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Unfallreparatur auch bei wirtschaftlichen Totalschaden möglich


choppa
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Da es leider in letzer Zeit einige E30 unfalltechnisch erwischt hat und vermehrt Fragen bezüglich der

Schadensabwicklung auftreten, dachte ich mir ich stelle mal folgenden Artikel aus unserer heutigen

Tageszeitung ein.

 

Der Artikel stammt von einem Fachanwalt und könnte unter Umständen für den einen oder anderen

nützlich sein und manche Frage beantworten.

Natürlich wünsche ich jedem daß dieser Artikel niemals nötig sein wird ;-)

 

Daher: Allseits knitterfreie Fahrt !

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Danke für die Info und das Einstellen des Artikels Choppa! :daumen:

Ich blicke aber zugegeben langsam kaum noch durch.

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Hey danke für den artikel...

 

Aber die 130% Regelung gibt es schon länger.... Gibt es einige Gerichtsbeschlüsse vom OLG....

 

Hab grad den selben Fall am laufen mit dem Polo von meiner Mutter.... Wiederbeschaffung liegt bei 5800Euro und Reparatur bei 6900Euro....

 

Hab mir nun die 6900 - MWST auszahlen lassen und werde es nun Fachgerecht instandt setzten und es einem SV zeigen das er mir eine Reparatur bestätigung erteilt und schon ist alles im Butter :)

 

MFG

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Danke für die Info!

 

@Frank: Wo ist das Problem? Du hast ja ein Gutachten und möchtest die Reparatur selbst durchführen.

Das heisst, du musst alles Fachgerecht durchführen und alle Punkte auf dem Gutachten reparieren auch wenn sie dich nicht stören würden. Dies kannst du aber auch mit Gebrauchtteilen machen. Wenn du es selbst machst, musst du nicht auf AW (Arbeitszeit) achten. Am Ende ein Gutachten erstellen lassen, dass alles nach dem ersten Gutachten fachgerecht repariert ist und die 130% einsacken!

+ Geld für dein Schleudertrauma + Nutzungsausfall für die 2 Wochen Reparatur und 2 Tage für den Transport etc. ev. auch mehr, falls die Versicherung gezözegrt hatte mit dem Gutachten (du konntest ja in dieser Zeit noch nicht mit der Reparatur beginnen). Bei dir ist der Nutzungsausfall ja 42 Euro am Tag, sollte also noch was zusammenkommen....

 

 

Falls ich jetzt etwas falsch geschrieben haben sollte lasst es mich wissen.

 

 

Grüsse Yves

BEST LIVE IS CABRIODRIVE:beemwe:

 

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@Yves: Leider nicht ganz richtig :-(

 

- Nutzungsausfall steht mir nur für die Reparaturzeit laut Gutachten zu (in meinem Fall 12-14 Werktage), da mein Auto fahrbar ist. Für die Verzögerung hab ich keinerlei Ansprüche!

 

- Heute kam der gegnerische Gutachter und hat in 7 Minuten (!!!) das Auto besichtigt. Er arbeitet mit der gegnerischen Versicherung zusammen, wird also den Widerbeschaffungswert drücken bis zum geht nicht mehr. Ich befürchte das Schlimmste!

 

- Ich werde den Teufel tun mein Auto einfach reparieren zu lassen und der Versicherung im nachinein die Rechnung vorzulegen (trotz seit Beginn eingeschaltetem Anwalt). Bei meinem Pech werde ich sonst auf den Kosten sitzen bleiben und Auslagen kann ich als Azubi keine machen.

 

Mir geht die Sache inzwischen ganzschön auf die Nerven :-(

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