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Betrug beim Händler! Wie jetzt vorgehen?


Rockmann-Motorsport
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Hallo Forum,

 

meine Freundin hatte 06/2009 einen Corsa C 1.2 gekauft für ca 7000€ bei dem der Händler ausdrücklich gesagt hat das Fzg hat keinen Unfallschaden. Obwohl meine Freundin sehr pingelig ist und ihn sogar auf Spaltmaße hingewiesen hat. (Gut letzten endes hat sie das Auto dann gekauft).

 

Heute ist herraus gekommen, weil ein Gutachter einen neuen Unfallschaden Rekonstruiert hat und uns gefragt hat ob das Fzg schon mal einen Schaden hatte? Sie sagte natürlich nein! ... er sagte ich habe Unterlagen über einen Schaden im Januar 2009 (8000euro, Wirtschaftlicher Totalschaden)!!! Bilder waren vorhanden, Fahrgestellnr. abgeglichen.... alles passt! Dann hat er die Lackdicke gemessen, und tatsächlich das Ding lag mal derbe im Graben.

 

Jetzt die Frage... Was tun? Was kann man tun? Kann man jetzt das Auto noch zurück geben?

 

Bitte um Zahlreiche und Hilfreiche Antworten!

 

Danke!

 

Rockmann-Motorsport + Freundin

 

 

Es schlummert noch, bei Tag oder Nacht. So Groß und in Muskolöser Pracht. Doch Leute seid Gewarnt und voller Acht, bis bald dann das V8-Monster erwacht!

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ps: Im Kaufvertrag steht auch nix von einem Unfallschaden! .... MFG

 

 

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Falls du, oder deine freundin rechtsschutzversichert seid, würde ich da mal den Fall schildern.

 

Im eig. Sinne ists Betrug, weiß nur nicht wies rausläuft wenn sich der Händler auf unwissenheit rausredet!

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Ja aber ein Händler kauft ja nicht ein Fzg von einem Privatmann oder einer Versicherung ohne sich zu vergewissern was mit dem Fzg ist?

 

 

 

das ist er.... wer aus Gelsenkirchen der diesen Händler kennt?


Bearbeitet: von Rockmann-Motorsport

 

 

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Zum Anwalt damit, beraten lassen und ggf. weiter vorgehen...sagt der euch dann schon!

 

Stark und groß durch Spätzle mit Soß

 

„Des Schwaben Klugheit ist kein Rätsel.

Die Lösung heißt: Die Laugenbrezel!

Schon trocken gibt dem Hirn sie Kraft.

Mit Butter wirkt sie fabelhaft.

Erleuchtet mit der Weisheit Fackel,

den Verstand vom größten Dackel!“

Manfred Rommel

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Wenn es 2009 war ist das Ding gegessen. 2 Jahre Gewährleistung (Stichwort "zugesicherte Eigenschaft") sind lange vorbei.

 

Betrug kannst du eh vergessen, das würde voraussetzen das er von dem Schaden wußte. Das zu beweisen dürfte unmöglich sein.

 

Ich würde an deiner Stelle auch den Link raus nehmen, sonst kannst du ganz schnell Ärger bekommen. (Rufschädigung....)


Bearbeitet: von bastelbert

 

Das BMW Cabrio ist eines jener sachlichen Transportmittel, das grundsätzlich offen, vollgetankt und mit dem Schlüssel im Zündschloß in der Garage stehen muß - für alle dringenden Fälle.

 

 

 

 

auto motor & sport 22/86

 

 

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" Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, unfallfreie und servicegepflegte Fahrzeuge aller Typen und Marken inkl. Gewährleistung, TÜV und AU anzubieten. "

 

Und dann 8000 euro Totalschaden,..na ganz toll. Vielleicht geht doch was über die Rechtschutz,..vorrausgesetzt ihr habt eine...

Mein E30 hört gern Rock aus alten Zeiten ! :rauchen:

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Den Link würde ich auch erstmal rausnehmen.

Dann zum Rechtsanwalt.

Denn es gibt nach Deinen Angaben nachweislich dokumentiete Unterlagen über einen erheblichen Schaden in 01/2009 von dem Gutachter. Und das ist schonmal ein schwerwiegender Beweis.

Da wird sich einer zu erklären müssen - Der Händler oder der Vorbesitzer.

Das hat nix mit Garantie/Gewährleistung zu tun - Bei Verschweigen eines solchen Schadens kann man sich ein Strafverfahren wegen arglistiger Täuschung einhandeln. Und das ist kein Kavaliersdelikt.

 

Mein Tipp auf jeden Fall zum Anwalt und nix selber unternehmen. Dann sehe ich gute Chancen für Euch.

 

Viel Erfolg,

viele Grüße Klaus

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Wie kann ich an die Unterlagen dran kommen? Der Gutachter sagte er darf keine Daten rausgeben (klar) hat uns aber die Dinge gezeigt und auch dazu geraten was zu versuchen. Wie meint ihr stehen die Chancen die Versicherung anzuschreiben welche den Auftrag für die Unfallrekonstruktion gab? (welche jetzt auch den neuen Schaden zahlen soll)....

 

Vorbesitzer hätten wir ja im Brief stehen....

 

 

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@Klaus

 

Mit was hat es sonst zu tun? Unfallfreiheit ist eine zugesicherte Eigenschaft. Da die Gewährleistung lange abgelaufen ist, kann er darauf nicht mehr pochen. (und es kommt noch dazu ob die Unfallfreiheit schriftlich zugesichert wurde? Ich denke zu verstanden haben, das es nicht der Fall ist)

Alles was jetzt noch greifen könnte, wäre arglistige Täuschung. Die zu beweisen dürfte, wie gesagt, schwierig bis unmöglich sein. Schließlich hat der (mit Autos nicht unerfahrene TE) es selber fast 3 Jahre nicht bemerkt und hätte es ohne das alte Gutachten (das er warscheinlich "datenschutztechnisch" noch nicht mal kennen durfte?) wohl nie.

Nicht das ich dem Händler eine Sekunde glauben würde das er es nicht wußte, aber so würde die Argumentation aussehen und "Gefühle" und "Annahmen" zählen da nicht.....

 

 

Selbst wenn das nach ewigem Hickhack zu einem Ergebnis führen sollte, dann wäre vom TE eine Nutzungspauschale für die (ja nicht unerhebliche) Nutzungszeit fällig, die von der Schadensumme abzuziehen ist.

 

Das BMW Cabrio ist eines jener sachlichen Transportmittel, das grundsätzlich offen, vollgetankt und mit dem Schlüssel im Zündschloß in der Garage stehen muß - für alle dringenden Fälle.

 

 

 

 

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Moment, ich habe zwar ne Menge Erfahrung mit Autos, aber ich bin mit ihr erst seit Aug. 2011 zusammen, Der kauf war schon länger vor mir :watch:.

 

Soweit ich weiß muss ein Verkäufer Ihm bekannte Unfallschäden in einem Kaufvertrag angeben... Heißt: Unfallschaden? JA oder zumindest vermerken. Dies ist nicht der Fall.

 

Das Auto soll im Januar 2009 zersägt worden sein, richtig Böse... in Graben. Und so wie ich die Sache einschätze, hat der damalige Halter das Geld von der Vers. kassiert und das Fzg zum Restwert verkauft. Entweder muss also der Händler dann das Fzg repariert haben oder jemand anderes.... allerdings muss der Händler mit sicherheit davon gewusst haben!

 

 

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Wie gesagt, "hätte, könnte, müßte" (er "wußte" nichts vom Unfall und hat es deshalb auch nicht angegeben, wird er sagen)....vor Gericht zählen nur Fakten.

 

Wäre das Teil jünger als zwei Jahre, wäre es was anderes, aber jetzt mußt du schon schwere Geschütze (arglistige Täuschung, Betrug) auffahren um was zu reißen.

 

....und wie gesagt, rechne dir mal an Hand der gefahrenen Kilometer aus (0,67% vom Kaufpreis pro angefangene tausend Kilometer waren das glaub? ) ob sich da überhaupt der Aufwand noch lohnt.

Nachher würdest du mehr so für die Hütte bekommen, als nach einen langen und ungewissen Rechtsstreit.

 

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...wenn mir einer einen Wagen andrehen möchte, Händler hin oder her, dann lass ich das Ding stehen, wenn offensichtliche sowie erhebliche Unfallspuren erkennbar sind. "Lichtjahre" später dann reklamieren wollen, ist meiner Meinung einfach bissle spät.

 

eta - thomas

Alles ETA, oder was ??

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@Rockmann Motorsport

Bitte geh zum Rechtsanwalt und schildere dem alles - mach nix selber - ein guter Rechtsanwalt sagt Dir ehrlich was machbar ist und leitet dann die richtigen juristischen Schritte ein.

 

@Bastelbert

Die Freundin hat den Wagen gekauft und die ist, hoffe ich mal, technischer Laie.

Durch den neuen Schaden ist der nicht unerhebliche Vor/Totalschaden heraus gekommen und dieser ist in dem neuen Gutachten auch dokumentiert. Was glaubts Du wie schnell solche Leute kalte Füße bekommen wenn sie vom Rechtsanwalt ein Schreiben erhalten welches Textstellen wie "Betrugsverfahren wegen arglistiger Täuschung" enthalten und noch schneller wenn sie vor Gericht stehen dann ist es offiziell und der Staatanwalt kennt kein Pardon, weil Offizialdelikte werden ohne Wenn und Aber verfolgt.

Ich hatte vor Jahren auch mal so einen Fall. Ein Schreiben vom Rechtsanwalt hatte gereicht. Eine gute Entscheidung von mir damals.

 

Viele Grüße Klaus

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....nur wie lange war bei dir der Kauf her?

 

Ich hatte den "Spaß" auch mal, nur da hatte ich es schriftlich das keine Vorschäden vorliegen sollten und bin die Sache nach 2 Wochen angegangen. Da brauchte ich noch nicht mal einen Anwalt.....;-)

 

Das Gutachten sagt das ein Vorschaden vorliegt, nicht wann es war und wer davon wissen müßte. Von dem anderen Gutachten dürfte der TE nichtmal wissen, und der Gutachter hat ihm ja offenbar schon "angedeutet" das er ihm "nie was gesagt hat"....

 

 

 

Der TE muß selber wissen was er macht, ich will lediglich ein paar Sichtweisen aufzeigen mit denen er konfrontiert werden wird.


Bearbeitet: von bastelbert

 

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Bastelbert, in dem Fall irrst Du. Du kannst den Kauf eines Wagen auch nach 20 Jahren wieder wandeln, wenn Du glaubhaft machen kannst, das Du erst dann von dem Unfall Kenntnis erlangt hast. Eben zum Beispiel durch einen Unfall.

 

Das hat nichts mit zugesicherten Eigenschaften zu tun, das ist Betrug.

 

Wenn der Händler seine Hände in Unschuld wäscht, ist das sein Problem. Er muss dann (wiederum zivilrechtlich) den Belangen, der ihm das Auto verkauft hat. Und so geht das weiter.

Gruß

Oliver



Was willst Du schon wieder?

-----´`  Satzzeichen können Ehen retten!

Ich bin gegen Rasen auf Landstrassen und Autobahnen, denn wer soll denn das alles mähen.

Mitglied der
bajuvarisch-kölschen Achse des Bösen :devil:

 

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Ab zum Rechtsanwalt du bist im recht.Gutachter hat die beweise.Ob der Händler (Unfal)gewust hat oder nicht er steht dafür gerade oder der den Unfal damals verursacht hat.

Kumpel hat von so ne sache recht gehabt Auto zürück und ordentlich kassiert.

Geh aufrecht wie die Bäume, Lebe Dein Leben so stark wie die Berge, Sei sanft wie der Frühlingswind, Bewahre die Wärme der Sonne im Herzen und der große Geist wird immer mit Dir sein.:klug:

 

 

http://e30-talk.com/bilder/signaturepics/sigpic886_1.gif

 

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Danke, wir werden die Sache in Anwalt-Hände geben. Eine Absolute Frechheit. Der Schaden damals war knapp über 8000 Euro. Das Auto wurde zu einem Restwert von ca 1200 Euro verkauft. Und scheinbar dann wieder aufgemöbelt und für sage und schreibe 7000 verkauft.

 

Ein richtiger Schock wo der Gutachter uns die Bilder zeigte vom dem Fzg im Januar 2009. Zugelassen wurde es dann im Jun. 2009 von meiner Freundin.

 

 

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So ist das halt im KFZ-Gewerbe. So verdienen nun mal viele Leute ihr Geld.

Meist auf Kosten der Allgemeinheit der Versicherungsnehmer.

Gruß

Oliver



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