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Standlicht im Fernlicht


JJ
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Wie schaut das rechtlich aus? Die elektrische Schaltung ist ja kein Problem. Die Forensuche hat mir nicht wirklich etwas gebracht!

 

Es geht nur darum ein zweites Standlicht in die Fernlichter zu bekommen.

 

Ja, es ist noch rein die Idee dazu, noch ist nichts "versaut", und nein, Standlichtringe will ich nicht.

 

Danke!

 

Cirrusblaue Grüsse JJ

 

 

 

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Wie schaut das rechtlich aus? Die elektrische Schaltung ist ja kein Problem. Die Forensuche hat mir nicht wirklich etwas gebracht!

 

Es geht nur darum ein zweites Standlicht in die Fernlichter zu bekommen.

 

Ja, es ist noch rein die Idee dazu, noch ist nichts "versaut", und nein, Standlichtringe will ich nicht.

 

Danke!

 

 

wenn du das aus der rechtichen sache siehst,warum fährste nich einfach zum tüv, und fragst da nach?ich persönlich versteh den sinn und zweck darin nicht!:watch:

http://www.world-of-smilies.com/wos_sonstige/sturm.gif
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Es geht mir nicht darum was jemand für einen Sinn und Zweck darin sieht, lediglich um die Möglichkeit das Standlicht von Außen nach Innen zu versetzen. Da es hier auch Leute gibt, welche selber sich mit de Vorschriften auskennen, ist es wohl nicht schlimm die Frage in diesem Forenteil zu stellen. Ich sehe auch keinen Sinn und Zweck im Cabrio, vor allem sind Cabrio´ s für mich viel zu überbewertet.

 

Danke, zurück zum Thema bitte.

 

Cirrusblaue Grüsse JJ

 

 

 

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Das wäre eine Änderung eines beuartgenehmigten Bauteils. Somit nicht zulässig. Ohne lichttechnisches Gutachten nicht eintragbar (auch nicht vom aaS).

 

Die Entfernung zwischen Brett und Kopf nennt man Horizont.

 
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Es geht mir nicht darum was jemand für einen Sinn und Zweck darin sieht, lediglich um die Möglichkeit das Standlicht von Außen nach Innen zu versetzen. Da es hier auch Leute gibt, welche selber sich mit de Vorschriften auskennen, ist es wohl nicht schlimm die Frage in diesem Forenteil zu stellen. Ich sehe auch keinen Sinn und Zweck im Cabrio, vor allem sind Cabrio´ s für mich viel zu überbewertet.

 

Danke, zurück zum Thema bitte.

dann bau das doch um!die polizei wird dir das sicher schon sagen,ob man das machen oder nicht machen darf!:klatsch:...mein tipp ist immer noch ne prüfstelle.....:klug:

http://www.world-of-smilies.com/wos_sonstige/sturm.gif
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Die vereinfachte Beschreibung der Einbaugrenzen sieht so aus:

  • vertikal: Unterkante min. 350 mm von unten, Oberkante max. 1.500 mm von unten
  • horizontal: Außenkante max. 400 mm Abstand von der äußersten Fahrzeugkante; min. 600 mm Leuchtenabstand zueinander.

Ausnahmen sind ebenfalls im §51 geregelt. Sollten die Einbaumasse passen wirds kein Problem sein. wie das aber genau gemessen wird würde ich beim tüv abklären. von leuchtmittel zu leuchtmittel oder von beleuchteter linse zu beleuchteter linse. das macht ja schon einiges an unterschied aus.

Das war'n die besten, mein Lieber. Vom Rhein sein, das heißt: vom Abendland. Das ist natürlicher Adel. Das is Rasse. Sei'n Sie stolz drauf.

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Danke, das hilft schon etwas weiter.

 

Cirrusblaue Grüsse JJ

 

 

 

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Die vereinfachte Beschreibung der Einbaugrenzen sieht so aus:

  • vertikal: Unterkante min. 350 mm von unten, Oberkante max. 1.500 mm von unten
  • horizontal: Außenkante max. 400 mm Abstand von der äußersten Fahrzeugkante; min. 600 mm Leuchtenabstand zueinander.

Ausnahmen sind ebenfalls im §51 geregelt. Sollten die Einbaumasse passen wirds kein Problem sein. wie das aber genau gemessen wird würde ich beim tüv abklären. von leuchtmittel zu leuchtmittel oder von beleuchteter linse zu beleuchteter linse. das macht ja schon einiges an unterschied aus.

 

Das ist leider völlig falsch (fett markiert, der Rest ist quasi richtig!).

Der Fernscheinwerfer ist nicht als Begernzungslicht zugelassen. Ohne lichttechnisches Gutachten geht da gar nichts, da alle lichttechnischen Einrichtungen bauartgenehmigt sein müssen.

 

Die Entfernung zwischen Brett und Kopf nennt man Horizont.

 
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Vergiss es, alle Veränderungen an Lichtanlagen sind nicht zulässig hab deswegen schon erheblichen Ärger mit der Rennleitung bekommen, wollten mein Auto stilllegen wegen einer kleinen Veränderung Bla Bla....

 

Lass es lieber wo es ist, auser du lässt es dir anschließend abnehmen und eintragen, jedoch ist das auch keine Garantie mehr...

Gruß Tobi

 

 

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Am besten mit dem Vorhaben mal zum Tüv gehen. Das ganze Erklären und hören was der zu sagen hat. Wenn du Glück hast sieht er das genauso. Und der E36 und E39 haben die Standlichter auch in den Fernlichtern sitzen.

 

Aber mal erlich, wenn man es einfach macht, ich denke nicht das die Rennleitung bei Tag einen Auffordert das Licht einzuschalten und Nachts guggen die immer nur ob das Licht geht. Ich denke es wird kaum jmd. Auffallen das die Standlichter nicht an ihrem Originalen Einbauort verbaut sind.

Ein Auto wird hinten angetrieben,

alles andere sind Kutschen.... :meinung:

 

 

E34 belebt Körper und Geist.

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Nur das der fertig gekaufte Angel Eyes als solches geprüft und abgenommen wurde, und nicht nachträglich umgebaut wurden. Das die im Do it yourselfe Verfahren hergestellten Angel Eyes 100% legal sind zweifle ich etwas an.

Gruß

Stephan

Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten :-)

Vor dem Posten das bitte ansehen! klick klick http://www.stephan-steiner.de/boesermod.JPG

 

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Schau mal auf die E Nummer des Scheinwerfers. Die Nummern dahinter sagen was dort in dem Scheinwerfer vorhanden ist/sein darf. Wenn dort nicht die Nummer (wenn mich nicht alles täuscht A) für Standlicht ist, wird das auch niemand eintragen.

320i (E30): http://images.spritmonitor.de/428726.png

 

530dAT (E39): http://images.spritmonitor.de/625181.png

 

We're here for a good life, not a long one.

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die rennleitung und tüv habe ich mir noch verkniffen.

 

der gedanke mit dem standlicht liegt auch darin, das das originale standlicht bei den "DE" immer nur ein kleiner punkt ist, bei meinem gedanken wäre der fernlichtscheinwerfer komplett ausgeleuchtet, zwar nur 5 watt, aber eben ein größerer lichtpunkt. gebaut habe ich noch nichts, falls wieder jemand amok laufen will.

 

blinker mit standlicht und klarglas liegen auch hier, jedoch verfällt auch deren ABE wenn ich die optisch serienmäßigen blinkergläser in weiß drauf mache.

 

Cirrusblaue Grüsse JJ

 

 

 

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Vielleicht solltest Du auf Tagfahrlicht umschwenken. Das ist meines Wissens nach im Fernlicht erlaubt, beim E39 (ohne Standlichtringe) war das zB durch BMW freischaltbar, da in den USA standardmässig so ausgeliefert.

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Tagfahrlicht ist aber nachts kein Standlicht, wenn dann würde ich Tagfahrlicht eher an die Stelle der NSW setzen, weil die ja nun vom Licht her eher wegbleiben können. Es ging halt nur um das Standlicht.

 

Cirrusblaue Grüsse JJ

 

 

 

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Also ich hab mich in den letzten Tagen auch mehrfach durch die STVZO (inkl. BKat & OWI) gewühlt, weil ich mir auch Gedanken über die Rechtmäßigkeit solcher Umbauten gemacht habe, da das werksseitige Auftreten im Dunkeln einfach nur traurig ist:meinung:

 

Auch wenn das jetzt einigen fettgedruckten Usern Unbehagen bereitet und ein feuerwehr-farbenes Rechteck mit sich bringen mag: Bau um das Zeug und fahr es.

 

E36, E39, E46 usw haben das Standlicht auch alle im Aufblendlichtreflektor und durch die Satinierung der Linse ist ein Nachbau eigentlich nicht zu erkennen.

 

...und wenn sich ein Grüner oder ein HU-Mann daran stört, dann wird halt auf ein Paar Ausweichscheinwerfer zurückgegriffen und es werden diese wieder verbaut.

 

*justmy2cents*

 

Grundsätzlich ist es definitv verboten. Nachzulesen in STVZO §§49a ff.

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solche gedanken hege ich hin und wieder auch mal...

 

trotzdem danke für deine meinung.

 

Cirrusblaue Grüsse JJ

 

 

 

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Am besten mit dem Vorhaben mal zum Tüv gehen. Das ganze Erklären und hören was der zu sagen hat. Wenn du Glück hast sieht er das genauso. Und der E36 und E39 haben die Standlichter auch in den Fernlichtern sitzen.

 

Aber mal erlich, wenn man es einfach macht, ich denke nicht das die Rennleitung bei Tag einen Auffordert das Licht einzuschalten und Nachts guggen die immer nur ob das Licht geht. Ich denke es wird kaum jmd. Auffallen das die Standlichter nicht an ihrem Originalen Einbauort verbaut sind.

 

Halte ich für Riskant. Auch dem dümmsten Polizisten fällt auf, dass beide Scheinwerfer brennen, aber der eine nur ganz dunkel. Wenn er den E30 kennt (und davon ist heute noch auszugehen) fällt ihm der Fehler auf und er geht auf E Nummersuche. Und dann hat sich mit weiterfahren...

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