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TÜV fällig!


BMW_91
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Problem ist meist die Lichtaustrittskante, 500mm gesetzlich geregelt.

 

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Auser bei Fzg. die vor 1980 zugelassen wurden!

 

zu denen der E30 nicht gehört!

Die gesetzliche Regelung betrifft nur die Tieferlegung bezüglich SW und nicht den Spoiler und sonstigem Accessoire.

Wer sich solches anklemmt, muss halt die Konsequenzen tragen! können ...............

Gruß Jochen

Es gibt nur EINE, und das ist MEINE ti amo tanto, strega mia (Freundin UND Hexe, oder was habt ihr gedacht?)

E30 318i Cabrio / Bj. 92 / mauritiusblau metallic / M II-Technik mit eingebauter Vorfahrt im Original; Sex auf 4 Rädern, der erst in den Drehzahlbegrenzer rennt, wenn der Motor auf Betriebstemperatur ist

 

Man liebt das, wofür man sich müht, und man müht sich um das, was man liebt. (Erich Fromm)

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Problem ist meist die Lichtaustrittskante, 500mm gesetzlich geregelt.

 

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Auser bei Fzg. die vor 1980 zugelassen wurden!

 

zu denen der E30 nicht gehört!

Die gesetzliche Regelung betrifft nur die Tieferlegung bezüglich SW und nicht den Spoiler und sonstigem Accessoire.

Wer sich solches anklemmt, muss halt die Konsequenzen tragen! können ...............

Gruß Jochen

Das hab ich auch nie behauptet!

BMW OO==[][]==OO  E30 Touring

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Auser bei Fzg. die vor 1980 zugelassen wurden!

 

Ausser bei Fahrzeugen die vor dem 1.1.1988 zugelassen worden soll es wohl heißen

 

Den selben Punkt hatte ich auch schon bei einer HU

 

Die Scheinwerfer müssen seit dem 1.1.88 min 500mm über der Standfläche sein und max 1200mm drüber. Bis zum 1.1.88 hieß es die Scheinwerfer müssen von Unterkante bis Max 1000mm angebracht sein

Kann man hier auch nachlesen.....

 

http://www.michael-flammer.de/mf_schimmel/Lichttechnik.pdf

 

Wenn man nun einen e30 mit z.B. EZ9.87 hat wie ich dann greifen diese 50cm nicht....

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Hmm ich hatte vor 2 Jahren noch ne Diskussion mit meinem Prüfer deswegen, der hat mir auch ein Schriftstück diesbezüglich gezeigt.

Ich hab einen D Kadett vorgestellt zur HU der war 80/60 Tiefer mit BCW Steffan 8x14 und 195/45 14 Reifen das Fahrwerk und die Felgen waren eingetragen, allerdings lag die Höhe der Scheinwerfer Unterkante bei ca 42 cm (bin mir nicht mehr ganz Sicher auf jeden Fall aber unter 50cm) das Fzg war ez. 1983 und hat deswegen Keine HU bekommen.

BMW OO==[][]==OO  E30 Touring

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Laut meinem TÜV`ler zählt die Lichtaustrittskante.

Bei DE`s also nicht die untere Kante vom Scheinwerfer, sondern die untere Kante der DE Linse.

Ein M3 parkt nicht, er lauert!!!

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