Commander Geschrieben: 5. April 2013 #1 Meldung Teilen Geschrieben: 5. April 2013 Hi, ich will endlich die nervigen (und schweren ) Sonnenblenden aus meinem E30 entfernen und hab mir dazu nen Blendstreifen besorgt. Nu ist das ein nicht transparenter universal "Aufkleber" mit Maßen jenseits von Gut und böse zum selberschnippeln. Hat jemand ein Maß in welcher Höhe ich den ansetzen muss um im Bereich der TÜV-Regularien zu bleiben? Beste Grüße Chris Zitieren Mein M50B30 Aufbau Winter 2011/12 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Usher Geschrieben: 5. April 2013 #2 Meldung Teilen Geschrieben: 5. April 2013 Morgähn, soweit ich weiß, gilt die oberste Regel mit maximal 0,1m². Mein Scheibenverdunkelungsexperte meines Vertrauens meinte aber mal zu mir, dass sich da kaum jemand daran hält. Mein Streifen geht etwa bis zur Oberkante Innenspiegel und ich hatte damit noch nie Probleme (nur mal so als ungefähren Anhaltspunkt). Da dein Streifen ja undurchsichtig ist, würde ich auch nicht viel weiter runter gehen, da du sonst immer 2 Fahrzeuglängen vor der Kreuzung schon anhalten musst um die Ampel zu sehen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
mahony Geschrieben: 5. April 2013 #3 Meldung Teilen Geschrieben: 5. April 2013 Ich hab meinen glaub ich an den Seiten auf gute 12cm von der Ecke weg geklebt. Fährt sich sehr angenehm, aber ich sitze auch nahezu maximal tief. Auch an Ampeln hab ich damit bisher keine Probleme gehabt - wobei es hin und wieder schon knapp ist. Den nächsten werd ich aber trotzdem eher mit so einer Sonnenschutzfolie machen ... einfach damits noch weniger Umstände macht und keiner mehr (sinnvoll) mosern kann. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Madmike Geschrieben: 5. April 2013 #4 Meldung Teilen Geschrieben: 5. April 2013 Soweit ich weiß Max. 10% der Scheibenfläche. Zitieren http://kleinanzeigen.ebay.de/anzeigen/s-bestandsliste.html?userId=3522118 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
mahony Geschrieben: 5. April 2013 #5 Meldung Teilen Geschrieben: 5. April 2013 Ich hatte mir mal den genauen Gesetzestext angeschaut (gibts irgendwo im I-net...) und wenn ich mich noch halbwegs richtig erinnere, dann max. 10% der Scheibenfläche, aber nicht über 0,1m². Das bedeutet beim E30 max. 8cm oder sowas hoch (die Scheibe ist oben meine ich ca. 120cm breit). Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
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