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Lohnsteuerklassenfrage bei Heirat


Steff
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Hi Jungs,

 

folgender Sachverhalt..... Ehemann ist beim Staat in einem Angestelltenverhältnis.... Ehefrau ist selbständig... bei einer Heirat stellt sich ja dann die Frage der Wahl der Lohnsteuerklasse... da der zukünftige Ehemann bisher Klasse 1 hatte...

 

Nach meinen Info´s müsste der Ehemann problemlos die 3er (also die gute ;-) bekommen können, da die Ehefrau als Selbständige ja gar keine Lohnsteuerkarte hat, weil sie ja keine Lohnsteuer sondern Einkommenssteuer bezahlt...

 

Ist das richtig soweit???

 

Grüße aus dem schönen Niederbayern... wo vielleicht am Freitag die Saison wieder beginnt :-)

 

:-UU

"Auf den Alkohol - der Ursprung und die Lösung aller Probleme!"

 

Homer J. Simpson in "Der Bierbaron"

 

 

:-UU Nunc est bibendum! :-UU

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Guten Morgen

Das geht natürlich nur versteh ich das was nicht:

1.Fragst du hier aus reinem intresse weil bei dir im näheren Freundeskreis gerade so ein fall ist?

2.Bist du es selber wenn ja warum geht man dann nicht zum Steuerberater denn deine Frau muss doch Ihre Unterlagen einreichen.

3.Ist das eine Nebengewerbe oder Vollgewerbe?

Man sollte sich schon gedanken machen was man macht. Ich würde je nach Verdienst der Frau 4-4 nehmen. Denn dann kann man davon ausgehen das man am ende des jahre nicht soviel Nachzahlen muss.

Aber da kommt wieder Punkt 2 ins Spiel ab zum Steuerberater mit den Einnahmen und dem Lohnsteuerzettel und der Steuerberater rechnet das aus für euch.

 

Gruß Markus

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Kann man so einfach nicht beantworten, weil doch einige höchst individuelle Sachverhalte hier hineinspielen, wie z.B. Höhe der jeweiligen Einkünfte, Zahlungstermine, Liquiditätszuflüsse aus der Selbständigkeit, ...

 

Sicher ist jedoch, dass die Steuerklasse selbst gewählt werden kann, dass auch die Selbständige eine Lohnsteuerkarte (-nummer) hat und der Angestellte trotz Lohnsteuerkarte einkommensteuerpflichtig ist. :-)

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... seit 4.443 Tagen wieder im E30 unterwegs!

 

Haftungsausschulz: Ich habe keine Ahnung vom E30, von anderen Autos oder von überhaupt irgendwas und beherrsche die gängige Verkehrssprache nicht. Die oben vorgefundene Aneinanderreihung von Bachstuben, Zahlen und/oder Zeichen geschah überraschend zufällig und war nicht beabsichtigt. Das Lesen der Beiträge, Verstehen von Inhalten und/oder Enträtseln von Zusammenhängen sowie Befolgen vermuteter Ratschläge erfolgt auf eigene Geh/Fahr. Eventuelle Spuren von Substanz und/oder Sinn stellen keine Beratungsleistung dar, begrünen somit keine Haftung und sind ebenso unbeaufsichtigt, wie sie sowieso jeder Grunzlage entbehren. Keine Klebkraft ebenso für Folgeschädel, Schädel aus Nebenleistungen und/oder ausgemopfte Gnurpsverwuddelung. Es gilt absurdistanisches Recht, jegliche Anwendung verallgemeinernder Geschlechtsbedingungen ist von vornherein so zwerglos wie von hintenrum; von den Seiten ebenfalls. Nachdruck - auch ausgezogenerweise - nur mit ausgedrückter Geh- und Nehmigung des Uhrhebärs.

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Die bessere Lohnsteuerklasse lohnt sich in diesem Falle warscheinlich nicht. Deine Steuern musst du bezahlen, spätestens am Jahresende mit dem Lohnsteuerjahresausgleich.

Ist halt nur die Frage, wie es für Dich besser ist, unterm Jahr mehr Geld zur Verfügung mit nem höheren netto, dafür Nachzahlung am ende des Jahres oder halt niederes Netto und dafür evtl. Rückzahlungen am ende des Jahres.

Anders sieht's aus, wenn der andere Ehepartner kein Einkommen hast. Da kannste das "mehr" behalten.

Aber genaues sagt Dir der Steuerberater Deines vertrauens.

An Ärger festhalten ist wie wenn du ein glühendes Stück Kohle festhälst, mit der Absicht, es nach jemandem zu werfen - derjenige, der sich dabei verbrennt, bist du selbst.
(Weisheit von Buddha)

http://www.thebigm75.com

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Bei dieser Konstellation gibt es keine Lohnsteuererklärung, die Ehepartner werden gemeinsam per Einkommenssteuererklärung veranlagt.

Ob die 3 sinnvoll ist, entscheidet sich nach dem erzielten Einkommen insgesamt. Die Freibeträge sind hier wichtig.

Der selbständige Ehepartner hat weder Steuerkarte noch -klasse, diese gibt es nur für Arbeitnehmer.


Bearbeitet: von touringDani
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okay, ich kenn das halt nur aus dem normalen Angestellten Verhältnis raus. Meine Frau war auch selbstständig. Am Ende des Jahres kam dann die Rechnung.

An Ärger festhalten ist wie wenn du ein glühendes Stück Kohle festhälst, mit der Absicht, es nach jemandem zu werfen - derjenige, der sich dabei verbrennt, bist du selbst.
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Im Endeffekt ist es egal. Den veranlagt werdet ihr immer zusammen, den ihr müsst eine Lohnsteuererklärung machen. Und da zahlt ihr immer gleich viel, egal, ob 3/(5) oder 4/4.

Der Sinn der unterschiedlichen Klassen besteht darin, dass man je nach Verteilung der Einkommen nach Abgabe der Lohnsteuererklärung nicht Viel Geld vom Konto oder zum Konto fließt.

 

Du wirst auch, solltest Du größere Summen nachzahlen müssen, im nächsten Jahr Vorauszahlungen leisten müssen.

 

Ob und was für Euch günstig ist, dazu gibt es Rechner genug im Internet, imho sogar vom LfF-Bayern.

Gruß

Oliver



Was willst Du schon wieder?

-----´`  Satzzeichen können Ehen retten!

Ich bin gegen Rasen auf Landstrassen und Autobahnen, denn wer soll denn das alles mähen.

Mitglied der
bajuvarisch-kölschen Achse des Bösen :devil:

 

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Im Endeffekt ist es egal. Den veranlagt werdet ihr immer zusammen, den ihr müsst eine Lohnsteuererklärung machen. Und da zahlt ihr immer gleich viel, egal, ob 3/(5) oder 4/4.

Der Sinn der unterschiedlichen Klassen besteht darin, dass man je nach Verteilung der Einkommen nach Abgabe der Lohnsteuererklärung nicht Viel Geld vom Konto oder zum Konto fließt.

 

Du wirst auch, solltest Du größere Summen nachzahlen müssen, im nächsten Jahr Vorauszahlungen leisten müssen.

 

Ob und was für Euch günstig ist, dazu gibt es Rechner genug im Internet, imho sogar vom LfF-Bayern.

#

 

 

das stimmt aber so jetzt nicht ;-)

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Was stimmt nicht?

Gruß

Oliver



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Warum nicht?

Gruß

Oliver



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Deshalb: "Ehegatten, die beide unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind und nicht dauernd getrennt leben, können nach § 26 EStG die Zusammenveranlagung als Form der Ehegattenveranlagungsart wählen. Falls kein Antrag auf - bis einschließlich VZ 2012 - eine besondere Form der Ehegattenveranlagung gestellt wird, erfolgt automatisch (d.h. auch ohne Antrag) vom Finanzamt die gemeinsame Veranlagung der Ehegatten (Zusammenveranlagung)."

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das sie grundsätzlich zusammen veranlagt werden

 

Nein.

 

Wir sind 2 X Selbständig und unsere (die meiner Frau & meine) sind 100%tig voneinander getrennt.

 

Richard

Ein X5 4,8is kam dazu
Ein Z3 Coupé schwarz / schwarz mit Automatik wird derzeit gesucht

http://www.creme21-rallye.de/

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Bitte lesen Sie die vorangegangenen Beiträge nochmals aufmerksam durch:-D

 

Richard, es ging um selbständig und Ehepartner angestellt.

 

Das spielt keine Rolle, wenn mind. EINER selbständig ist.

 

Auf dem Grundformular (heute im ELSTER) ist extra ein Kästchen zum Ankreuzen, ob getrennte oder gemeinsame Veranlagung.

 

Richard

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