Uigur187 Geschrieben: 13. November 2011 #1 Meldung Teilen Geschrieben: 13. November 2011 Hallo, ich habe mir Felgen mit ABE gekauft, welches mich etwas verwirrt. Ich habe exakt auf die original Maße geachtet 15", ET24 7J...und wollte darauf 195/65 Winterreifen raufziehen. Nun lese ich im Gutachten folgende Reifenkombination: 195/60/R15? Muss ich jetzt diese Reifengröße fahren? Und es geht noch weiter. Auf einer anderen Seite stehen sogar bestimmte Reifenmarken. Ich bin nun sehr verwirrt. Könnte Ihr mir sagen, ob ich die original Reifengröße fahren darf, welche auch im Schein steht? Oder gilt jetzt nur die ABE? Gruß und danke für die Hilfe. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Gast Spiggy Geschrieben: 13. November 2011 #2 Meldung Teilen Geschrieben: 13. November 2011 Du darfst die Rad /Reifenkombination natürlich nicht fahren...denn die Reifengröße ist nur auf 14" Felgen auf dem e30 zugelassen Du hast 7cm mehr Abrollumfang und dein Tacho zeigt weniger an als Du tatsächlich fährst Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Uigur187 Geschrieben: 13. November 2011 Autor #3 Meldung Teilen Geschrieben: 13. November 2011 in meinen Fahrzeugschein..sind aber auch 15" Kreuzspeichen eingetragen.... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Leutnant_Powell Geschrieben: 13. November 2011 #4 Meldung Teilen Geschrieben: 13. November 2011 aber mit sicherheit nicht mit der reifengröße Zitieren mfg Dominik Biete: Reifenmontage Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Gast Spiggy Geschrieben: 13. November 2011 #5 Meldung Teilen Geschrieben: 13. November 2011 Wenn du nochmal in deinen KFZ Schein schaust wirst du sehen das da 195/65R14 steht dieses 14 bezieht sich auf eine 14" Felge und nicht auf eine 15" Felge Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Uigur187 Geschrieben: 14. November 2011 Autor #6 Meldung Teilen Geschrieben: 14. November 2011 mist...ist eine problemlose Eintragung mit der ABE möglich und was nimmt der TÜV dafür? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
dejawu Geschrieben: 14. November 2011 #7 Meldung Teilen Geschrieben: 14. November 2011 hast du die Räder schon montiert? bei einem etwas tiefergelegten wagen dürfte 195/ 65r15 mächtig schleifen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
passat32bfan Geschrieben: 14. November 2011 #8 Meldung Teilen Geschrieben: 14. November 2011 (bearbeitet) Das dürfte auch bei einem nichttiefergelegten Fzg schleifen. Hab das mal aus Spass mit einer unserer GolfIV Reifen in vergleichbarer Größe (205 55R16) probiert... sah lustig aus... http://s2.up.picr.de/5484958.jpg der E30 ist übrigens noch leicht angehoben... Bearbeitet: 14. November 2011 von passat32bfan Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Uigur187 Geschrieben: 14. November 2011 Autor #9 Meldung Teilen Geschrieben: 14. November 2011 nee...habe noch nix montiert...habe bislang nur die Felgen für Winterreifen... Edit: Ich meinte eine Problemlose Eintragung für die neue Reifengröße von 195/60/R15 oder was auch noch drin steht wäre 195/50/R15.. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Ulrich Geschrieben: 14. November 2011 #10 Meldung Teilen Geschrieben: 14. November 2011 Alle Reifengrößen die im Gutachten stehen solltest du auch eingetragen kriegen. Freigängigkeit mal vorausgesetzt. Da ist es auch egal ob Sommer oder Winterreifen. GrußUlli Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Uigur187 Geschrieben: 15. November 2011 Autor #11 Meldung Teilen Geschrieben: 15. November 2011 das beruhigt. Danke. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
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