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richtige vorgehensweise bei Schadensregulierung


Stephan325i
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Servus,

 

gut gelaunt bin ich in voller Motorrad Kluft zum Mopped gelaufen, und habe dann einen Zettel an meinem E30 gesehen.

 

Kurz und Bündig Nachbarin hat mit ihrem PKW beim einparken in ihre Garage (andere Straßenseite) meinen E30 hinten rechts touchiert. Warum sie sich nicht gemeldet hat, und nur einen Zettel hingehängt hat entzieht sich meiner Kenntnis. Persönlich ansprechen geht im Augenblick auch nicht, da sie -laut Zettel- ab Uhrzeit XX wieder auf Arbeit wäre.

 

Es geht mir nicht darum ihr an den "Karren" zu fahren, sondern ich möchte einfach den Schaden ersetzt haben.

 

Kann ich Morgen meinen E30 einfach zu einer Fachwerkstatt bringen für einen Kostenvoranschlag? Oder muss ich mich erst um Versicherungsdaten der Nachbarin kümmern, um dann bei der Versicherung anzufragen ob ich darf?

 

Mal eben mit Polieren ist es nicht getan. Wie gehe ich da jetzt richtig vor?

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Gruß

Stephan

Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten :-)

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fragen ob du das darfst? quark. sie hat den schaden verursacht und da muss ihre versicherung zahlen.

 

kostenvoranschlag halte ich auch für das dümmste was man machen kann. :meinung: ich lass grundsätzlich alles über gutachten machen.

 

frag sie morgen nach ihren daten und dann ab zum gutachter. noch bevor die gegnerische versicherung ihren gutachter losschickt. weil der natürlich der versicherung zuarbeitet.

gruss

der "nörgelnde supertrucker" (zitat ende)

 

 

Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham

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Ich will eigentlich nur eins. Das mein e30 wieder so ist wie er vorher war. Ich will keine Kohle rausschlagen. Nur Auto abgeben und gerichtet zurück und das ohne Stress.

Gruß

Stephan

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1. gegnerische Versicherungsdaten abfragen.

2. dein Schaden bei der gegnerische Versicherung melden.

3. zu einem freien Kfz. Gutachter gehen oder ihn kommen lassen.

 

Dir steht grundsätzlich das Recht zu einen Anwalt einzuschalten (kosten zahlt die gg. Versicherung, weil du keine Schuld hast). Der regelt dann alles weiter für dich, und du hast minimalen Stress. Ich persönlich nehme mir keinen Anwalt wenn die Sache klar ist und ich alles selber erledigen kann. Irgendjemand muss den Rechtsverdreher bezahlen. Und am Ende werden die Kosten den Versicherungsnehmern durch höhere Versicherungsraten aufs Auge gedrückt.

 

1. & 2. solltest/kannst du heute noch machen. ->http://www.gdv-dl.de/schadenregulierung.html

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@///M

 

1 und 2 bringt mir nix. Da die Nachbarin nicht anwesend ist, und ich keine Anhnung habe wie die heißt, noch habe ich ein Kennzeichen ihres Fahrzeuges, da auch nicht da.

 

Was ich am meisten ärgert. Ich war Zuhause als sie meinen BMW angebummst hat, ich wohne hier seit 11 Jahren, und bin in der Nachbarschaft bekannt. Sie sind erst dieses Jahr hier her gezogen, hätte aber nur nachfragen müssen zu wem der BMW gehört. Zudem steht das Fahrzeug auf einem Privatparplatz (3 Stellplätze) auf einem Grundstück zu dem es nur 3 verschiedene Personen gibt. Also kein wirklicher Aufwand mich zu finden.

 

Jetzt kann ich rennen um die Trulla zu treffen. Wenn die jetzt noch zu komischen Zeiten arbeitet, kann das unter umständen sogar ein riesen Spaß werden um sie wirklich mal anzutreffen.

 

Warum kann so was nicht im Winter passieren, wenn ich meine Winterkiste da stehen habe? Da wäre es mir so was von egal gewesen, aber nein so was passiert mir immer mit meinem E30 :wall:

Gruß

Stephan

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naja wenns so nen aufwand ist würd ich mal die polizei einschalten.

 

zumal bei solch einem verhalten deiner nachbarin würd ich ihr mal unterstellen das die dame wohl denkt: ach da häng ich mal nen zettel an die "alte karre" ....

gruss

der "nörgelnde supertrucker" (zitat ende)

 

 

Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham

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Eigentlich hätte sie, da sie dich ja scheinbar nicht kennt, die Polizei rufen müsen,

welche dann den Halter, also dich ermittelt hätten. Lt. Gesetzt §142 StGB ist sie sogar verpflichtet

so vorzugehen, wenn sie dich nicht nach angemessener Wartezeit, so ne halbe Stunde, angetroffen hätte.

Somit hat sie im eigentlichen Sinne, auch lt. Gesetz, eine Fahrerflucht begangen.

 

Schau mal hier rein http://www.123recht.net/Fahrerflucht---Kein-Kavaliersdelikt-__a6520.html

 

Na dann viel Glück, dass du soweit alles ohne Stress geregelt bekommst.

 

Ciao 4 Now

KISSI

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Stephan325i, bin natürlich davon ausgegangen das du das Kz. oder zumindest ne Handy Nr. auf dem Zettel stehen hast. Insofern ist das Vergehen deiner Nachbarin schon recht frech.

 

Ich würde auch mit dem Gedanken spielen die Polizei einzuschalten. Ich würde auch sagen das sie Fahrerflucht beganngen hatt. Aber du schreibst ja du willst ihr nicht an Karren fahren.

 

Ich würde bei der Polizei anrufen, den Fall schildern, und fragen ob du bis morgen warten kannst den Unfall zu melden. Dann würd ich mir so schnell wie möglich die Nachbarin greifen. Und falls sie aufmuckt mach ihr klar das sie Fahrerflucht begangen hatt und eine Anzeige nur von deinem guten Willen abhängt ... So kann mann seine Nachbarn auch ein bisschen erziehen :D

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Das einfachste für Dich ist, einer Werkstatt deines Vertrauens die Abwicklung und Reparatur abzutreten. Das heißt, bei so einer Lappalie wird die Werkstatt der Versicherung ein Kostenvoranschlag schicken, wartet auf das ok und repariert dann. In der regel kümmert sich die Werkstatt in der Zeit auch um ein Ersatzauto. Du solltest dabei nicht mehr machen müssen wie Auto abgeben, mit Mietwagen wegfahren, Auto abholen und dabei Leihwagen wieder hinbringen.

Allerdings solltest Du der Werkstatt wirklich vertrauen können.

 

Kannst Du z. B. sicher beim örtlichen BMW-Händler machen.

 

Je nachdem wie deine Nachbarin drauf ist macht das vielleicht auch am wenigsten Stress.

 

Sonst, selber Gutachter beauftragen, Gutachten einreichen und dann Auto reparieren lassen.

Ist aber für Dich einiger Aufwand, weil Du Dich um alles kümmern musst. Rechtsanwalt würde ch nur einschalten, wenn die Versicherung zickt, ist bei dem Schaden aber nicht zu erwarten.

Nicht akzeptieren würde ich Vorschlage von der Versicherung, das ganze in einer Ihrer "Vertragswerkstätten" reparieren zu lassen. Das wird in dem Fall nur Smartrepair.

Gruß

Oliver



Was willst Du schon wieder?

-----´`  Satzzeichen können Ehen retten!

Ich bin gegen Rasen auf Landstrassen und Autobahnen, denn wer soll denn das alles mähen.

Mitglied der
bajuvarisch-kölschen Achse des Bösen :devil:

 

220px-Stopptstrauss.jpg

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Servus Oli,

 

ich möchte meinen E30 in einem Fachbetrieb bringen der Lackiert, Krosseriebau inkl. Unfall Instandsetzung macht. Er hat Mietwagen, Bring und Abholservice usw. Hat Ahnung von alten Fahrzeugen, da er auch noch Oldtimer Restauriert, und ist gleich im Nachbardorf *g*. Das wird auch die Firma sein, die an meinen E30 das Heckblech und sonstige Restaurationsarbeiten durchführen wird. Sprich ich vertraue ihr :-).

 

Jetzt muss ich nur noch Morgen die Nachbarin erreichen. Ob ich bei ihr um 5:30 klingeln soll wenn ich zur Arbeit fahre? :zzz:8-)

Gruß

Stephan

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ich möchte meinen E30 in einem Fachbetrieb bringen der Lackiert, Krosseriebau inkl. Unfall Instandsetzung macht.

 

 

Ihr Kennzeichen wäre nicht schlecht (Zentralruf der Versicherer), das Schuldeingeständnis hast Du ja schriftlich.

 

Red mit dem Betrieb, der regelt das für ziemlich sicher für Dich.

Gruß

Oliver



Was willst Du schon wieder?

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Ich bin gegen Rasen auf Landstrassen und Autobahnen, denn wer soll denn das alles mähen.

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bajuvarisch-kölschen Achse des Bösen :devil:

 

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Hey, Stephan!

 

Na, DAS ist mal ärgerlich, das kann ich mir vorstellen :motz:

 

Das Verhalten der Tuss geht ja mal gar nicht. Ich würd´ es auf jeden Fall machen, wie manch einer hier schon geschrieben hat: ich würd unverzüglich zur Polizei gehen, von dort Rat einholen und den Vorfall zur Anzeige bringen und mich von daher schon mal absichern.

 

Übereilig zur Werkstatt gehen sowie einen Gutachter einschalten, das würd´ ich alles erst machen, wenn der Sachverhalt polizeilich festgestellt wurde und ich mich bei meiner Versicherung erkundigt hätte, wie ich mich zu verhalten habe. Es ist ja zum Glück kein großer Schaden, den man sofort reparieren sollte, weil man nicht mehr fahren kann und z. B. dringend auf das Auto angewiesen wäre, weil sich der Schaden vergrößert, wenn man es nicht unverzüglich beheben läßt (Rost z. B.).

 

Jede Aktion, die dich zunächst mal Geld kostet, birgt die Gefahr, dass du auf der Kohle sitzen bleibst, wenn z. B. die gegnerische Versicherung sich verweigert, diese Kosten zu ersetzen, weil du voreilig gehandelt hast.

 

Viel Glück bei der Regulierung - und reg´ dich nicht allzu sehr auf, auch wenn es sicherlich brutal schwer fällt :-UU

 

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                                                                         Gruß aus Ravensburg

                                                                                       KAI

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Servus in die Runde,

 

habe mal an die Juristen Abteilung vom ADAC eine E-Mail geschrieben, und die Sache geschildert. Bin mal gespannt was da zurückkommt.

 

Was mich jetzt aber verunsicherst ist die Sache mit dem Gutachter. Auf der ADAC Seite wurde was von einer Grenze von 750.-€ geschrieben. Darunter Kostenvoranschlag, und darüber Gutachten. Es besteht sonst die Gefahr das -je nach Versicherung- die Kosten für ein Gutachten nicht anerkannt werden.

 

Interessanter weiße hat genau das selbe meine Werkstatt eben am Telefon gesagt. Ab 750.-€ holen die einen Gutachter, darunter arbeiten die mit Kostenvoranschlag. 8-/8-/

Gruß

Stephan

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Ich weiß, wenn die Versicherung zahlt, gehts oft nicht so genau, aber wenn man das nicht für 750€ wieder hinbekommt, weiß ichs auch nicht?

 

Ansonsten finde ich, man sollte die Frau nicht auch noch dafür bestrafen, dass sies zugibt. Polizei und Anwalt würde ich erst in Betracht ziehn, wenn sonst keine vernünftige Einigung möglich ist.

 

Sonst hängt eben beim nächsten mal kein Zettel dran, sondern es wird sich einfach verpisst, wie es bestimmt fast jedem hier schonmal passiert ist.

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die 750-€-regel wirft bei mir aber die frage auf: wie soll ich als unbedarfter autofahrer wissen was solch eine reparatur kostet? woher soll ich denn wissen ob nun nen kostenvoranschlag reicht oder nen gutachten notwendig ist.

 

die frau bestrafen? die hat sich nach dem unfall verpisst und nur nen zettel drangehängt......

gruss

der "nörgelnde supertrucker" (zitat ende)

 

 

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Naja, man könnte auch sagen, immerhin hat sie einen Zettel hingehängt. Viele wären wohl, wenn sie nicht unbedingt die Nachbarn wären, einfach abgehauen.

Aber, sie hat den Unfall verursacht und muss dafür einstehen, keine Frage.

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naja irgendwo haste auch recht. sind ja auch nachbarn.

 

aber grad weils nachbarn sind sollte doch sowas nicht vorkommen. selbst wenn man erst nen jahr oder so dort wohnt.... man kennt ("kennen" in form von "hab ich schonmal gesehn") doch die leutz die im umkreis von 200metern wohnen.

gruss

der "nörgelnde supertrucker" (zitat ende)

 

 

Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham

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Naja, man könnte auch sagen, immerhin hat sie einen Zettel hingehängt. Viele wären wohl, wenn sie nicht unbedingt die Nachbarn wären, einfach abgehauen.

Aber, sie hat den Unfall verursacht und muss dafür einstehen, keine Frage.

 

Ausserdem ist die "Zettelnummer" ja nun auch nicht 100% sicher.

Stell dir vor es stürmt und es regnete wie sau, so wir jetzt hier gerade bei uns, da bleibt von dem

mit Kugelschreiber beschriebenen Zettel nicht viel übrig, und dann haste wirklich die A-Karte.

 

Genau so habe ich das mal erlebt, Zettel am Auto und ein Tag später war es nur noch ein Stück aufgeweichtes Papier.

 

Ciao 4 Now

KISSI

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Servus,

 

es ist jetzt etwas Licht in die Zettel Geschichte gekommen. Wie oben erwähnt wohnt die gute Frau ja erst seit diesem Jahr bei uns in der Straße. In unserem Haus wohnen 3 Parteien inkl. mir. 2 Wohnungseingänge -auch meiner- liegt auf der anderen Seite des Hauses.

 

Direkt neben dem Parplatz ist dann der 3. Wohnungseingang.

 

Die Nachbarin war jetzt der Meinung das mein BMW zum Wohnungseingang direkt am Parkplatz gehört, und hat den Zettel ursprünglich meinem Nachbarn ausgestellt, da dieser nicht Zuhause war.

 

Dieser wiederum hat den Irtum bemerkt, und hat den Zettel dann an mein PKW gehängt. Daher auch nur der Vorname auf dem Zettel, ohne Nummer da die sich kennen.

 

Diese Info habe ich jetzt von Mitbewohner in meinem Haus bekommen, der den Zettel ursprünglich bekommen hat.

 

Jetzt sieht zumindest die Zettelgeschichte etwas anders aus.

Gruß

Stephan

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"besser" wird die geschichte dadurch aber auch nich. die beiden kennen sich und da weis die nachbarin nichtmal das der e30 nicht ihrem bekannten gehört?

 

seltsames völkchen da am bodensee. :-D

gruss

der "nörgelnde supertrucker" (zitat ende)

 

 

Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham

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da hast du allerdings auch Recht. Wobei ich meine Nachbarn (nicht die wo mir an den E30 gefahren sind) nicht für besonders hell halte *g*.

 

Wie auch immer die Geschichte wird immer abgefahrener. Bin mal gespannt wie es heute Abend ist, wenn ich die Leute direkt sprechen werde. Hoffe die Trulla ist dann Zuhause.

Gruß

Stephan

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Ansonsten finde ich, man sollte die Frau nicht auch noch dafür bestrafen, dass sies zugibt. Polizei und Anwalt würde ich erst in Betracht ziehn, wenn sonst keine vernünftige Einigung möglich ist.

so seh ich das auch. überleg mal, du rufst jetzt die polizei... beim nächsten mal wird die gute frau nen teufel tun, wieder einen zettel zu hinterlassen, und sich einfach aus dem staub machen.

 

ich bin gottfroh um jeden zettel, da die meisten macken an meinem auto von "unbekannt" verursacht wurden... da hab ich doch lieber noch die rennerei mit dem zettel, als dass ichs gar nicht erstattet bekomme.

dass der verursacher nicht aus eigenem antrieb die polizei ruft? da hab ich irgendwie auch verständnis dafür... ich regel das auch lieber von angesicht zu angesicht.

 

bei einem schaden wie deinem, wird die nachbarin die versicherung wohl gar nicht erst einschalten wollen. schon allein deswegen, und aus gründen der fairness, würde ich versicherung, polizei und anwalt erst einmal außen vor lassen.

 

KV von der vertragswerkstatt holen, ihr diesen vorlegen. dann kann sie entscheiden, wie sie das zahlen möchte. man muss ja nicht gleich wegen allen zwischenmenschlichen vorfällen einen rechtstreit vom zaun brechen...

Gruß Wolfgang

"Der Andersdenkende ist kein Idiot, er hat sich eben eine andere Wirklichkeit konstruiert" -- Paul Watzlawick --

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die 750-€-regel wirft bei mir aber die frage auf: wie soll ich als unbedarfter autofahrer wissen was solch eine reparatur kostet? woher soll ich denn wissen ob nun nen kostenvoranschlag reicht oder nen gutachten notwendig ist.

 

die frau bestrafen? die hat sich nach dem unfall verpisst und nur nen zettel drangehängt......

 

habe E-Mail vom ADAC bekommen.

 

Hier mal ein Auszug:

 

.........................

Bis ca. 750-800 Euro Schaden nimmt der Bundesgerichtshof einen Bagatellschaden an. In diesem Fall muss die gegnerische Versicherung die Sachverständigenkosten nicht übernehmen. Hier reicht ein Kostenvoranschlag zum Schadennachweis. Da es jedoch regionale Unterschiede gibt, ist es u. U. ratsam erst ab 1.000 Euro ein Gutachten in Auftrag zu geben. Die Rechtsprechung geht davon aus, dass es sich um eine Verletzung der sog. Schadensminderungspflicht handelt, wenn der Geschädigte einen Sachverständigen mit der Erstellung eines Schadensgutachtens beauftragt, obwohl ihm aus seiner Sicht vorher schon klar sein musste, dass es sich um einen geringen Schaden handelt. Dann hat der Schädiger bzw. seine Kfz-Haftpflichtversicherung die Gutachterkosten nicht zu erstatten.....................

Gruß

Stephan

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