DerPille Geschrieben: 13. Juli 2011 #1 Meldung Teilen Geschrieben: 13. Juli 2011 Moin, ich hab da mal ne kleine Frage. Das e36 320i Cabrio von meiner Mum ist HU-fällig. Ab zur Dekra, Plakette verweigert wegen Kleinigkeiten die soweit behoben sind. (Blinker würden nicht mehr gelb genug bliinken usw..) Nachuntersuchung.. immer noch keine Plakette, weil die Felgen nicht eingetragen seien. Ich kannte es immer so, dass man Felgen, die es ab Werk für das Auto gab, nicht eintragen lassen muss, sofern die Auflagen die im Felgenkatalog stehen eingehalten werden. Geht um die Kreuzspeiche 42 mit 225/50er Reifen rundum. Auflage "vor BJ98 Lenkanschlagsdämpfer nachrüsten" Die Däpfer sind drin. Hat sich die Gesetzeslage geändert, dass man so Felgen jetzt eintragen muss? Weil dann müsste ich ja theoretisch ja auch meine Winterfelgen bzw Kreuzis für meinen e30 auch eintragen, weil zumindest die Kreuzer nicht im alten Brief drinstehen. Gruß Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Oli* Geschrieben: 13. Juli 2011 #2 Meldung Teilen Geschrieben: 13. Juli 2011 Die Felgen sind, sofern damit ausgeliefert, Teil der ABE. Wenn nicht, also auch nachträglich beim BMW Händler gekauft, dann müssten diese tatsächlich eingetragen werden. Da der gute Mann von der Dekra aber n (noch) nicht wissen kann, wie euer greisliger E36 vom Band lief, kann er auch nicht wissen, was da der Serienstand war. Da er aber alle Reifen + Felgenfreigaben für den E36 auf seinem Laptop hat bzw. einen Zugriff auf eine Datenbank, wo das drin steht, würde ich das einfach mal versuchen, das ganze dem Chef des Stützpunktes zu diskutieren, ob seine Mitarbeiter nicht zu faul sind, so etwas rauszusuchen. Zumindest, wenn es die Reifenkombination serienmäßig gab. Zitieren GrußOliverWas willst Du schon wieder?-----´` Satzzeichen können Ehen retten!Ich bin gegen Rasen auf Landstrassen und Autobahnen, denn wer soll denn das alles mähen.Mitglied der bajuvarisch-kölschen Achse des Bösen Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
kai325ia Geschrieben: 14. Juli 2011 #3 Meldung Teilen Geschrieben: 14. Juli 2011 Würde das so machen wie Oli schon meint. Um das ganze mehr "Würze" zu verleihen würde ich mir noch vom ne Bescheinigung holen wo drin steht das die 16er Styling42 ab Werk zu haben waren. Das gilt allerdings nur wenn es sich wirklich um Original BMW Felgen handelt und nicht um Nachbau Felgen. Die müssen dan in der Tat eingetragen werden. Ob es Originale sind erkennt man an dem erhabenen BMW was im Nabenbereich steht, da steht es jedenfalls bei meinen. Zitieren Leistung gibt an, wie schnell man gegen die Wand fährt..... Drehmoment, wie fest.In Kürze Tiefendiagnose und Codierungen für alle E Modelle bis BJ 2006 möglich. To do List 2010/11E30: Projektstart M20 Quadrathuber, Bremse aufrüsten + evtl. Getriebe tauschen, Massenmesser "Serienreif" machen Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Georg Geschrieben: 14. Juli 2011 #4 Meldung Teilen Geschrieben: 14. Juli 2011 Wenn nicht, also auch nachträglich beim BMW Händler gekauft, dann müssten diese tatsächlich eingetragen werden.Sorry, das stimmt nicht. ALLE - wohlgemerkt ALLE BMW Felgen die für einen Fahrzeugtyp von BMW ab Werk freigegeben sind und mit der von BMW vorgesehenen Bereifung gefahren werden müssen NICHT eingetragen werden, solange die Auflagen die BMW für die Felgen vorgibt (bis zum E36 war das tatsächlich der Fall, dass die bereits erwähnten Anschläge vorhanden sein mußten) vorhanden sind. Ob man die Felge bei BMW, bei Ebay oder aufm Schrott kauft ist dabei völlig irrelevant.Die Felgen sind ab Werk freigegeben und damit Bestandteil der Fahrzeug ABE. Dafür gibt es bei BMW sogar den sog. URK (Umrüstkatalog) der Bestandteil des KSD ist/war. Früher waren die Felgen ja auch zumindest was die Abmessungen und Bereifungen anging bereits im Brief eingetragen - seit der tollen EU Zulassungsbescheinigung Teil I und II ist ja nur noch die schmalste Bereiofung drinn und da stehen je nach Zulassungsstelle dann sogar Reifen drinn die nur als Winterbereifung gefahren werden dürfen weil die wirklich das schmälste genommen haben, was im Brief stand.Ich hab schon einige E46 330 gesehen bei denen die 205/50R17 als einzige Bereifung eingetragen wurden obwohl die definitiv nur im Winter gefahren werden dürfen. Ich hab in den letzten Jahren immer mehr das Gefühl gekriegt, dassa) die Prüfstellen nur noch Paragraphenreiter haben und keine Leute mehr die auch aus ihrer Erfahrung was wissen b) die Prüfstellen das mit den Felgen als einfaches Mittel sehen, ihren Umsatz zu erhöhen indem einfach die HU verweigert wird darauf bestanden wird, dass die Felge eingetragen werden muß. @DerPille: Wenn das wirklich der einzige Grund war, warum die Plakette verweigert wurde, würde ich denen nicht eine müde Mark mehr bezahlen, sondern mal richtig Remmidemmi machen.Die können/müssen genau wie die Polizei im Zweifelsfall die ABE einsehen können und nachsehen ob die Felgen zulässig sind.Die Styling 42 ist definitiv mit dieser Bereifung für den E36 freigegeben: Klick mich Ggf. kannst Du Dir bei BMW noch die Seite aus dem URK kopieren lassen als Beweis - aber eigentlich ist das NICHT Dein Problem. Georg Zitieren Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! Mein E30 Cabrio ist hier zu sehen und der ganz offene Klassiker hier Und wenns mal Probleme mit anderen BMWs außer dem E30 gibt kann man ja hier mal fragen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Empfohlene Beiträge
Deine Meinung
Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Benutzerkonto hast, melde Dich bitte an, um mit Deinem Konto zu schreiben.