist, soll er es sagen, dann fahr ich wo anders hin. Hat er eingewilligt und fertig. Zitieren Gruß Schleudertrauma Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
greencab_m60 Geschrieben: 30. Mai 2013 #4 Meldung Teilen Geschrieben: 30. Mai 2013 205/45R16 R70-----------------------215/40R16 B14 G01 R02-----------------------215/40R16 G01 R70 T82-----------------------225/40R16 B14 R03-----------------------225/45R16 R03----------------------- R70 Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch denReifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. B14 Die Sonderräder sind nicht zulässig an Fahrzeugen mit Anti-Blockier-System (ABS). G01 Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers... usw R02 Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig. R03 Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig. T82 Reifen (LI 82) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. ... V16 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: ..... Hab eben gerade meinen tüver gefragt (und der trägt sehr viel ein). antwort: würde ich nicht eintragen auf einem ABS fahrzeug. im gutachten steht SONDERRÄDER nicht eintragungsfähig bei ABS und nicht BEREIFUNG nicht zulässig. also ist das Rad und nicht die bereifung der knackpunkt Zitieren grüsse torsten Vorsicht! Dieser Beitrag kann Spuren von Ironie oder Sarkasmus enthaltenM60b40 Seelig sind die Bekloppten, denn sie brauchen keinen Hammer !Manchmal erwische ich mich,wie ich mit mir selbst rede ..und dann lachen wir beide .. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Nr7Stürzt Geschrieben: 30. Mai 2013 #5 Meldung Teilen Geschrieben: 30. Mai 2013 was hattes du dem denn für ein gutachten vorgelegt Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
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