SurfmitGecko Geschrieben: 18. Oktober 2004 #1 Meldung Teilen Geschrieben: 18. Oktober 2004 Kann mir eigentlich irgendwer sagen wie das gesetzlich Geregelt ist ?.Kann ich zusätzlich zu den Seitenbegrenzungsleuten ( 4 Stk ) und dem Standlicht hinten ( 2 Stk ) noch Standlichringe ( 4 x ) mitleuchten lassen ?. Irgenwie kann ich mir nicht vorsstellen das der TÜV solche Weihnachtsbaumbeleuchtungen zulässt. Gruß Gecko Zitieren T = Total Ü = Überflüssiger V = Verein Suche : Borbet A bzw.B in 9 J x16 oder BBS RS Sitzabdeckung hinten für Sportsitze (Cabrio) Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Empfohlene Beiträge
Deine Meinung
Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Benutzerkonto hast, melde Dich bitte an, um mit Deinem Konto zu schreiben.