kai325ia Geschrieben: 22. August 2011 #26 Meldung Teilen Geschrieben: 22. August 2011 (bearbeitet) Hmmmm, wenn das auch in NRW funzen würde wäre das super. Möchte eigentlich ungern EN statt DO auf den Platten haben wenn ich endlich in meine Hütte ziehen kann. @lassnBei deinem Link steht aber was von einem Halterwechsel dabei . Im Klartext also das wenn der Wagen in einen anderen Zulassungsbezirk verkauft wird der neue Halter "dein altes" Kennzeichen behalten darf. Davon das dies bei dem selben Halter auch geht steht da nix.. Bearbeitet: 22. August 2011 von kai325ia Zitieren Leistung gibt an, wie schnell man gegen die Wand fährt..... Drehmoment, wie fest.In Kürze Tiefendiagnose und Codierungen für alle E Modelle bis BJ 2006 möglich. To do List 2010/11E30: Projektstart M20 Quadrathuber, Bremse aufrüsten + evtl. Getriebe tauschen, Massenmesser "Serienreif" machen Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Usher Geschrieben: 22. August 2011 #27 Meldung Teilen Geschrieben: 22. August 2011 Also das is definitiv von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. In Brandenburg funzt es auch (schon selbst praktiziert). Allerdings können die Tafeln dann beim FZG-Wechsel nicht mehr übernommen werden:-( Hab grad mal etwas gegoogelt... NRW scheint sich da wehement gegen zu wehren die Tafeln mitnehmen zu können. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
kai325ia Geschrieben: 22. August 2011 #28 Meldung Teilen Geschrieben: 22. August 2011 NRW scheint sich da wehement gegen zu wehren die Tafeln mitnehmen zu können. :motz:dann muss ich mir wohl oder übel doch neue Platten holen. Na ja was solls, gibt schlimmeres. Zitieren Leistung gibt an, wie schnell man gegen die Wand fährt..... Drehmoment, wie fest.In Kürze Tiefendiagnose und Codierungen für alle E Modelle bis BJ 2006 möglich. To do List 2010/11E30: Projektstart M20 Quadrathuber, Bremse aufrüsten + evtl. Getriebe tauschen, Massenmesser "Serienreif" machen Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Jochen318iC Geschrieben: 23. August 2011 #29 Meldung Teilen Geschrieben: 23. August 2011 irgendwie erinnert mich das alles an das Mittelalter........und seine Hoheitsgebiete, Grafschaften etc.Einzig der Busgeldkatalog ist bundesweit gültig!Wer aber das Geld daraus bekommt, ist Sache der Länder. Und deshalb kocht jedes Bundesland sein eigenes Süppchen. Jedes Bundesland ist in Bezirke, Landkreise und kreisfreie Städte aufgeteilt.Jede Zulassungsstelle nimmt Geld ein, wenn ein Fahrzeug an- oder abgemeldet wird. Angedacht war ursprünglich, dass innerhalb eines Bundeslandes ein Umziehender sein Kennzeichen mitnehmen kann. Ziehe ich also mit Kennzeichen N-XY 123 nach München, bleibt mir das alte Kennzeichen erhalten.Kaufe ich in München nun aber ein anderes Auto, kann ich nur M-XY 1234 bekommen.Verkaufe ich das alte Fahrzeug mit N-XY 123, bekommt der Käufer nicht die alte Nummer. Auch wenn er aus Nürnberg sein sollte.Erinnert mich auch gravierend an das hochgepriesene Wechselkennzeichen Eigentlich ein Service für den Endverbraucher; davon bleibt nur noch ein Stückchen Sentimentalität übrig............Gruß Jochen Zitieren Es gibt nur EINE, und das ist MEINE ti amo tanto, strega mia (Freundin UND Hexe, oder was habt ihr gedacht?)E30 318i Cabrio / Bj. 92 / mauritiusblau metallic / M II-Technik mit eingebauter Vorfahrt im Original; Sex auf 4 Rädern, der erst in den Drehzahlbegrenzer rennt, wenn der Motor auf Betriebstemperatur ist Man liebt das, wofür man sich müht, und man müht sich um das, was man liebt. (Erich Fromm) Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
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