diablo Geschrieben: 29. März 2012 #1 Meldung Teilen Geschrieben: 29. März 2012 Hallo ! Ich habe ein Problem. Ein großes.... Ich wohne seit fast 4 Jahren in einer 2 Zimmerwohnung und habe mit meinem Vermieter eigendlich keine großen Probleme. Wir haben damals einen schriftlichen Mietvertrag gemacht ,wo jeder von uns mit einer Frist von 3 Monaten kündigen darf. Ende Januar wollten wir ( meine Freundin und ich ) uns eine größere gemeinsame Wohnung suchen und ich habe meinem Vermieter telefonisch mitgeteilt,das ich kündigen möchte,wegen einer anderen Wohnung. Er sagte mir,ich brauche nicht schriftlich zu kündigen ,sonder es reicht auch mündlich,..er wisse jetzt bescheid und ich brauch mir wegen den 3 Monaten keinen Stress zu machen. Wenn ich früher was finde ,gehe ich früher , wenns länger dauert eben länger. Ich zahle solange wie ich dort wohne. Er möchte die Wohnung nach mir erstmal nicht weiter vermieten. Soweit , so gut. Wir fanden eine Wohnung und waren unmittelbar davor ,den Vertrag zu unterzeichnen,als wir über ein Hintertürchen erfuhren, das die Firma, in der meine Freundin gerade arbeitet, kurz vor der Insolvenz steht. Wir wurden stutzig und sagten die ( doppelt so teure ) Wohnung wieder ab. Ich sagte meinem Vermieter wieder telefonisch bescheid, das wir erstmal weitersuchen,ich ihm aber noch überhaupt kein Datum sagen kann,weil wir erst wieder was passendes finden müssen. Ich fragte ihn wieder ob sein Wort noch steht und er bejate es ohne Porbleme. Wieder ein paar Wochen später geschah genau dies,was vorausgesagt wurde. Die Firma ging Insolvenz, meine Freundin bekam keinen Lohn. Uns wurde es zu heiß und ich sagte meinem Vermieter , das wir die Wohnungssuche erstmal abgebrochen haben und meine Wohnung weiterhin von mir bewohnt wird. Wir wollen erstmal sehen wie es jobmäßig weitergeht. Er sagte wörtlich: " Wenn du die mündliche Kündigung zurückziehen willst, dann ist das auch in Ordnung , ich bin ein gutmütiger Mensch,das weißt du ja ". So,...gestern klingelt er plötzlich an meiner Tür und hält eine Kündigung in der Hand. Er hat sich umentschieden,er hat keine Lust in der Luft zu hängen und nicht zu wissen wann ich mal draußen bin,...er kündigt mich jetzt fristgerecht zum 30. 6. ,also habe ich ab jetzt 3 Monate Zeit was zu suchen. Ich fiel aus allen Wolken und habe ihn auf sein " Wort " angesprochen und auf seine " Gutmütigkeit " . Plötzlich sagte er, sein Abeitskollege läßt sich demnächst scheiden und dem gehts nicht gut, er habe ihm jetzt vor ein paar Tagen meine Wohnung versprochen,weil ich ja eh irgendwann ausziehen wollte. Also soll ich den Platz räumen für seinen Arbeitskollegen. Das ist doch NIE im Leben rechtes,oder sehe ich das falsch ? In der Kündigung steht wörtlich: "Du hattest mir deine Kündigung Ende Januar mündlich mitgeteilt. Da du uns bis zu dem jetzigen Zeitpunkt noch keinen Auszugstermin genannt hast,bitte wir dich, die Wohnung bis zum 30.6 zu räumen." Geht sowas ? Er hat ja praktisch gar keine Kündigung von mir erhalten,es ging alles nur mündlich. Brauch er nicht einen triftigen Grund,mich nach 3 Monaten loszuwerden ? Es ist ein Haus mit 3 Wohnparteien. Im Keller wohne ich, in der Mitte ein junges Ehepaar,mit denen ich mich auserordentlich gut verstehe . ( bei denen hab ich mich gestern gleich mal ausgeheult, die sind auch aus allen Wolken gefallen ) ,..tja,..und oben wohnt die Tochter des Vermieters,die wohl auch die Kündigung am Rechner getippt hat und mit Sicherheit ihren Vater angestichelt hat,weil sie mich einfach nicht leiden kann. Meine Meinung ist, sie hat sich gefreut als sie erfuhr das ich ausziehen will und als ihr Vater ihr jetzt gesagt hat, das ich doch vor habe noch zu bleiben , hat sie sich wohl darüber geärgert. Ich habe genau gemerkt , das diese Kündigung nicht auf seinem Mist gewachsen ist,sondern das sie dahintersteckt. Hat sie da was zu sagen oder brauch ich mir keine Sorgen zu machen ? Den Vertrag habe ich jedenfalls damals mit dem Vermieter gemacht,also ist er mein Ansprechpartner oder ? Er hat ja auch die Kündigung unterschrieben und nicht sie . Ich muß noch eine Sache erwähnen. Ich zahle meine Miete IMMER per Dauerauftrag,also mein Vermieter hat die Kohle immer pünktlich. Ich feier keine großen Partys oder ähnliches ,randaliere nicht rum. Ich bin ein ganz normaler Typ. Muß aber dazu sagen,das ich vor 2 Jahren mal einen Anschiss bekommen habe,weil ich mit einem Kumpel zusammen bis spät in die Nacht Krach gemacht habe ( wir haben Gitarre gespielt und , es war halt freitag abend,meine Herren... ) jedenfalls hat mir das die Tochter oben so übel genommen, das sie mich seitdem nicht mehr mit dem A.... anschaut und zusätzlich mir ihren Vater an den Hals geschickt hat. Ich habe mich damals dafür entschuldigt und mein Vermieter hat es als einmaliges Geschehen abgestempelt. Wie gesagt,vor 2 !! JAhren Vor ca. 4 Monaten habe ich mich mal Nachmittags um 18 Uhr für 20 min durchgerungen und mal seit ewigen zeiten wieder Gitarre gespielt. Ein Tag später kam mein Vermieter und sagte wörtlich. Jemand im Haus ( seine Tochter ) hat sich beschwert. So läuft das nicht,entweder ich gebe das Gitarrespielen auf oder ich muß mir eine neue Wohnung suchen. Nach langem hin und her Diskutieren hatten wir uns dann aber wieder lieb und er gab zu das seine Tochte da oben manchmal ganz schön empfindlich ist. Lange Rede kurzer Sinn,..irgendwie habe ich das Gefühl , das er dann damit wieder ankommt, wenn ich seine jetzige Kündigung wegen eines fehlenden Grundes anzweifel. Kann er deswegen mir doch noch einen Strich durch die Rechnung ziehen ? ( das junge Ehepaar über mir steht hinter mir und findet überhaupt nicht das ich zu laut bin). Gruß Mario! Zitieren Mein E30 hört gern Rock aus alten Zeiten ! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Gast BuxteE30 Geschrieben: 29. März 2012 #2 Meldung Teilen Geschrieben: 29. März 2012 (bearbeitet) http://dejure.org/gesetze/BGB/573.htmlhttp://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__568.html Bearbeitet: 29. März 2012 von BuxteE30 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
skorpion Geschrieben: 29. März 2012 #3 Meldung Teilen Geschrieben: 29. März 2012 hast du eine Mietrechtschutzversicherung? Dann nehme dir einen Anwalt. Wenn nicht evtl. Mieterbund Beratung einholen. Zitieren Gruß aus PohlheimDirk E 30-Talk Mittelhessen jeden letzten Sonntag im Monat ab 17.00 UhrRestaurant Zur Scheune,Bleichstrasse 30 (Eingang von der Giessener Str.)35457 Lollar Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Biff Geschrieben: 29. März 2012 #4 Meldung Teilen Geschrieben: 29. März 2012 Hallo, also Mündlich is immer nix genaues.1.Melde Dich mal beim Mietverein.2.Der Vermieter kann Dich nicht innerhalb von 3 Monaten Kündigen.Nur Du als Mieter.Eigentlich ne sauerei.3.Um Dich vorher schon Kündigen zu können muss ein sehr scharfer Grund bestehen.zb Eigenbedarf oder Du bedrohst Ihn usw.Hast ja sicherlich nen Schriftlichen Mietvertrag oder? Zitieren Wo hohe Kräfte walten,kann ma auch ohne Kupplung schalten. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
MrMarx Geschrieben: 29. März 2012 #5 Meldung Teilen Geschrieben: 29. März 2012 Der Vermieter kann Dich nicht innerhalb von 3 Monaten Kündigen Ich wohne seit fast 4 Jahren in einer 2 Zimmerwohnung § 573cFristen der ordentlichen Kündigung (1) Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig. Die Kündigungsfrist für den Vermieter verlängert sich nach fünf und acht Jahren seit der Überlassung des Wohnraums um jeweils drei Monate. Anwalt oder Mieterverein, ich würde da keine privaten Rumeiereien veranstalten. Zitieren Stark und groß durch Spätzle mit Soß „Des Schwaben Klugheit ist kein Rätsel. Die Lösung heißt: Die Laugenbrezel! Schon trocken gibt dem Hirn sie Kraft. Mit Butter wirkt sie fabelhaft. Erleuchtet mit der Weisheit Fackel, den Verstand vom größten Dackel!“Manfred Rommel Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Gast BuxteE30 Geschrieben: 29. März 2012 #6 Meldung Teilen Geschrieben: 29. März 2012 Hallo, also Mündlich is immer nix genaues.1.Melde Dich mal beim Mietverein.2.Der Vermieter kann Dich nicht innerhalb von 3 Monaten Kündigen.Nur Du als Mieter.Eigentlich ne sauerei.3.Um Dich vorher schon Kündigen zu können muss ein sehr scharfer Grund bestehen.zb Eigenbedarf oder Du bedrohst Ihn usw.Hast ja sicherlich nen Schriftlichen Mietvertrag oder? Der Vermieter darf ihn ohne triftigen Grund (z.B. Eigenbedarf) gar nicht kündigen. Insofern ist die Frist erstmal auch wurscht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Biff Geschrieben: 29. März 2012 #7 Meldung Teilen Geschrieben: 29. März 2012 (bearbeitet) Ja des stimmt schon.Etwas falsch ausgedrückt. Vor den DREI Monaten geht natürlich sowiso nix. Bearbeitet: 29. März 2012 von Biff Zitieren Wo hohe Kräfte walten,kann ma auch ohne Kupplung schalten. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
kai325ia Geschrieben: 29. März 2012 #8 Meldung Teilen Geschrieben: 29. März 2012 Natürlich kann der Vermieter innerhalb der ersten 5 Jahre mit 3 Monaten Frist Kündigen. Danach verlängert sich die Kündigungsfrist bis 7 Jahre für den Vermieter, wenn ich mich nicht Irre, auf 6 oder 9 Monate. Die max. Kündigungsfrist für den Vermieter ist glaube ich 1 Jahr wenn der Vertrag 9 oder mehr Jahre bestand. Als Mieter hat man aber immer nur ne 3 Monatige Kündigungsfrist, egal wie lange man in der Wohnung war. Die Fristen sollten aber auch in jedem ordentlichen Mietvertrag drin stehen. Eine mündliche Kündigung wird im Streitfall i.d.R. immer als unwirksam betrachtet. Deshalb nen Mietvertrag IMMER Schriftlich Kündigen bzw. auf ne Schriftliche Kündigung bestehen. Zitieren Leistung gibt an, wie schnell man gegen die Wand fährt..... Drehmoment, wie fest.In Kürze Tiefendiagnose und Codierungen für alle E Modelle bis BJ 2006 möglich. To do List 2010/11E30: Projektstart M20 Quadrathuber, Bremse aufrüsten + evtl. Getriebe tauschen, Massenmesser "Serienreif" machen Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
MrMarx Geschrieben: 29. März 2012 #9 Meldung Teilen Geschrieben: 29. März 2012 Natürlich kann der Vermieter innerhalb der ersten 5 Jahre mit 3 Monaten Frist Kündigen. Danach verlängert sich die Kündigungsfrist bis 7 Jahre für den Vermieter, wenn ich mich nicht Irre, auf 6 oder 9 Monate. Die max. Kündigungsfrist für den Vermieter ist glaube ich 1 Jahr wenn der Vertrag 9 oder mehr Jahre bestand. Der Buxte hat schon Recht, im Gegensatz zum Mieter muss der Vermieter gemäß der o.g. Fristen begründet kündigen. Einfach so die Mieter abschütteln is nich.Wie das allerdings in der geschilderten Konstellation ausgeht ist halt die Frage...denn EIGENTLICH wurde der Vertrag ja bereits vom Mieter gekündigt. Zitieren Stark und groß durch Spätzle mit Soß „Des Schwaben Klugheit ist kein Rätsel. Die Lösung heißt: Die Laugenbrezel! Schon trocken gibt dem Hirn sie Kraft. Mit Butter wirkt sie fabelhaft. Erleuchtet mit der Weisheit Fackel, den Verstand vom größten Dackel!“Manfred Rommel Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Gast BuxteE30 Geschrieben: 29. März 2012 #10 Meldung Teilen Geschrieben: 29. März 2012 Wie das allerdings in der geschilderten Konstellation ausgeht ist halt die Frage...denn EIGENTLICH wurde der Vertrag ja bereits vom Mieter gekündigt. Nein. Lest doch mal meine Links Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
MrMarx Geschrieben: 29. März 2012 #11 Meldung Teilen Geschrieben: 29. März 2012 Ich will mir mein Wissen selbst ergoogeln Edit: Ok Zitieren Stark und groß durch Spätzle mit Soß „Des Schwaben Klugheit ist kein Rätsel. Die Lösung heißt: Die Laugenbrezel! Schon trocken gibt dem Hirn sie Kraft. Mit Butter wirkt sie fabelhaft. Erleuchtet mit der Weisheit Fackel, den Verstand vom größten Dackel!“Manfred Rommel Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Biff Geschrieben: 29. März 2012 #12 Meldung Teilen Geschrieben: 29. März 2012 Danke Kai325ia. So in der ART wollte ichs sagen.Bin auf Arbeit da is a weng doof mit schreibenMfG, Zitieren Wo hohe Kräfte walten,kann ma auch ohne Kupplung schalten. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
bigFIVE Geschrieben: 29. März 2012 #13 Meldung Teilen Geschrieben: 29. März 2012 da hilft alles herumdiskutieren nix, männer.....es ist so, wie kai schrieb !gruß harry Zitieren ES GAB ZEITEN,DA BIN ICH LIEBER GEKOMMEN; ALS GEGANGEN Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
WolfManE30 Geschrieben: 29. März 2012 #14 Meldung Teilen Geschrieben: 29. März 2012 die frage ist ja vielmehr, ob du dich auf einen rechtstreit einlassen möchtest um dann dort im krieg mit dem vermieter wohnen zu bleiben.das ist der stress meist nicht wert, und es geht allen beteiligten besser, wenn man sich einfach eine neue wohnung sucht. sicher könntest du irgendwie recht bekommen.ob ein unbegründetes kündigungsrecht von seiten des vermieters überhaupt wirksam ist, obwohl das so im vertrag steht, bin ich mir nicht sicher. normalerweise wiegt die gültige rechtslage schwerer als eigene vertragsformulierungen (beispiel: ausschluss der gewährleistung in kfz-verkaufsverträgen nicht zulässig, auch wenn der private käufer freiwillig zustimmen MÖCHTE). fakt ist auf jeden fall, die mündliche kündigung, vor allem in kombination mit seiner aussage, du könntest da wohnen bleiben solange du magst, kann nicht rechtskräftig sein.bei anmeldung von eigenbedarf kann er dich unter einhaltung der kündigungsfrist aus der wohnung schmeißen. ansonsten braucht er einen anderen grund, wie ausgebliebene mietzahlungen, begründete abmahnungen, etc.die begründung "ich hab meinem saufkumpanen ein versteck vor seiner alten versprochen" ist auf jeden fall KEIN kündigungsgrund! evtl. ist ja aber eine einigung im guten zu erzielen, wenn du in ruhe mit im sprichst.wünsch dir viel erfolg! Zitieren Gruß Wolfgang"Der Andersdenkende ist kein Idiot, er hat sich eben eine andere Wirklichkeit konstruiert" -- Paul Watzlawick -- Suche: > Cabrio Kotflügel Beifahrerseite> Außenspiegel mauritiusblau oder schwarz> Lederbezug Rückenlehne Cabrio Rücksitz, schwarz.> Stellmotoren und Schalter für LWR aus e34 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
MrMarx Geschrieben: 29. März 2012 #15 Meldung Teilen Geschrieben: 29. März 2012 da hilft alles herumdiskutieren nix, männer..... es ist so, wie kai schrieb ! gruß harry Echt? Und § 573 Abs. 3 BGB gilt für Kai und dich nicht? Zitieren Stark und groß durch Spätzle mit Soß „Des Schwaben Klugheit ist kein Rätsel. Die Lösung heißt: Die Laugenbrezel! Schon trocken gibt dem Hirn sie Kraft. Mit Butter wirkt sie fabelhaft. Erleuchtet mit der Weisheit Fackel, den Verstand vom größten Dackel!“Manfred Rommel Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Gast BuxteE30 Geschrieben: 29. März 2012 #16 Meldung Teilen Geschrieben: 29. März 2012 da hilft alles herumdiskutieren nix, männer..... es ist so, wie kai schrieb ! gruß harry Echt? Und § 573 Abs. 3 BGB gilt für Kai und dich nicht? Da brauchste dich nicht wundern, warum die Gerichte überlastet sind und sich Anwälte ne goldene Nase verdienen. Sich mal selber 5 einfach formulierte §§ durchlesen, ist nicht drin, wie es scheint.... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
diablo Geschrieben: 29. März 2012 Autor #17 Meldung Teilen Geschrieben: 29. März 2012 Um 17 Uhr hat hier unsere Mieterbundstelle auf, da werde ich anrufen und dann weiß ich es ganz genau. Trotzdem danke schonmal für die Antworten,is immer gut wenn man vorher schon etwas bescheid weiß. Natürlich will ich nicht im angespannten Verhältniss dort ewig wohnen bleiben und das Vorhaben , eine größere Wohnung zu suchen besteht weiterhin,nur eben nicht JETZT ,da es aus finanziellen sowie gesundheitlichen Gründen eben im moment nicht geht. Zitieren Mein E30 hört gern Rock aus alten Zeiten ! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
kai325ia Geschrieben: 29. März 2012 #18 Meldung Teilen Geschrieben: 29. März 2012 Ist ja ok Mr. Marx, ohne triftigen Grund geht es natürlich nicht. Aber darum ging es hier ja nicht, sondern darum ob ne Mündliche Kündigung wirksam ist und welche Kündigungsfrist es gibt.Und beides wurde wahrheitsgemäß beantwortet . Weiterhin sollte eine Eigenbedarfskündigung auch keine Aussicht auf Erfolg haben wenn zb. die Tochter die oben wohnt das einzigste Kind ist. Es sei denn der Vermieter will selber in die Wohnung ziehen.Wie schwer es ist nen Mieter raus zu kriegen weiß ich selber. Bin selbst seit 2,5 Jahren dabei einen los zu werden. Bis jetzt hat mich der "Spass" schon an 5-6000€ an Anwalts und Gerichtskosten gekostet. Was jetzt aber als "Mutmachung" an diablo zu verstehen ist . Zitieren Leistung gibt an, wie schnell man gegen die Wand fährt..... Drehmoment, wie fest.In Kürze Tiefendiagnose und Codierungen für alle E Modelle bis BJ 2006 möglich. To do List 2010/11E30: Projektstart M20 Quadrathuber, Bremse aufrüsten + evtl. Getriebe tauschen, Massenmesser "Serienreif" machen Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Biff Geschrieben: 29. März 2012 #19 Meldung Teilen Geschrieben: 29. März 2012 Hatte letztes Jahr auch nen kleinen ärger wegen Eigenbedarf.Wenn ich das von Dir lese Kai kommen die erinnerungen hoch:kotz: Bei dem einen Mieter konnte man sich zum glück ohne Gericht einigen so das beide was davon hatten. Beim anderen zwar auch,doch der hat sich noch gut aufgeregt und wollte ärger machen.Mit unfeinen Methoden.Das ging aber nach hinten los.Also immer erst probieren ohne Gericht zum ergebnis zu kommen.Ma kann ja reden.Wenn beide Parteien etwas verständnis haben denne gehts auch. Zitieren Wo hohe Kräfte walten,kann ma auch ohne Kupplung schalten. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
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