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frage zum recht im verkehr


nordstern_318iT
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Die gegnerische Versicherung erfährst mann hier: http://www.gdv-dl.de/zentralruf.html

Telefonisch oder per Webformular. Und das geht als Privatperson, hab ich grad erst nutzen müssen.

Der Zentralruf der Autoversicherer ermittelt nach einem Verkehrsunfall den Kraftfahrzeughaftpflichtversicherer des Unfallgegners. Die Ermittlung erfolgt für Personen, die ein berechtigtes Interesse darlegen können, also für Unfallgeschädigte und ...
Und du brauchst ein Gutachten oder bei Bagatellschäden einen Kostenvoranschlag mit Bildern. Du kannst auch gleich reparieren lassen, i.d.r. ist ein Gutachen/KVA am besten für dich, danach kannst du in Ruhe entscheiden, ob du den Schaden z.b. in einer Vertragswerkstatt instandsetzen lässt. Oder nach Gutachten ausgezahlt wirst und die Beule beim Beulendoctor machen läßt und den Rest (€) behältst.
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also mal ehrlich...so einige argumente, die das als bagatelle hinstellen, kann ich nicht nachvollziehen !!!

für mich ist es fast so,als wenn mir einer ne wumme an den schädel hält und nicht abdrückt !!!

und da noch von ordnung zu reden, ist vorsätzliche verhohnepiepelung in meinen augen.

sorry, aber das ist meine meinung !!!

gruß harry

ES GAB ZEITEN,DA BIN ICH LIEBER GEKOMMEN; ALS  GEGANGEN

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Ich kann Ibi auch verstehen. Mich würde es auch gehörig ankotzen, wenn jemand mein Cabbi auf "Stoss" zuparken würde. Fotos machen, Zeugen organisieren und ab zur Polizei wenn ein Schaden vorliegt (was ja so zu sein scheint). In meinen Augen alles richtig gemacht.

 

Grüße,

Frank

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Ganz Einfach,wenn einer meinem BMW zunahr rückt gibt es Ärger und sollte so jemand bei meinem BMW sich anlehnen,würde ich die Rennleitung rufen! Ganz Einfach!!

Danach den PKW gegutachten lassen,falls ein Beule oder Kratzer da sind und den Knaller zahlen lassen!

Ob neue PKW unübersichtlich sind oder nicht,nach den einparken kann man ja wohl mal nachsehen wie man steht mit dem PKW Oder?

 

Dann hätte ich ja als LKW fahrer narrenfreiheit beim Rückwärtseinparken,denn die sind nach hinten auch unübersichtlich!:-D

Gruß Guido

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Dann hätte ich ja als LKW fahrer narrenfreiheit beim Rückwärtseinparken,denn die sind nach hinten auch unübersichtlich!:-D

 

 

öööhm ist das ihr auto welches da unter meinem lkw vorschaut? :devil:

gruss

der "nörgelnde supertrucker" (zitat ende)

 

 

Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham

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Es gibt übrigens ein tolles Autozubehör das gegen solche Typen immer hilft: Eine Anhängerkupplung!

 

erstens sieht man dann an seinem Kennzeichen, ob er einen berührt hat und zweitens hat er dann idR den größeren Schaden :devil:

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Es gibt übrigens ein tolles Autozubehör das gegen solche Typen immer hilft: Eine Anhängerkupplung!

 

erstens sieht man dann an seinem Kennzeichen, ob er einen berührt hat und zweitens hat er dann idR den größeren Schaden :devil:

 

Und dann ist es Deine eigene Schuld wenn Dir jemand hinten drauf fährt. Zumindest, wenn es eine abnehmbare AHK ist ...

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@RR: Also wir wurden mal von jmd. beleidigt und beschimpft: "Ich brech dir die Nase" "Krankenhausreif" etc. als die Männer in Grün kamen: O-Ton:" Das ist keine Bedrohung: Eine Bedrohung ist es erst, wenn das Leben eines Menschen mithineingezogen wird" ;D

 

 

Sollte hier aber auch nicht so sein. Immerhin ist es ein Auto, und wenn du das Geld von der Versicherung bekommst, kannste es ja in den E30 stecken und gut ist! :D

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Es gibt übrigens ein tolles Autozubehör das gegen solche Typen immer hilft: Eine Anhängerkupplung!

 

erstens sieht man dann an seinem Kennzeichen, ob er einen berührt hat und zweitens hat er dann idR den größeren Schaden :devil:

 

Sieht nur ziemlich doof aus, so ne Anhängerkupplung vorne am Auto...:freak:

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Es gibt übrigens ein tolles Autozubehör das gegen solche Typen immer hilft: Eine Anhängerkupplung!

 

erstens sieht man dann an seinem Kennzeichen, ob er einen berührt hat und zweitens hat er dann idR den größeren Schaden :devil:

 

Und dann ist es Deine eigene Schuld wenn Dir jemand hinten drauf fährt. Zumindest, wenn es eine abnehmbare AHK ist ...

 

Falsch!

Es ist nicht verboten mit eingesteckter abnehmbarer AHK herumzufahren (solange sie das Kennzeichen nicht verdeckt), die Versicherung kann dir aber im Falle eines Unfalls Schwierigkeiten machen, weil du durch die eingesteckte Anhängerkupplung einen höheren Schaden mitverursacht hast. Die Polizei kann dir aber rein gar nichts. Und bei einem abgestellten Fzg wird auch die Versicherung keine Schwierigkeiten machen...

Es gibt übrigens ein tolles Autozubehör das gegen solche Typen immer hilft: Eine Anhängerkupplung!

 

erstens sieht man dann an seinem Kennzeichen, ob er einen berührt hat und zweitens hat er dann idR den größeren Schaden :devil:

 

Sieht nur ziemlich doof aus, so ne Anhängerkupplung vorne am Auto...:freak:

 

Wäre aber sehr praktisch beim Rangieren, und ist, wenn ordentlich befestigt, sicher tüv-bar...

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die Versicherung kann dir aber im Falle eines Unfalls Schwierigkeiten machen, weil du durch die eingesteckte Anhängerkupplung einen höheren Schaden mitverursacht hast.

 

naja diese aussage würde ich aber im falle des falles per gericht überprüfen lassen. was ich wie an meinem auto habe und was vor allem tüv-konform montiert ist ist meine sache. wenn dann einer mit auf die AHK semmelt ist das doch sein problem.

gruss

der "nörgelnde supertrucker" (zitat ende)

 

 

Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham

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die Versicherung kann dir aber im Falle eines Unfalls Schwierigkeiten machen, weil du durch die eingesteckte Anhängerkupplung einen höheren Schaden mitverursacht hast.

 

naja diese aussage würde ich aber im falle des falles per gericht überprüfen lassen. was ich wie an meinem auto habe und was vor allem tüv-konform montiert ist ist meine sache. wenn dann einer mit auf die AHK semmelt ist das doch sein problem.

 

das würde ich wohl auch so machen, denn ich denke den größten Anteil an den Schäden hat eher der starre Bock hinter der Stoßstange, als der Haken selbst.

Allerdings gibts da wohl Musterprozesse, bei denen die Versicherungen gewonnen haben.

 

Allerdings reden wir ja auch nicht über riesige Summen, sondern über einen anteiligen Abzug deiner Schadenssumme...

 

Und, wie gesagt, bei parkendem Fzg wird man nichts befürchten müssen...

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die Versicherung kann dir aber im Falle eines Unfalls Schwierigkeiten machen, weil du durch die eingesteckte Anhängerkupplung einen höheren Schaden mitverursacht hast.

 

naja diese aussage würde ich aber im falle des falles per gericht überprüfen lassen. was ich wie an meinem auto habe und was vor allem tüv-konform montiert ist ist meine sache. wenn dann einer mit auf die AHK semmelt ist das doch sein problem.

 

Stimmt aber, laut ABE darf die abnehmbare AHK nur bei Anhängerbetrieb montiert sein, fährst du als ohne Hänger aber mit AHK gibt´s Probleme im Schadensfall...

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Stimmt aber, laut ABE darf die abnehmbare AHK nur bei Anhängerbetrieb montiert sein, fährst du als ohne Hänger aber mit AHK gibt´s Probleme im Schadensfall...

 

also in MEINER abe steht das nur als hinweis mit den fettgedruckten und unterstrichnen wort "sollte" und nicht "muss".

 

was die versicherung dann draus drehn will ist ihr problem und wird von meinem anwalt "in der luft zerrissen" ;-)

gruss

der "nörgelnde supertrucker" (zitat ende)

 

 

Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham

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abnehmbare AHK oder eine starre AHK ist eigentlich vollkommen egal, ob die Versicherung zahlt oder nicht?

Hierbei geht es doch um diese eine Situation, wie er sich jetzt in diesem Moment verhält.

Gruß aus Pohlheim


Dirk


 

E 30-Talk Mittelhessen

jeden letzten Sonntag im Monat ab 17.00 Uhr

Restaurant Zur Scheune,Bleichstrasse 30

(Eingang von der Giessener Str.)

35457 Lollar

 

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  • 2 Wochen später...

.


Bearbeitet: von nordstern_318iT

...FUCK ME....I´m Famous!!!!

 

-----------------------------------------------

 

nordstern:"...guck ma....der fährt mit ohne scheinwerfer an..."

 

 

-----------------------------------------------

 

"Das ist so, das weil das Licht sich so ausbreiten tut!"

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gut gemacht!

halt uns weiter auf dem laufenden.

Gruß Wolfgang

"Der Andersdenkende ist kein Idiot, er hat sich eben eine andere Wirklichkeit konstruiert" -- Paul Watzlawick --

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Ich hatte voriges Jahr im Winter genau den gleichen Fall. Komme Mittags zu meinem Auto runter, steht da nen Wagen mit seiner Front an meiner hinteren Stoßstange abgeparkt. Gleich Fotos gemacht von allen möglichen Perspektiven. Dann nen Stück vorgefahren und siehe da, in meinem Auto war in der Kunststoffstoßstange ein Abdruck von ca 3 cm drin. Deutlich zu sehen und Ärgerlich zumal der Wagen erst 9000 km runter hatte.

 

Bekam dann über eine Nachbarin heraus wem der Wagen gehört und die Tussi stritt einfach alles ab und sagte das sie nicht gegen mein Auto gefahren sei und da sie zum Anwalt geht usw. Ich frage sie wann sie denn ihren Wagen abgeparkt hatte, sagte sie ggen 18:30. Ich sagte sehen sie, ich hab schon gegen 16:30 geparkt.

 

Wer nun glaubt die Sachlage ist eindeutig der irrt. Rechtlich ist es nähmlich so, das ich beweisen muss das die Tussi in meine Kiste gefahren ist und nicht ich in ihre. Ohne Zeugen ist das nicht möglich und die Fotos zeigen ja nur das die Autos aneinander stehen. Die Versicherung zahlte erstmal nicht mit der Begründung, das Aussage gegen Aussage steht und nicht nachvollzogen werden kann wer wem reingefahren ist. Auch das hinzuziehen der Polizei hätte nichts genützt, da diese ja auch nicht weis wer wem reingefahren ist, es sei denn die Tussi hätte es zugegeben.

 

Es folgte ein 6 monatiger Schriftwechsel mit der Versicherung der Tussi. Erstmal antwortet die Tussi gar nicht auf Schreiben, auch nicht auf den Unfallbogen den die Versicherung ihr schickte. Erst nachdem die Versicherung sie 3 mal angeschrieben hat antwortete sie das sie beim einparken nichts von einem Fahrzeugkontakt bermerkt habe und sie also nicht den Schaden verursacht hat.

 

Ich schrieb dann der Versicherung mehrmals das sie nun endlich die im Schadengutachten genannte Summe zahlen soll. Nix passierte. Ich sprach dann telefonisch mit einer Bearbeiterin und sagte, das ich um 16:30 gekommen bin und sie doch einfach mal herausfinden sollen wann die Tussi gewkommen ist, das sie ja mir gegenüber zugegeben hatte das sie gegen 18:30 geparkt hat. Aber das zählte nicht als Beweis.

 

Letztendlich gab die Tussi dann nur zu zu das sie später abgeparkt hatte als ich und die Versicherung bezahlte. Das war aber letztendlich Kulanz, denn die Versicherung hätte nicht zahlen müssen. Es war also Glück das ich das Geld ohne zeugen bekommen habe.

 

Wie es scheint, ist hier eine arge rechtslücke. Wenn ich aslso beim einparken an ein anderes fahrzeug fahre am besten so stehen lassen und dann muss der Andere beweisen das ich ran gefahren bin und das wird schwer.

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Wie es scheint, ist hier eine arge rechtslücke. Wenn ich aslso beim einparken an ein anderes fahrzeug fahre am besten so stehen lassen und dann muss der Andere beweisen das ich ran gefahren bin und das wird schwer.

ist das nicht bei jeder art der beschädigung so? solange du nicht beweisen kannst, dass es der andere war, siehts ganz dumm aus.

 

deshalb sag ich dem anderen sofort bescheid, falls ich mal eine macke reinmache. im endeffekt schade ich mir nur selber damit, aber irgendjemand muss ja anfangen damit aufzuhören, sich gegenseitig abzuzocken ;-)

Gruß Wolfgang

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