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Total besoffen ins Haus eingebrochen und Ex-Freundin mit Waffe bedroht


Grimmjar
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@SNUP... schön wärs wenn mal richtig durchgegriffen würde.....

aber egal um was es geht..... Anwälte finden immer etwas um einen raus zu boxen.. egal um was es sich handelt.....

wenn du einen killst, machste danach einen auf gaga und jut is..... nach 4 Jahren oder so kannste wieder party machen......

Diebstahl, Körperverletzung und der ganze kram..... das selbe..... selbst mit Alk.... da gibts kaum was zu mildern da es schon viel zu mild ist...

bisle Geldstrafe, bisle gemeinnützige Arbeit und schon is gut.....

man könnte fast endlos weiter machen..... ;-)

Cinis Cinerem, Pulvis ad Pulverum.

Cum diabolus regit, omnia licent

 

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das Beispiel mitm dem M3 Faher der hat getrunken und gekokst und da dies eine nicht nachzuvollziehende Mischung ist wurde er als schuldunfähig erklärt.... kam sogar in Akte Sat1 kein knast nur Fahrverbot und Bewährung! http://www.rto-ev.de/warum/ralswiek/urteil.html

Ironie ist eine stumpfe Waffe, wenn man damit gegen Deppen zu Felde ziehen will!

Neid muss man sich erarbeiten, Mitleid bekommt man geschenkt!

 

http://fs5.directupload.net/images/161129/5ynx8bte.jpg

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Zitat von SNUP Beitrag anzeigen Zitat von BadBoy88 Beitrag anzeigen was ich aber meinte ist wenn einer dazu besoffen oder zugedrohnt ist dann wird das ganze strafmildernd ausgelegt.... weil er nicht wusste was er macht.... Das ist ein Irrglaube. Christian ...ist es nicht, ist wegen verminderter Schuldfähigkeit gängige Rechtssprechung, aber.... § 323a StGb Vollrausch (1) Wer sich vorsätzlich oder fahrlässig durch alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel in einen Rausch versetzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn er in diesem Zustand eine rechtswidrige Tat begeht und ihretwegen nicht bestraft werden kann, weil er infolge des Rausches schuldunfähig...

 

Dazu muss er erstmal schuldunfähig sein, ergo die hohen Promillewerte erreichen. Ein bißchen Mut antrinken und dann jemanden abstechen fällt nicht darunter.

 

 

Und das mit dem Durchgreifen... da stellts ich dann auch irgendwann die Frage nach dem Sinn und der Aufgabe der Strafe.

 

Ihr solltet auch bedenken, dass jeder der nocheinmal leben den Knast verlässt in unserer Gesellschaft leben wird und die Frage ist doch, wie er das am besten tuen kann. Ob es da schlau wäre dem Dieb die Hand abzuhacken, oder dem Schläger beide Arme zu brechen... . Könnte man wohl machen, aber dann dürfte man diese Leute wohl nie wieder raus lassen.

 

Nach manchen Meinungen hier bleibt ja nur noch die Todesstrafe, bzw. gleich Lebenslang+ Sicherungsverwahrung.

 

Und natürlich ist der Knast ne schicke Jugendherberge, mit allem schicki Mickie. So stellen sich die Leute das vor... aber wenn ihr I- Phone verloren geht, bricht eine Welt zusammen, wenn der Zug 30 Minuten verspätung hat, ist man vorm Herzkasper, wenn im Hotellzimmer Kellerasseln laufen, flippt man aus... . Aber klar, am Strand liegt man mit kühlem Bierchen und Bild und denkt sich... diese Ars.... im Knast, die leben da ja besser als ich!

 

Klar wäre es nach dem ersten "Gerechtigkeitsempfinden" nicht schlimm, wenn so mancher mal ein paar Nächte auf kaltem Beton schlafen muss und weder Zeitung lesen, oder TV sehen kann. Nur ist es eben so, dass das nicht der Sinn von Strafe ist. Dazu kommt, dass eben ein großteil irgendwann wieder am gesellschaftlichen Leben teilhaben soll.

 

Und ganz ehrlich, mal eben einen abmurksen, 4 Jahre sitzen und dann ist alles schick... . Mal überlegt ob die jemals Arbeit bekommen... mal überlegt wie die ne Freundin finden... wie groß die chancen sind ne glückliche Familie zu haben, mal in den Urlaub zu fahren, Anerkennung zu finden.

 

 

Zurück zum Fall, was meint ihr denn, wie sowas am besten funktionieren würde? Am nächsten Baum aufhängen, für immer wegsperren, Brot, Wasser und dann wird ihm plötzlich einfallen, was er falsch gemacht hat, nach 5 Jahren ohne Sonnenlicht geht er hinaus und findet seine Berufung in der Arbeit mit behinderten Kindern, heiratet eine hübsche Sozialassistentin und alles ist tutti?

 

Ist eben immer leicht etwas zu kritisieren, sinnvoll ist soeine Kritik aber erst, wenn es bessere Alternativen gibt.

 

 

Christian

Egal, wie dicht du bist: Goethe war Dichter!

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es geht nich um Hand ab usw.....

 

mir is das eigentlich recht schnuppe was die danach machen bzw machen können......

als unbeteiligter denkt man eh anders drüber als wenn man selbst betroffen is und von so einem geschändet wurde.....

das was einfach nicht passt.... einer der Steuerhinterziehung macht... und ein Mörder bzw Vergewaltiger..... das Strafmaß liegt nah zusammen...... und gerade das is der Witz.....

und grad bei denen heist es IMMER ...... nicht zurechnungsfähig...... :roll:

Bravo..... ;-)

Cinis Cinerem, Pulvis ad Pulverum.

Cum diabolus regit, omnia licent

 

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4 Leute Tot und weil er auf Koks und Alk war hatte er 3Jahre den Lappen weg 5 Pt. und gut.....

echt heftig, da bekomme ich ja fast die gleiche strafe für zu schnelles fahren, ok der Führerscheinentzug ist natürlich deutlich länger, aber dennnoch. Was ist heute noch gerecht?:roll:

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Es ist ja nicht nur der Alk.

Der Typ war auch in Psychatrischer Behandlung. Er hat sich selbst eingewiesen nachdem er wohl wieder nüchtern war.

Somit ist er am nächsten Tag aus dem Knast raus.

Und soweit ich weis kann er sich auch selbst wieder entlassen wenn er sich selbst eingewiesen hat!

 

Dann muß man sehen was danach nun bei Gericht rauskommt.

Ich bin mir fast sicher, daß da keine Freiheitsstrafe draus wird.

zähle bis zwölf...

http://www.sysprofile.de/id176365

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Die Realität sieht anders aus, 2009(Weinfest Norderstedt) es bekommen sich 4 Migranten in der Gaststätte in der ich als TS gearbeitet habe in Haare,beim Streit sticht der eine der Migranten mit einer abgebrochen Bierflasche einem Gast in den Hals als dieser sich zwischen die Streithähne stellt,ich werde mit dem Messer in die Schutzweste gestochen,die Täter flüchten,werden von der Polizei festgenommen als sie sich in U-Bahnhof Ochsenzoll mit Jugendlichen prügeln.Der Täter bekommt 6monate auf bewährung,da das Opfer rund 1,5promile hatte,aus versuchtem Totschlag wurde eine gefährliche KV.Ich habe bestimmt so um 100 Schlägereien erlebt,übelster Art mit Todschlägern Messer ,abgeschlagenen Flaschen im Alkohol/Drogenzustand,KEINER ist je im länger im Bau gelandet,die Polizei verhaftet wenn sie dazu in der lage ist:DDanach sagt irgendein Jugendamtsfritze wie schlecht es doch dem armen Täter geht,und ist er wie oft unter 21jahre wird er nicht hart bestraft.Bei Thomas ist es noch beschissener,den der Vogel ist ja schon in Behandlung,somit kann er richtig loslegen.Ich habe genug dieser durchgeknallten als Gäste im Laden gehabt denn ,,OCHSENZOLL,,war um die Ecke.Ohne Schutzweste habe ich die letzten Jahre nicht mehr gearbeitet.Wir hatten Typen die waren Borderliner,die sind schon so aus Bock auf Stress losgegangen,aus einen lockeren Gespräch war ruckzuck Stress der übelsten Art.Pass auf dich auf Thomas,wenn du besser als der Vogel bist...............um


Bearbeitet: von RoadrunnerM5t

Beratung,Vermittlung von Eintragungen jeglicher Art,Reparaturen,Restaurationen bei BMW Fahrzeugen.

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  • 1 Monat später...

Aber in einem Punkt muss ich dir recht geben. Der bekommt ne Bewährungsstrafe und zack ist der wieder unterwegs. Vielleicht hatte der ja sogar nen Waffenschein.

 

Also kurz erstmal zum Unterschied zwischen Waffenschein und Waffenbesitzkarte.

 

Waffenschein ist zum führen (=mit sich tragen in der Öffentlichkeit, z.B. am Gürtel) von scharfen Waffen.

Für einen Normalbürger quasi nicht zu bekommen. Daher ist dies schon äußerst unwahrscheinlich, dass gerade so jemand einen WS bekommt.

 

Was mit Waffenschein meist fälschlicherweise gemeint ist, ist eine Waffenbesitzkarte, die den Erwerb von scharfen Waffen ermöglicht. Hierzu muss man jedoch auch einige Bedingungen erfüllen. Dass der Täter diese erfüllt ist äußerst unwahrscheinlich, daher handelt es sich wohl einfach um eine schwarze Waffe (da die offiziellen WBKs in Farben unterteilt sind (grün, gelb rot) spricht man hier auch oft scherzhaft von "auf schwarzer WBK").

 

Zum Thema Reizgas vs. scharfe Waffen:

 

Ich halte es für äußerst ungeeignet, jemandem mit Reizgas entgegen zu gehen, wenn er mit einer scharfen Waffe auf einen zielt. Selbst mit einer scharfen Waffe als Gegenwehr ist man in dieser Situation chancenlos. Bis man selbst "gezogen" und seinen Arm oben hat hat der andere schon 1-2 Schüsse abgegeben.

Des weiteren ist es für eine ungeübte Person quasi nicht möglich vorauszusagen, wie man in einer solchen Stresssituation reagiert. Hinzu kommt in so einem Fall auch noch Schlaf (im Schlaf überrascht, man ist nicht gleich voll da) und einige andere Unbekannte Faktoren.

 

Zumindest für zu Hause ist es deutlich effektiver den Einbruch eines Täters von vorne rein zu verhindern bzw zu erschweren. Z.B. schon mit einem Bewegungsmelder gesteuertem Licht, Alarmanlage oder das einbauen von einbruchsicheren Fenstern.

 

Auf die Justiz würde ich mich nicht sonderlich verlassen. In Deutschland hat der Täter mehr Rechte als das Opfer. Sofort kommen die Anwälte und Psychologen mit "schwerer Kindheit" "Migrationshintergrund" und co. Als Opfer geht man da sehr schnell leer aus.

 

Ebenso ist es ein Kinderspiel sich ne Waffe zu beschaffen. Entweder direkt in Dtl, wenn man Zugang zu dem üblichen Milieu hat oder eben zur Not eine Fahrt über die Oder. Also ich würde mich nicht darauf verlassen, dass der Täter keine Waffe mehr hat, auch wenn die Polizei sie ihm nun abgenommen haben.

 

Gruß Jochen

Taoism: Shit happens

Islam: If shit happens it's the will of Allah

Protestantism: Shit happens cuz you don't work hard enough

Catholicism: Shit happens cuz you're bad

Jehova's Witnesses: Let us in, we'll tell you why shit happens

Metalism: Play that shit again, but louder!

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Also kurz erstmal zum Unterschied zwischen Waffenschein und Waffenbesitzkarte.

 

Waffenschein ist zum führen (=mit sich tragen in der Öffentlichkeit, z.B. am Gürtel) von scharfen Waffen.

Für einen Normalbürger quasi nicht zu bekommen. Daher ist dies schon äußerst unwahrscheinlich, dass gerade so jemand einen WS bekommt.

 

Was mit Waffenschein meist fälschlicherweise gemeint ist, ist eine Waffenbesitzkarte, die den Erwerb von scharfen Waffen ermöglicht. Hierzu muss man jedoch auch einige Bedingungen erfüllen. Dass der Täter diese erfüllt ist äußerst unwahrscheinlich, daher handelt es sich wohl einfach um eine schwarze Waffe (da die offiziellen WBKs in Farben unterteilt sind (grün, gelb rot) spricht man hier auch oft scherzhaft von "auf schwarzer WBK").

Hier spricht der Kenner. Um es zu komplettieren: Für den Erwerb der WBK braucht es die Waffensachkundeprüfung nach §7 WaffG.

 

Zum Thema Reizgas vs. scharfe Waffen:

 

Ich halte es für äußerst ungeeignet, jemandem mit Reizgas entgegen zu gehen, wenn er mit einer scharfen Waffe auf einen zielt. Selbst mit einer scharfen Waffe als Gegenwehr ist man in dieser Situation chancenlos. Bis man selbst "gezogen" und seinen Arm oben hat hat der andere schon 1-2 Schüsse abgegeben.

Die Verhältnismäßigkeit der Mittel muss (zumindest im Jedermannsrecht) gewahrt werden. Pfefferspray wird ja nicht umsonst NUR Tierabwehr verkauft. :D

Man kann den Täter auch ablenken. (Hasso, FAß!) Natürlich unter der Vorraussetzung, daß der Täter zögert. Denn wenn wir mal ehrlich sind: Einer der dich ausknipsen will, der macht das einfach. Der kommt nicht ewig rein und fuchtelt rum, sondern zieht's durch. Dann haste natürlich gelitten. Genauso gelitten haste, wenn das Reizgas ganz unten in der Handtasche ist, oder nicht wirkt.

 

Des weiteren ist es für eine ungeübte Person quasi nicht möglich vorauszusagen, wie man in einer solchen Stresssituation reagiert. Hinzu kommt in so einem Fall auch noch Schlaf (im Schlaf überrascht, man ist nicht gleich voll da) und einige andere Unbekannte Faktoren.

 

Das ist eine ganz andere Geschichte. Aber auch das kann man trainieren. Sollte man natürlich auch im Vorfeld.;-)

 

Zumindest für zu Hause ist es deutlich effektiver den Einbruch eines Täters von vorne rein zu verhindern bzw zu erschweren. Z.B. schon mit einem Bewegungsmelder gesteuertem Licht, Alarmanlage oder das einbauen von einbruchsicheren Fenstern.

 

[...]

 

Gruß Jochen

Einbruchsprävention ist wichtig, aber in dem Falle ist es zuviel des Guten, die Wohnung auf einen Schusswaffenangriff auszurichten. Wer verbaut (und bezahlt!) schon Scheiben mit BR 2-NS, in Verbindung mit WK3-Elementen? :D

 

Außerdem geht's deutlich einfacher als Y-Abweiser in Verbindung mit Körperschallmeldern, Panzersperren und den ganzen anderen lustigen Sachen: Hund und Licht. In der Reihenfolge.

http://s1.directupload.net/images/130214/temp/uphiaika.jpg

Ein Viertel hätten wir.

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Nicht nur die Waffensachkundeprüfung alleine ist notwendig sondern es kommt noch die persönliche Eignung hinzu.

Gerade wenn derjenige in psychiatrischer Behandlung ist, glaub ich nicht an ne Legale.

 

 

  • keine Vorstrafen außer höchstens einer Freiheitsstrafe, Jugendstrafe oder Geldstrafe von weniger als 60 Tagessätzen
  • Nachweis für fachgerechte Aufbewahrung der Waffen
  • keine Drogen- oder Alkoholabhängigkeit
  • keine Geisteskrankheiten

Aber das ganze führt ja jetzt etwas zu weit, wollte ich nur noch der Vollständigkeit halber sagen.

 

 

 

Was die Einbruchsvorsorge anbelangt meine ich nicht auf Fort Knox umbauen (kugelsicher etc), sondern lediglich den Einbruch erschweren. ;-)

 

Den Hund habe ich dabei ganz vergessen, da stimme ich dir auch voll und ganz zu. Das schreckt viele Leute ab. Das Licht mit Bewegungsmeldern hab ich ja auch schon erwähnt. Ist eine simple Methode um einem Einbrecher das Gefühl von Sicherheit beim Einbruch in ner dunklen Ecke zu nehmen.

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