bmw325icabrio Geschrieben: 15. Mai 2011 #1 Meldung Teilen Geschrieben: 15. Mai 2011 Hallo E30 Freunde, ich habe mir einen Fächerkrümmer für meinen 325er zugelegt.Jetzt steht im Gutachten, dass er nach Paragraph 19 Absatz 3 eingetragen werden muss...Der Verkäufer wieß mich xtra darauf hin, dass dieser paragraph mich dazu "bevollmächtigt", den krümmer, dank der vorhandenen Einbauanleitung im gutachten, einfach so zu verbauen zu dürfen und erst mein nächsten TÜV besuchen eintragen zu müssen...Ich hab mir den paragraphen mal durchgelesen, aber ich werde darüber nicht schlüssig, ob ich jetzt darf oder nicht :(könnt ihr mir helfen?MfG Marius Zitieren Mein ,mein traum in weiss... fehlt nur noch weiss -->Suche: eine Schweißgerät für Karosseriearbeiten(also kein Elektroden:)) und Cabrio-Kotflügel! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Gygax E30 Geschrieben: 15. Mai 2011 #2 Meldung Teilen Geschrieben: 15. Mai 2011 Eintragen heisst dass er zum fahren eingetragen sein soll.. Da kannst dir ja vorstellen wie dass sein soll.. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
hm2411 Geschrieben: 15. Mai 2011 #3 Meldung Teilen Geschrieben: 15. Mai 2011 Man darf den Fächer einbauen, musst aber auf den direktem Weg zum TÜV eintragen lassen!! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
ralle87 Geschrieben: 16. Mai 2011 #4 Meldung Teilen Geschrieben: 16. Mai 2011 19.3 ist ein sogenanntes teilegutachten.....also muss eingetragen werden.solche gutachten hat man oft bei fahrwerken(meist ein roter zettel) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Pendagon Geschrieben: 18. Mai 2011 #5 Meldung Teilen Geschrieben: 18. Mai 2011 (bearbeitet) Moin, genaugenommen wäre der richtige Ablauf so: - Einbauen- Wagen auf dem Hänger zum TÜV- Eintragen lassen- und dann erst darfst Du mit dem Wagen auf die Straße. Nach Einbau ohne Eintragung bist Du ohne ABE unterwegs. Grüße,Alex Bearbeitet: 18. Mai 2011 von Pendagon Zitieren in der Ruhe liegt die Kraft Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Stefan-E30 Geschrieben: 18. Mai 2011 #6 Meldung Teilen Geschrieben: 18. Mai 2011 Naja mit neuem Motor, felgen, fahrwerk usw muss man ja auch erst mal zum Tüv fahren. Wenn da jeder seine karre mit dem Hänger hin bringen müsste Lach Zitieren Cinis Cinerem, Pulvis ad Pulverum.Cum diabolus regit, omnia licent Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
D-FENCE Geschrieben: 18. Mai 2011 #7 Meldung Teilen Geschrieben: 18. Mai 2011 War das nicht so geregelt das man wenn man einen Tüv Termin hat, auf direkten wege zum Tüv fahren darf für die eintragungen ? Ich hab da irgendwie sowas in errinerung. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Pendagon Geschrieben: 19. Mai 2011 #8 Meldung Teilen Geschrieben: 19. Mai 2011 Hallo, habe das eben mit meinem Tüv-Prüfer (musste eh anrufen) "geklärt". Nach Einbau darf man unverzüglich mit dem Wagen zum TÜV fahren. Wobei hier "unverzüglich (laut Rechtssprache ohne schuldhaftes Verzögern) etwas dehnbar ist. Also Samstag einbauen, Montag zum TÜV ist anscheinend ok, aber erst noch ne Woche testfahren, kann Ärger geben. Grüße, Alex Zitieren in der Ruhe liegt die Kraft Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
ralle87 Geschrieben: 19. Mai 2011 #9 Meldung Teilen Geschrieben: 19. Mai 2011 ich kenne keinen der sein auto mitm hänger zum tüv gefahren hat.und wenn man schriftlich ein tüv termin hat lassen die leute in grün/weiß ein auch in ruhe. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
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