e30- Geschrieben: 1. Mai 2013 #26 Meldung Teilen Geschrieben: 1. Mai 2013 Ich bin zum anmelden gefahren und wurde erwischt! 40€ + 1 Punkt Hätte ich irgendwelche kennzeichen dran gehabt wären das 7 Punkte und ein Monatslohn, so wurde mir das gesagt. Naja der Teufel ist ein Eichhörnchen, sowas würde ich mir immer 2mal überlegen:) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Daggett Geschrieben: 1. Mai 2013 #27 Meldung Teilen Geschrieben: 1. Mai 2013 zum anmelden darfste doch fahren... mit deinen alten entstempelten kennzeichen und der versicherungsbestätigung. Zitieren mein Fahrzeug hat kein ABS, kein ESP, kein ASR, keinen Brems- oder Fahrspurassistenten... Hier fahre ICH noch selber!Achja... NO AIRBAGS! Wir sterben wie Männer! Noch sitzt Ihr da oben, Ihr feigen Gestalten. Vom Feinde bezahlt, dem Volke zum Spott! Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten, dann richtet das Volk, dann gnade Euch Gott! (Theodor Körner 1791-1813) "In einer Zeit totaler Verderbnis ist es am klügsten, sich zu verhalten wie alle anderen auch." Marquis de Sade Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
E30-Heizer Geschrieben: 1. Mai 2013 #28 Meldung Teilen Geschrieben: 1. Mai 2013 Ich bin zum anmelden gefahren und wurde erwischt! 40€ + 1 Punkt Hätte ich irgendwelche kennzeichen dran gehabt wären das 7 Punkte und ein Monatslohn, so wurde mir das gesagt. Naja der Teufel ist ein Eichhörnchen, sowas würde ich mir immer 2mal überlegen:) Also entweder waren die Grünen völlig daneben und hatten Null Ahnung oder aber du veschweigst etwas bei der Geschichte. Es ist gesetzlich festgelegt das man ( siehe mein Post oben ) zum Anmelden und zum TÜV mit entstempelten Kennzeichen fahren darf auf direktem Weg wenn man eine Versicherung für diese Fahrten hat. War es zufällig ein Wochenende wo sie dich erwischt haben... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Daggett Geschrieben: 1. Mai 2013 #29 Meldung Teilen Geschrieben: 1. Mai 2013 mir springt da im post ein satz etwas ins auge... Hätte ich irgendwelche kennzeichen dran gehabt wären das 7 Punkte und ein Monatslohn, so wurde mir das gesagt. kann es sein, das du OHNE kennzeichen losgezuckelt bist? Zitieren mein Fahrzeug hat kein ABS, kein ESP, kein ASR, keinen Brems- oder Fahrspurassistenten... Hier fahre ICH noch selber!Achja... NO AIRBAGS! Wir sterben wie Männer! Noch sitzt Ihr da oben, Ihr feigen Gestalten. Vom Feinde bezahlt, dem Volke zum Spott! Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten, dann richtet das Volk, dann gnade Euch Gott! (Theodor Körner 1791-1813) "In einer Zeit totaler Verderbnis ist es am klügsten, sich zu verhalten wie alle anderen auch." Marquis de Sade Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Bernie Geschrieben: 2. Mai 2013 #30 Meldung Teilen Geschrieben: 2. Mai 2013 (bearbeitet) mir springt da im post ein satz etwas ins auge... Hätte ich irgendwelche kennzeichen dran gehabt wären das 7 Punkte und ein Monatslohn, so wurde mir das gesagt. kann es sein, das du OHNE kennzeichen losgezuckelt bist? 7 Punkte und Monatslohn klingt nach Kennzeichenmissbrauch, damit meinten sie also ein nicht mit dem Fahrzeug zusammenhängendes Kennzeichen.Das sei auch nochmal deutlich zu den Zulassungsfahrten gesagt: Das Kennzeichen muss von der Zulassungsbehörde für das jeweilige Fahrzeug erteilt worden sein! Ansonsten wie gesagt 6 Punkte+ und Geldstrafe bzw. bis 1 Jahr Wasser und Brot. Was die Eingangsfrage angeht, handelt es sich um eine Fahrt ohne Zulassung und ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz, zudem vorsätzlich.Unterm Strich eine nicht zu verachtende Straftat, die mit einigen Punkten plus Geldstrafe/max. 1 Jahr Freiheitsstrafe belohnt wird. Zusätzlich dürfen sie das Fahrzeug beschlagnahmen, sofern Fahrer=Eigentümer ist zum Zeitpunkt der Fahrt.Die Folgen eines Unfalls sollten auch klar sein - keine Versicherung=kein Rettungsschirm=vollumfängliche Haftbarkeit. Die 5k€ Regressregelung wie z.B. bei einem normal zugelassenen Auto mit erloschener BE gilt logischerweise nicht. Edit: Ganz vergessen wurde natürlich noch die Steuerhinterziehung, sowas findet der Staat ja immer besonders witzig. Das wären nochmal bis 5 Jahre oder Geldstrafe. Bearbeitet: 2. Mai 2013 von Bernie Zitieren Gruß,Bernie www.ac-silberstern.de Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
jenad Geschrieben: 3. Mai 2013 #31 Meldung Teilen Geschrieben: 3. Mai 2013 OT gelöscht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
dom Geschrieben: 3. Mai 2013 #32 Meldung Teilen Geschrieben: 3. Mai 2013 also wenn du dir k-kennzeichen holst und dann später anmeldest, bekommst du das geld von der versicherung auf deinen beitrag angerechnet. heißt es würden dich nur die kennzeichen was kosten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
esgey Geschrieben: 3. Mai 2013 #33 Meldung Teilen Geschrieben: 3. Mai 2013 Alter, was isn hier passiert?? Ich guck doch täglich hier rein... Zitieren Aktuell suche ich: Lenkstockhebel aus Airbagfahrzeug mit BC2 oder Intensivreinigung Bilstein Federn für's Cabrio in gut Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Andreas1960 Geschrieben: 3. Mai 2013 #34 Meldung Teilen Geschrieben: 3. Mai 2013 Alter, was isn hier passiert?? Ich guck doch täglich hier rein... Die Weltrevolution wurde abgeblasen. Kapital vs. Idealismus 1:1 würde ich sagen. Haltungs- wie Know-How-Noten eher ausreichend? Aber ein halbwegs sachlicher Versuch, durchaus... aber eben schwer OT... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
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