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Restwertangebot zu niedrig...


Ed-Von-Schleck
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Hallo... Freunde

Ich war in einem nicht verschuldetem Verkehrsunfall verwickelt.

Mein Linker Kotflügel hat dadurch einen Schaden erlitten.

Der Gutachter von der gegnerischen Versicherung hat die Reparaturkosten auf 1300 Euro ermittelt.

 

Ein paar Technische Daten.

 

Bmw 316i Limo

Bj. 88

113 000 Km

 

Laut Gutachter ist der der Wagen in einem befriedigendem Zustand

Laut MIR dem alter entsprechen in einem fast perfekten Zustand.

 

Anhand des Gutachtens ein Anhang mit dem Restwertangebot von 310 Euro der Firma BMWATH in Aichach.

 

Das Gutachten, ich werde es mal auflisten.. den ich komme damit nicht klar.

 

Reparaturkosten: 1400 Euro

Beurteilung: Totalschaden

Wiederbeschaffungswert: 1300 Euro

Restwert: 310 Euro

Wertminderung: keine

 

 

Ich meine, mein Kotflügel hat Dellen und dort ist der Lack ab.

Wie kann es sein, wenn der Wiederbeschaffungswert 1300 Euro ist, ich einen Restwert von 310 Euro habe?

 

Bitte helft mir!!??

Was kann ich tun??

 

Das nächste Problem ist, ich wollte morgen mein Auto verkaufen.

 

Lg euer Phil

 

und bekomme ich da jetzt den Wiederbeschaffungswert ausbezahlt oder den Restwert?

 

oder wird der Restwert bei dem Wiederberschaffungswert abgezogen?? Ich kapiere es nicht :-)

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oder wird der Restwert bei dem Wiederberschaffungswert abgezogen?? Ich kapiere es nicht :-)

 

 

:applaus:So würde ich das sehen.

 

So schnell würde ich den jetzt aber nicht verkaufen, besser einen neutralen Gutachter beauftragen. Noch besser, weil Du ja unschuldig bist, zu RA gehen. Kosten trägt der Unfallverursacher:-D.

Aus energiepolitischen Gründen sollten Strassen generell nur noch mit Gefälle gebaut werden.

Bei den Flüssen geht es doch auch :klug: !

 

 

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Also prinzipiell solltest Du bei einem wirtschaftlichen Totalschaden immer froh sein wenn der Restwert so gering wie möglich ist! :-)

 

Denn bei einem wirtschaftlichen Totalschaden wird der Restwert vom Wiederbeschaffungswert abgezogen. Wenn Du das Fahrzeug richten lässt wird der Wiederbeschaffungswert plus maximal 20 % erstattet.

 

Solltest Du nach Gutachten abrechnen lassen, wird die Mehrwertsteuer einbehalten. Bei Dir würde das bedeuten:

 

Wiederbeschaffungswert: 1.300 €

abzgl. Restwert: -310 €

 

wirtschaftlicher Schaden: 990 €

 

abzgl. 19% VS-Steuer: -188 €

 

Erstattung: 802 €

 

Viele Grüße

 

Chris

http://img5.fotos-hochladen.net/uploads/img5957orqht74fk1.jpg

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Noch ne Anmerkung hierzu:

Laut Gutachter ist der der Wagen in einem befriedigendem Zustand

Laut MIR dem alter entsprechen in einem fast perfekten Zustand.

Sorry wenn ich das sage, aber der Gutachter hat Recht und hat wahrscheinlich sogar noch recht positiv geurteilt.

 

Es ist einfach fakt dass man als Besitzer über gewisse Mängel hinwegsieht oder sich dran gewöhnt hat und wenn ein Fremder das sieht der neutral urteilt dann fallen dem die halt auf.

 

Das ist genau wie mit irgendwelchen nicht funktionierenden Dingen bei denen man sich dann rausfinden will weil das Auto ja 20 Jahre alt ist und es gerade kaputtgegangen ist oder man den BC auch ohne Beleuchtung noch ablesen kann wenn die Sonne tief steht und in einem Winkel von 27,8° seitlich reinleuchtet...

Sorry: Alles was kaputt ist geht nicht und basta!

 

Der Unterschied zwischen Besitzer und neutralem Beurteiler beträgt mindsestens eine Zustandsnote - eher 1,5

 

Georg

Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! :daumen:

 

Mein E30 Cabrio ist hier zu sehen und der ganz offene Klassiker hier

Und wenns mal Probleme mit anderen BMWs außer dem E30 gibt kann man ja hier mal fragen. :-)

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Normal gibts aber auch eine Wiederbeschafungszeit bzw. Reparaturdauer, diese müßte entweder ausbezahlt werden oder ein Leihauto !

du meinst die entschädigung des nutzungsausfalls. die wird gezahlt für den zeitraum den das fahrzeug in der werkstatt verbringt.

soweit ich weiß, können da bei restwert-verrechnung und selbstreparatur keine ansprüche geltend gemacht werden.

Gruß Wolfgang

"Der Andersdenkende ist kein Idiot, er hat sich eben eine andere Wirklichkeit konstruiert" -- Paul Watzlawick --

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Es gibt oder gab defenitiv eine Wiederbeschafungszeit bei wirtschaftlichen Totalschaden.

Entweder auszahlen oder,bei mir seinerzeit,ein Leihauto.

Die Reparaturdauer wird aber auch immer gerne

von den Versicherungsgutachtern unterschlagen.

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Es gibt oder gab defenitiv eine Wiederbeschafungszeit bei wirtschaftlichen Totalschaden.

Entweder auszahlen oder,bei mir seinerzeit,ein Leihauto.

Die Reparaturdauer wird aber auch immer gerne

von den Versicherungsgutachtern unterschlagen.

 

Du meinst sicher den sog. Nutzungsausfall?!

 

Dieser steht einem Geschädigten natürlich auch zu wenn ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt. Allerdings muss, um Anspruch auf Nutzungsausfall zu haben, das Fahrzeug so stark beschädigt sein, dass eine Nutzung im Straßenverkehr nicht mehr möglich ist.

 

Auf gut Deutsch: Es muss auch ein Nutzungsausfall vorliegen und nachgewiesen werden. Z.B.: Anhand des Kaufvertrages eines neuen Fahrzeuges etc.

http://img5.fotos-hochladen.net/uploads/img5957orqht74fk1.jpg

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So ähnlich. ;-)

 

 

Georg

Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! :daumen:

 

Mein E30 Cabrio ist hier zu sehen und der ganz offene Klassiker hier

Und wenns mal Probleme mit anderen BMWs außer dem E30 gibt kann man ja hier mal fragen. :-)

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