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Begleitendes fahren


Guidoisbmw
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Ich hab eine Frage bevor ich mit meiner Tochter zur fahrschule laufe.

Sie wird Ende Februar 2013 siebzehn!

 

Kann sie jetzt vor den 17 Geburtstag den Führerschein schon machen

und dann mit 17 das begleitetende fahren machen,oder kann sie erst

mit 17 anfangen den Führerschein zumachen und sobald die den schein hat

mit uns fahren?

 

Danke für eure Antworten im voraus!

Gruß Guido

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Gast im_Norden2001

Mein Sohn hat mit 16 und 9 monaten angefangen und mit 17 plus 2 Mon. seinen Führerschein gehabt und konnte dann eben 10 Monate in meiner Begleitung fahren. Ein Freund von ihm war ne Woche vorm 17. Geb. fertig und konnte den Führerschein dann am Geb. abholen!

Gute Sache finde ich, mein Sohn konnte sich übern Winter bisschen mit meinem Hecktriebler "austoben"- jetzt fährt er vorsichtig, da er Sprit sparen will mit eigenem Auto;-)

Achtung;-) Begleiter darf höchstens 3 Points in FL haben!

Viel Erfolg für deine Tochter!

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3 Monate vor dem Geburtstag kann man die theoretische Prüfung ablegen, 1 Monat vorher die praktische. ;-)

 

Gibt aber noch ein paar andere Dinge die man neben den 3 Punkten beachten muss, wird aber die Fahrschule auch besprechen... Hauptsächlich die Alkoholgrenze für den Beifahrer bzw. Eltern.

 

Theoretisch darf mit dem Bf17 übrigens auch ein Quad gefahren werden...^^

 

 

Wichtig ist lediglich den Bf17 zu machen, also auf jeden Fall vor dem 18. die Prüfung bestehen. Das spart bei der Versicherung später nämlich einen Haufen Geld.

Ich kam dadurch bei meinem E30 jährlich um die 250€ günstiger, und das nur auf Haftpflicht...

Da investiert man die 8€ Mehrkosten pro eingetragenen Begleiter zur normalen Klasse B doch gerne...^^ :-)

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Gibt aber noch ein paar andere Dinge die man neben den 3 Punkten beachten muss, wird aber die Fahrschule auch besprechen... Hauptsächlich die Alkoholgrenze für den Beifahrer bzw. Eltern

 

...^^ :-)

 

Genau das wollte ich grade fragen, wie das mit der Promille des Begleiters überhaupt aussieht!

 

Gruß Jochen

Es gibt nur EINE, und das ist MEINE ti amo tanto, strega mia (Freundin UND Hexe, oder was habt ihr gedacht?)

E30 318i Cabrio / Bj. 92 / mauritiusblau metallic / M II-Technik mit eingebauter Vorfahrt im Original; Sex auf 4 Rädern, der erst in den Drehzahlbegrenzer rennt, wenn der Motor auf Betriebstemperatur ist

 

Man liebt das, wofür man sich müht, und man müht sich um das, was man liebt. (Erich Fromm)

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Wie als normaler Fahrer. Maximal 0,5.

 

LG,

Torben

1992er BMW E30 Cabrio - der offene

1991er VW Passat Variant - der große

 

[Kühllüfter]

"3. Stufe: Orkan unter der Motorhaube. Bläst sogar den letzten Anti Castor Gegner weg."
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Darf eigentlich jeder Begleiter sein oder wird das vorab festgelegt

wer als begleiter mitfährt?

Beide Eltern müssten doch so oder so gehen oder?

Gruß Guido

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Das mit den Begleitern wird dann eigentlich beim Vertragsabschluss mit dem Fahrlehrer besprochen.

 

Ist nicht immer möglich, da einer meiner Begleiter im Rheinland, also gute 300km weit weg war.

 

Allerdings müssen die Begleiter vorher schon festgelegt werden. Die müssen dann ein Formular ausfüllen, unterschreiben und ne Kopie von Ausweis und Führerschein mit anhängen.

 

Der Begleiter darf maximal 3 Punkte in Flensburg haben, natürlich auch kein Fahrverbot und wenn er der Begleiter ist, maximal 0,5 Promille.

WO er allerdings im Auto zu sitzen hat, ist nicht vorgeschrieben. Er muss nur dabei sein.

1992er BMW E30 Cabrio - der offene

1991er VW Passat Variant - der große

 

[Kühllüfter]

"3. Stufe: Orkan unter der Motorhaube. Bläst sogar den letzten Anti Castor Gegner weg."
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Und was ist daran jetzt so ultrawichtig?

 

Die Befristung?

 

Uninteressant da es im Grunde nur ein Dokumentenaustausch nach Ablauf der Zeit ist, der betrifft alle, spätestens 2033 sollten einmal alle Führerscheine durchgetauscht sein, es wird keine erneute Prüfung oder sonstige Untersuchung geben.

 

Quelle: Sämtliche Google Ergebnisse, bestes Beispiel ist aber wohl mal wieder der ADAC der nicht nur "Führerscheinbefristung ab 19.01.2013" schreibt, sondern auch:

 

Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheine, die bislang unbefristet erteilt wurden, werden auf 15 Jahre befristet. Nach Ablauf dieser Frist werden die Führerscheindokumente nur verwaltungsmäßig umgetauscht, d.h. der Umtausch wird mit keiner ärztlichen oder sonstigen Untersuchung verbunden. Bis 2033 müssen zusätzlich alle anderen - bisher unbefristet - ausgestellten Führerscheine erstmalig umgetauscht werden.

http://www.adac.de/infotestrat/motorrad-roller/recht-motorrad/motorrad-fuehrerscheinklassen/

MfG Stefan

 

Das ist kein Rost, das ist Pubertät im späten Stadium :klug:

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Hoffentlich gibt es noch eine Klage gegen diesen totalen Schwachsinn, ausgedacht von Sesselkasperln die nur auf irgendwelchen Automessen zwecks Fotos vorne in einem Auto platz nehmen.

 

Wo bleibt da der Grundsatz des Bestandsschutzs?

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