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Frage zur Kündigungszeit Garage


Stephan325i
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Servus,

 

was für eine Kündigungszeit habe ich nach diesem Vertrag?

Vertrag_1.pdf

Gruß

Stephan

Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten :-)

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Moin,

 

(ich weiss nicht, was die getippte 5 da soll)

 

Sonst:

Ein Monat, zum Monatsende, d.h.:

 

Wenn Du heute kündigst, ist der Mietvertrag Ende März erledigt.

 

Richard

Ein X5 4,8is kam dazu
Ein Z3 Coupé schwarz / schwarz mit Automatik wird derzeit gesucht

http://www.creme21-rallye.de/

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ich bin gerade auf 150. Ich habe lange nach einer Garage gesucht und Ende 2011 endlich gefunden (ca. 6 Minuten zu Fuß von meiner Wohnung weg). Der Vermeiter hat noch was von langfristig vermieten gelabert, da er auf ständigen wechsel keine Lust hat. Jetzt hat er mir die Garage zum 15.03. gekündigt :kotz:(eben per Telefon)

 

In dem Fall bedeutet es, das er mir aber bis zum 31.03. Zeit geben muss oder? Ich komme da gerade echt in Bedrängniss, da ich absolut aber wirklich 0 Change habe meinen E30 bei mir am Haus abzustellen :cry::cry:.

Gruß

Stephan

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Moin,

 

wenn Dir HEUTE gekündigt wurde ist diese zum 31.03.2012 wirksam

 

Richard

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http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__580a.html

 

So wie ich das sehe, ist im BGB eine längere Frist vorgesehen. Ich würde vermuten, dass die gesetzliche Regelung über der vertraglichen steht. Sicher weiss ich das aber nicht.

 

Gruß

Markus

 

Stark und groß durch Spätzle mit Soß

 

„Des Schwaben Klugheit ist kein Rätsel.

Die Lösung heißt: Die Laugenbrezel!

Schon trocken gibt dem Hirn sie Kraft.

Mit Butter wirkt sie fabelhaft.

Erleuchtet mit der Weisheit Fackel,

den Verstand vom größten Dackel!“

Manfred Rommel

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Servus,

 

was mich wirklich Ärgert an der Sache ist einfach die Tatsache das der Vermieter damals mehr als 1 x betont hat, das er einen langfristigen Mieter sucht. Auch hat er von mir erfahren das genau das in meinem Interesse liegt, wegen der Platzsituation in der ich bin.

 

Der Knüller war ja das er beim Anruf sagte " Hallo Herr Steiner bla bla bla der Mietvertrag läuft ja jetzt aus und ich soll bitte bis zum 15. die Garage räumen."

 

Da bin ich erst mal aus allen Wolken gefallen und wurde super nervös da ich mir 100% sicher war einen unbefristeten Vertrag abgeschlossen zu haben.

 

Habe dann den Vertrag in der Aufregung im Ordner nicht auf Anhieb gefunden und wurde noch nervöser :watch: :D. Habe dann das kack Ding gefunden und dachte erst mal "will der mich Verarschen, von wegen Zeitlich begrenzt" und war zugleich froh das ich doch nicht total verblödet bin :-D.

 

Dann Vermieter zurückgerufen und ihn darauf hingewiesen "von wegen Zeitlich begrenzt" Da wurde er zumindest etwas kleinlaut, aber blieb bei der Kündigung zum 15.

 

Habe ihn aufgefordert mir das schriftlich mitzuteilen was er auch machen möchte. Wenigstens kann ich dann zurückschreiben das ich nicht zum 15. raus muss, sondern erst zum 31. Wobei ich am abklären bin ob das wirklich so ist, oder ggf. doch zu einem späteren Termin.

 

Normalerweise bin ich ein umgänglicher Mensch der sich auch bewusst ist das sowas eintreten kann, aber hier läuft etwas nicht ganz rund und da werde ich jeden Tag nutzen der mir zusteht.

Gruß

Stephan

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Normalerweise bin ich ein umgänglicher Mensch der sich auch bewusst ist das sowas eintreten kann, aber hier läuft etwas nicht ganz rund und da werde ich jeden Tag nutzen der mir zusteht.

 

Moin,

die Kündigung wäre soweit rechtens, nur wenn du die Garage so lang wir möglich nutzen willst, hättest du den Vermieter nicht um die schriftliche Kündigung bitten sollen. So hättest du zumindest einen Monat gewinnen können. Mündlich kann er nicht wirksam kündigen.

 

Gruss Uwe

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Servus Uwe,

 

ich zweifle aber an das der von ihm ausgesprochene 15.03. korrekt ist.

 

Desweiteren ist die Frage ob das Gesetz über einem Vertrag steht. Nach Gesetzt muss er bis spätestens dem 3. Werktag eines Kalendermonats die Kündigung aussprechen, dann wird die Kündigung zum Ablauf des übernächsten Kallendermonats wirksam.

 

Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe bedeutet es folgendes er muss bis spätestens 03.03. (das ist aber ein Samstag, aber das vernachlässigen wir jetzt mal) mir die Kündigung zukommen lassen. Der nächste Monat wäre dann April und der übernächste Monat dann Mai oder? Und ablaufender Monat bedeutet dann doch Ende Moant oder nicht? In dem Fall könnte er mir frühestens zum 31.05.2012 Kündigen oder nicht? Vorausgesetzt das was im Gesetzt steht, steht über dem was im Vertrag angegeben ist.

Gruß

Stephan

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Das sehe ich auch so Stefan. Liegt die Kündigung bis am 03.03. nicht in rechtsgültiger Form vor, verschiebt's sich um einen Weiteren.

Das, was im Gesetz steht ist als Mindestanforderung zu sehen. Duch Vertrag kann man besser, aber nicht schlechter gestellt werden.

 

Gruss Uwe

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1. Ich sehe das auch so - ein Monat zum Monatsende bedeutet 1 Monat nach dem laufendem Monat, sprich hier bis zum 31.3. 23:59 und 59Sekunden

 

2. Was bedeutet die 5?

Oder war der nur zu dämlich zum tippen und wollte da seine 50,- hinschreiben?

 

3. Sei froh - mir wurde mal ne Garage nahe vom Haus fristgerecht zum 28.2. gekündigt (auch angeblich "Langzeit Mieter" gesucht).

Dummerweise hat der Z1 Saison ab 04 und da hab ich dem Vermieter dann klar gemacht, dass wenn er mich schon verarscht und nach nem halben Jahr gleich wieder kündigt, weil er die Garage verkaufen will (bei der ich ihm definitiv gesagt hab dass da was überwintert), dass er entweder die Kündigung auf Ende März legen soll und dafür noch Miete kriegt - oder ich ansonsten mich leider außerstande sehe das Fahrzeug zu bewegen weil es nicht anspringt (alternativ: Platten hat, Bremsen fest sind) und er nicht mal dran denken solle, das Auto mit nem Schlepper zu bewegen weil ich mir jeden Kratzer bezahlen lassen würde.

 

Hat gewirkt

Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! :daumen:

 

Mein E30 Cabrio ist hier zu sehen und der ganz offene Klassiker hier

Und wenns mal Probleme mit anderen BMWs außer dem E30 gibt kann man ja hier mal fragen. :-)

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Normalerweise bin ich ein umgänglicher Mensch der sich auch bewusst ist das sowas eintreten kann, aber hier läuft etwas nicht ganz rund und da werde ich jeden Tag nutzen der mir zusteht.

 

Moin,

die Kündigung wäre soweit rechtens, nur wenn du die Garage so lang wir möglich nutzen willst, hättest du den Vermieter nicht um die schriftliche Kündigung bitten sollen. So hättest du zumindest einen Monat gewinnen können. Mündlich kann er nicht wirksam kündigen.

 

Gruss Uwe

 

Moin,

 

spätestens seid Eröffnung dieses Themas hier nicht mehr.

 

Stephan hat HIER schriftlich bestätigt, dass ihm gekündigt wurde.

 

Somit spielt es keine Rolle mehr, ob mündlich oder schriftlich.

 

Richard

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Servus,

 

ich habe bei e30.de ja auch meine Frage gestellt in der Hoffnung das unser E30 Rechtsanwalt :D was dazu schreibt.

 

Es hat aber ein angehender Jurist geantwortet und die Sache sieht plötzlich ganz anders aus.

 

er führt folgendes auf:

 

1. Da es sich um keinen Wohnraum handelt ist eine Kündigung per Telefon möglich --> wenn das stimmt Arschkarte

 

2. Da es sich um keinen Wohnraum handelt, sind in solchen Verträgen die schriftlichen Angaben zur Kündigungsfristen maßgeblich --> wenn das stimmt Arschkarte

 

was jetzt noch offen ist, was diese dubiose 5 zu bedeuten hat.

 

Wie auch immer. Ich habe festgestellt das ich einen guten Freundeskreis habe :daumen: Motorrad und meine Felgen haben einen neuen Übergangs platz im Nachbarort und E30 findet Platz in einer Scheune leider 1 1/2 Stunden vom Wohnort entfernt, aber das spielt erst mal keine Rolle. Hier wurde schnell und unbürokratisch von Seiten von Freunden reagiert, als sie von der Sache Wind bekommen haben.

 

Dann habe ich ggf. ab dem Sommer eine niegel Nagel neue Garage, wenn der Gemeinderat die Baugenehmigung absegnet die ich dann mieten kann. Hier gibt es den Vorteil, das diese dann zu keiner Wohnung gehört. Aber das ist Zukunfstmusik.

Gruß

Stephan

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Ich brech gerade zusammen :-D

 

Habe heute die Kündigung per Post bekommen. Wieder wird eine Laufzeit von 4 Monaten angeführt und die Kündigung zum 15.03. Dabei lag ein Garagenmietvertrag der keine Kopie ist (Kugelschreiberschrift) der auf meinem Namen läuft.

 

Jetzt kommt's:

 

1. Keine Unterschrift von mir vorhanden.

2. Das Datum bei der Unterschrift des Vermieters ist ein anderes wie auf meinem Vertrag.

3. es stehen ohne Zusammenhang zu irgendwas mit Kugelschreiber 4 Monate hingeschrieben. Auf meinem Vertrag nicht vorhanden.

4. Miete war ursprünglich 70.-€, die 7 wurde durchgestrichen und mit Kugelschreiber eine 5 hingeschrieben. In meinem Vertrag stehen die 50.-€ richtig drinn.

 

Ich komm gerade aus dem Staunen nicht raus

Gruß

Stephan

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Entweder er verwechselt Dich, oder er ist sehr Dumm.

Gruß

Oliver



Was willst Du schon wieder?

-----´`  Satzzeichen können Ehen retten!

Ich bin gegen Rasen auf Landstrassen und Autobahnen, denn wer soll denn das alles mähen.

Mitglied der
bajuvarisch-kölschen Achse des Bösen :devil:

 

220px-Stopptstrauss.jpg

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Servus Oli,

 

er ist definitiv Dumm. Mir fällt gerade auf das auf "seinem" Mietvertrag auch meine Straße falsch geschrieben und auch meine Telefonnummer anders dargestellt ist -mal mit Bindestrich zwischen Vorwahl und Nummer und mal nicht-. Das Teil ist zu 100% nachträglich erstellt.

 

Jetzt geht es mir nicht schnell genug das ich aus der Garage komme, der Mensch wird mir langsam unheimlich. Spätestens zum 01.03. bin ich raus aus der Garage.

Gruß

Stephan

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Darf ich ganz ehrlich sein?

 

Ich würde den Typen anzeigen.

Das was der hier macht ist Betrug und Nötigung.

 

Georg

Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! :daumen:

 

Mein E30 Cabrio ist hier zu sehen und der ganz offene Klassiker hier

Und wenns mal Probleme mit anderen BMWs außer dem E30 gibt kann man ja hier mal fragen. :-)

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