Goodbye Logik Geschrieben: 3. Mai 2011 #1 Meldung Teilen Geschrieben: 3. Mai 2011 Serwas, Und Zwar ich 20 Jahre Jung mit Führerscheinklasse B, Frage mich ob ich einen Großen Anhänger Ziehen darf. Daten des Anhängers : - 2,20m Lang und Maximal Belastung 2,5 Tonnen.- Lehrgewicht um die 250 Kilo Daten des Zuzgfahrzeugs: - Opel Astra H Caravan- Gesmtgewicht 1400 Kilo- Leergewicht um die 1100 Kilo Jetz frag ich mich darf ich oder darf ich nicht? DAss ich denn Anhänger nicht Vollbeladen darf is mir bewusst. Bis jetzt weiß ich dass ich einen Kleinen Ánhänger ziehen darf mit 750 Kilo zul. Gesamtgewicht. Wenn ich jetzt Unseren Großen Ziehe und nur 500 Kilo auflade dann hab ich ja auch 750 Kilo? oder darf ich ihn generell nicht Ziehen? Ich hoff ihr versteht meine Frage. Danke schonmal. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
touringDani Geschrieben: 3. Mai 2011 #2 Meldung Teilen Geschrieben: 3. Mai 2011 Mehr als 750 Kilogramm ist nicht. Erfordert BE. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Daggett Geschrieben: 3. Mai 2011 #3 Meldung Teilen Geschrieben: 3. Mai 2011 nu rate mal, warum das "zulässige gesamtmasse" heisst. "zulässige gesamtmasse" und "tatsächliche gesamtmasse sind zwei paar schuhe." Zitieren mein Fahrzeug hat kein ABS, kein ESP, kein ASR, keinen Brems- oder Fahrspurassistenten... Hier fahre ICH noch selber!Achja... NO AIRBAGS! Wir sterben wie Männer! Noch sitzt Ihr da oben, Ihr feigen Gestalten. Vom Feinde bezahlt, dem Volke zum Spott! Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten, dann richtet das Volk, dann gnade Euch Gott! (Theodor Körner 1791-1813) "In einer Zeit totaler Verderbnis ist es am klügsten, sich zu verhalten wie alle anderen auch." Marquis de Sade Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Goodbye Logik Geschrieben: 3. Mai 2011 Autor #4 Meldung Teilen Geschrieben: 3. Mai 2011 Ja dann is ja aufjednfall ned schlecht, Danke. Ich dachte bis jetz immer ich darf wircklich nur Anhänger fahren ohne BE, die ein zulässiges Gesamtgewicht von unter 750 Kilo haben müssen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Lilmiller Geschrieben: 3. Mai 2011 #5 Meldung Teilen Geschrieben: 3. Mai 2011 aber irgendwie darf er auch keine 2 achsen haben oderso! Zitieren Für Rechtschreibfehler ist mein Deutschlehrer verantwortlich! http://www.cool-rallyeings.de Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Goodbye Logik Geschrieben: 3. Mai 2011 Autor #6 Meldung Teilen Geschrieben: 3. Mai 2011 ja das hat unser anhänger so und so nicht..und wenn schon dann glaub ich dürfen die nur max. 1m auseinander sein oder so.. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
André Berger Geschrieben: 3. Mai 2011 #7 Meldung Teilen Geschrieben: 3. Mai 2011 (bearbeitet) Hey, ich habe den BE gemacht, zum Glück.Ohne BE darf man wenn ich mich recht erinnere nur 1/5des Fahrzeuggewichtes ziehen und nur 1Achse.Mit BE darf man alles bis zu einem Gesamtgewicht des Gespannes von 3500Kg ziehen. Und ich meine mich zu erinnern, dass auch die Zulässige Gesamtmasse des Gespanns nicht 3500Kg überschreiten darf. Sprich selbst wenn Du die 3500Kg nicht überschreitest aber die Gerätschaft mehr dürfe ist es schon ein vergehen. Müsste ich aber nochmal genau nachlesen. edit: und wie kommst Du drauf, dass ein H-Astra Caravan nur 1100Kg wiegt?? Da kann was gewaltig nicht stimmen, oder ist das die LKW Ausführung ohne Seitenscheibe, Sitze und Verkleidung? Und selbst dann ist es eng. Wikipedia: 1210-1613 Kg Leergewicht. Aslo 3Türer mim 1.4er ohne Aussattung wiegt schon mehrGruß So, habe nochmal nachgelesen. Du darfst def bis 750Kg ziehen wenn das Gewicht des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeuges nicht überschreitet. Aber der Anhänger darf auch nur eine Gesamtmasse von 750Kg haben lt Schein. Sprich Dein Anhänger ist zu groß und Du darfst nicht fahren. Der Polizei ist egal was Du drauf hast, sondern was im Schein steht. 2500Kg= Fahren ohne Führerschein Bearbeitet: 3. Mai 2011 von André Berger Zitieren <3 Haters Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Düd Geschrieben: 3. Mai 2011 #8 Meldung Teilen Geschrieben: 3. Mai 2011 (bearbeitet) Ich war gerade verwirrt ich hab das so gelernt ;) Führerschein Klasse B: Personenkraftwagen Der Autoführerschein umfasst Kraftwagen nur noch bis 3,5 Tonnen zulässige Gesamtmasse (statt 7,5 t in der alten Klasse 3), und die Anhängelast ist eingeschränkt worden. Ansonsten muss man diese Fahrerlaubnis wohl nicht groß anpreisen: Da weiß man, was man hat. Es gibt sie auch in einer Automatik-Version. Mindestalter: 18 Jahre Voraussetzungen: Der Erwerb der Klasse B setzt keine andere Führerscheinklasse voraus. Fahrzeuge: Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz. Auch mit Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse --oder-- Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger zusammen 3.500 kg nicht übersteigen. Befristung: Die Fahrerlaubnis der Klasse B ist unbefristet gültig. Einschluss: Klasse B schließt die Klassen M, L und S ein. Sonstiges: Wird in der Prüfung mit einem Automatikfahrzeug gefahren, dann erhält man die Klasse B auf Automatikgetriebe beschränkt. Heißt theoretisch: Wenn du nen auto mit leermasse 1,5t hast und gesamtmasse 2,0t dann darfst du 1,5t hinten ranhängen sofern das auto das darf ;) Darfst aber kein Zug fahren wo der wagen leemasse 2,5 tonnen hat und gesamtgewicht 3,t und dann nen 2,5 t anhänger das zu viel weil du da dann 2,5t plus 2,5t rechnen musst geht nicht ;) sind mehr als 3,5 tonnen. LG Düd Bearbeitet: 3. Mai 2011 von Düd Zitieren Nein, hier hab ich mein Auto nicht gepark! Quer parkt man länger. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Daggett Geschrieben: 3. Mai 2011 #9 Meldung Teilen Geschrieben: 3. Mai 2011 mit den neuen führerscheinklassen haben die sich aber auch echt was aus den fingern gesogen... so wirklich einfacher oder übersichtlicher isses nicht wirklich. Zitieren mein Fahrzeug hat kein ABS, kein ESP, kein ASR, keinen Brems- oder Fahrspurassistenten... Hier fahre ICH noch selber!Achja... NO AIRBAGS! Wir sterben wie Männer! Noch sitzt Ihr da oben, Ihr feigen Gestalten. Vom Feinde bezahlt, dem Volke zum Spott! Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten, dann richtet das Volk, dann gnade Euch Gott! (Theodor Körner 1791-1813) "In einer Zeit totaler Verderbnis ist es am klügsten, sich zu verhalten wie alle anderen auch." Marquis de Sade Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Düd Geschrieben: 3. Mai 2011 #10 Meldung Teilen Geschrieben: 3. Mai 2011 (bearbeitet) Ne is es auch echt nicht ;) Ich musste in der Fahrschule auch echt 4 ma nachfragen bevor ich das kapiert hatte Und mein Papa der darf mit seinem Führerschein sogar 7,5tonner fahren -.- echt gemein. Und für alle nocheinmal http://www.fahrlehrerverband-bw.de/07-FSKl/Kl_pkw.htm LG Düd Bearbeitet: 3. Mai 2011 von Düd Zitieren Nein, hier hab ich mein Auto nicht gepark! Quer parkt man länger. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Daggett Geschrieben: 3. Mai 2011 #11 Meldung Teilen Geschrieben: 3. Mai 2011 ooooch.... nagut, ich hab BCE... schon seit der bundeswehr. Zitieren mein Fahrzeug hat kein ABS, kein ESP, kein ASR, keinen Brems- oder Fahrspurassistenten... Hier fahre ICH noch selber!Achja... NO AIRBAGS! Wir sterben wie Männer! Noch sitzt Ihr da oben, Ihr feigen Gestalten. Vom Feinde bezahlt, dem Volke zum Spott! Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten, dann richtet das Volk, dann gnade Euch Gott! (Theodor Körner 1791-1813) "In einer Zeit totaler Verderbnis ist es am klügsten, sich zu verhalten wie alle anderen auch." Marquis de Sade Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
JJ Geschrieben: 3. Mai 2011 #12 Meldung Teilen Geschrieben: 3. Mai 2011 wir hatten das im Boote Forum... Führerschein Klasse B bis 3500kg - 3,5t du darfst eingespann bis 3,5 tonnen maximales gesamtgewicht fahren, dabei darf der trailer das angegebene gesamtgewicht, das restliche offene gewicht bis zur 3,5t marke nicht überschreiten. der tatsächliche gewichtszustand ist irrelevant. heißt: max. gesamtgewicht des zugfahrzeugs + max. gesamtgewicht trailer = max 3,5t Tandem mit achsen von weniger als 1m entfernung zählen als 1 achser. so, nun könnt ihr mich aufknüpfen, denn so wurde es auch von der polizei frei weg verkündet. begründung, maximal ausgelastete fahrzeuge und trailer zusammen werden dadurch auf ein überladen begrenzt. du darfst auch nicht mehr anhängen (trailer maximalgewicht laut typenschild) als dein auto vm hersteller anhängen darf. Zitieren Cirrusblaue Grüsse JJ Suche Kabelbaum für Anhängerkupplung! E30 mit Check Control. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
André Berger Geschrieben: 3. Mai 2011 #13 Meldung Teilen Geschrieben: 3. Mai 2011 Hi, JJ, ja das stimmt für Dich. Aber nicht für uns Jungen Leute Ab einem gewissen jahr war der Anhängerführerschein pflicht. früher gabs das ja nicht. Die Jungen Leute dürfen nur bis 750Kg fahren ohne BE. ich mussste 1000€ locker machen um mit Anhänger fahren zu dürfen. 6 Doppelstunden Minimum. da man aber mit 17jahren damals nichtmal das Autofahren richtig beherrscht kann man noch weniger nen Anhänger rückwärts rangieren. Also ist man im schnitt 12 Doppelstunden dabei.Das ist einfach Abzocke. Auch im Freundeskreis. Die ganzen Mädels mit ihren pferden. Die musten alle den BE machen.Unser Vorteil. das Anhängerzugfahrzueg war in der fahrschule nen Hummer H2 mit Doppelachser^^ Zitieren <3 Haters Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
JJ Geschrieben: 3. Mai 2011 #14 Meldung Teilen Geschrieben: 3. Mai 2011 ich darf noch den 7,5t plus trailer fahren. ok, das die affereien mit anhängerstunden bei der fahrschule nun aktuell sind, wußte ich nicht. abgesehen davon denke ich, das dort dann nur leere trailer angehängt werden und stützlastberechnungen und 100km/h freigebenberechnungen wohl eher untern tisch gefegt werden. den e schein nachzuholen für teuer geld ist abzocke, stimmt. aber eventuell mit bekannten üben und eventuell mit 2 grundstunden durch die fahrschule zu kommen machts doch billiger. aber bei den preisen kannste BCE gleich ganz durch ziehen. in sachen fahrschule sind die deutschen die deppen schlecht hin. in sachen bürokratie und alles verschlechtern sind wir meister. und wen wundert es, es wird bald pkw führerschein nach leistungsklassen geben, aber nicht automatisch erweiterbar nach gewisser zeit, sondern für extra teuer geld. Zitieren Cirrusblaue Grüsse JJ Suche Kabelbaum für Anhängerkupplung! E30 mit Check Control. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
André Berger Geschrieben: 3. Mai 2011 #15 Meldung Teilen Geschrieben: 3. Mai 2011 Also ich hatte ein 2000Liter Wasserfass in meinem Hochplanentrailer stehen. schliesslichsoll der Trailer nicht hoppeln und man soll beim bremsen ruhig merken, dass da etwas schiebt und man seinen Fahrstil dran anpassen muss. Also wie gesagt sind 6 Doppelstunden Pflicht. >Eins Stunde fährt man nicht, da ja allein das an und abhängen zeit kostet. man muss ja den ganzen Käse durchziehen mit Lichtkontrolle einweiser beim Rückwärtsfahren etc. Blöd ist wie gtesagt, dass man seinen BE schein gleichzeitig mit B-macht. Also kannst Du noch nichtmal richtig autofahren, bekommste nen anhänger dran. bzw. Gelernt hab ich aufm Audi RS6 und den Anhänger fährt man mim Hummer auf Automatik, weil dich nicht möchten, dass man die Kupplung zerheizt und sich generell bei Automatik besser aufs rangieren wie kuppeln konzentrieren kann. Mein Problem war. im Hummer sitzt man wie im Bus, Sprich man kann den kopf nicht einfach ausm Fenster Hängen um zu sehen was der Hänger macht. im Rückspiegel sieht man ein ersatzrad und ne Hochplane. Und in den Aussenspiegeln. ratespiel. Die fahren beim Ami runter wenn man auf R schaltet damit man evtl Fußgänger neberm Auto sieht. Top Vorraussetzung.Dann noch so regeln, wie den Hänger rückwärts um eine Kurve schieben. man darf wenn er knickt nur einmal gerade ziehen und muss an der anderen strasse mit 30cm Bordsteinabstand ankommen und den hänger dann noch einige meter gerade rückwärts schieben. das klingt alles easy, aber das muss man in einem zug erstmal schaffen mit 17 jahren und 0 erfahrung in so nem gespann....welches übrigens wesentlich schwerer war als 3.5tonnen Zitieren <3 Haters Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
chaoskeks Geschrieben: 3. Mai 2011 #16 Meldung Teilen Geschrieben: 3. Mai 2011 RS6, Hummer.... Was ist den das für ne geile Fahrschule? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
André Berger Geschrieben: 3. Mai 2011 #17 Meldung Teilen Geschrieben: 3. Mai 2011 Meine zZ Audi S4 mit 333PS in der Ausbildung. Hummer für die eine Automatikfahrt und Anhänger. In der Motorradausbildung Ducati Monster, BMW und Co Zitieren <3 Haters Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Mathes318iA Geschrieben: 4. Mai 2011 #18 Meldung Teilen Geschrieben: 4. Mai 2011 macht euch mal nich nass mitm anhänger. mein nachbar hat laut eigener aussage seit 30jahren den lappen. und schiebt seinen anhänger immer noch mit sener alten die einfahrt mit der hand hoch. das führerscheinrecht ist eh das komplizierteste was es gibt. alles was in den letzten jahren den schein gemacht hat ist ja noch einfach zu überblicken. aber dann kommen die dazu den den schein schon nen paar jährchen länger haben. die dürfen 125er mopped fahren mit dem PKW-lappen. oder dürfen 7,5er fahren. und andere dürfen dann wieder 7,5er mit tandemachser und nem zGG von 18tonnen fahren. aber dann auch nicht ne zugmaschine von 16tonnen. oder nen bus. so hart wies klingt: anhänger fahren klappt ers wenn der fahrer "kapiert" hat was der anhänger macht wenn er vorne wohin lenkt. zu warten auf die reaktion des anhängers und dann versuchen gegenmassnahmen zu ergreifen wird nix. achso und redet hier bitte von "anhänger" weil nen hänger habt ihr in der hose und sowas gehört hier nicht hin. (zitat meines fahrlehrers klasse C/CE ) Zitieren grussder "nörgelnde supertrucker" (zitat ende) Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Düd Geschrieben: 4. Mai 2011 #19 Meldung Teilen Geschrieben: 4. Mai 2011 Trotzdem darf ich mit meinem B schein einen anhänger ziehen, bzw. einen E30 also ich darf insgesammt 3,5 tonnen haben als gesamtgewicht ;) SOO und das reicht in der regel :P Ja klar ist wenn man nen Pferdeanhänger ziehen will dann kommt man schnell über die 3,5 tonnen... LG Düd Zitieren Nein, hier hab ich mein Auto nicht gepark! Quer parkt man länger. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Masapi Geschrieben: 4. Mai 2011 #20 Meldung Teilen Geschrieben: 4. Mai 2011 Nicht richtig Düd. Es geht nicht um das tatsächliche Gewicht, sondern um das zul. gesamtgewicht. Nen e30 ziehen mit B ist illegal. Ben Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
André Berger Geschrieben: 4. Mai 2011 #21 Meldung Teilen Geschrieben: 4. Mai 2011 so hart wies klingt: anhänger fahren klappt ers wenn der fahrer "kapiert" hat was der anhänger macht wenn er vorne wohin lenkt. zu warten auf die reaktion des anhängers und dann versuchen gegenmassnahmen zu ergreifen wird nix. achso und redet hier bitte von "anhänger" weil nen hänger habt ihr in der hose und sowas gehört hier nicht hin. (zitat meines fahrlehrers klasse C/CE ) Genau so ist es, aber am End Kinderleicht. z.B. beim Rückwärtsschieben. Taucht der ANhänger im rechten Aussenspiegel auf wird leicht nach rechts korrigiert, taucht er im linken Aussenspiegel auf wird nach links korrigiert. Dabei sollte das Gespann natürlich rollen, denn im Stand lenken und dann anfahren wird nix, da man dann eh nen Knick drin hat. Man muss ja sehen und handeln und nicht abschätzen und beim losfahren merken, dass es zu viel oder wenig war. Schwierig wirds in meinem Fall, wenn ich noch nen 10Meter Mast aufm Trailer liegen habe, denn da muss man noch bedenken, dass er überm Auto ausschwenkt. Nicht dass man sich mal in nem Baum oder Verkehrsschild einhängt wenn man rückwärts im Hafen rumdüst. Und genau DAS. Wir fahren ANhänger. Ich hab auch immer von Hänger gesprochen und den hat man auch laut meinem Fahrlehrer in der Hose^^ Zufälle gibts Zitieren <3 Haters Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
André Berger Geschrieben: 4. Mai 2011 #22 Meldung Teilen Geschrieben: 4. Mai 2011 Ach übrigens. Noch ein toller Einfall der deutschen.Ohne Anhängerführerschein darf man auch keinen anderen Wagen abschleppen.Denn ein Fahrzeug gilt in dem Fall auch als Anhänger. Also ziehen darf man nur mit BE oder eben dem alten Lappen, lenken darf aber jeder. Auch Jugendliche glaube ich. Grüße Zitieren <3 Haters Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
SIMI Geschrieben: 4. Mai 2011 #23 Meldung Teilen Geschrieben: 4. Mai 2011 Kraftwagen bis 3,5 t zG7) Mit der Klasse B dürfen Sie mit einem Kraftfahrzeug bis 3,5 t folgende Anhänger ziehen: Anhänger bis 750 kg zG7), Anhänger über 750 kg zG7), wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Kraftwagens und die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3,5 t.Vadder (Fahrlehrer) meinte, Irgendwann nächstes Jahr, soll es wohl etwas gelockert werden. Aber ob und was genau wusste er auch nich. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Philipp318touring Geschrieben: 4. Mai 2011 #24 Meldung Teilen Geschrieben: 4. Mai 2011 Jaja, das tolle Führerscheinrecht.Ich hab mit 16 den T-Führerschein gemacht, das heißt: Zugmaschine mit 2 Anhängern bis 40km/h und 40 Tonnen, ab seinem 18 Geburtstag darf man automatisch 60km/h fahren.Aber man muss trotzdem den BE Führerschein machen wenn man nen 1,2 Tonnen Autoanhänger mit 80km/h ziehen will.Hart getroffen hat es einen Freund von mir. T-führerschein= land und forstwirtschaftliche Zugmaschinen. Wenn der Bauer aber auch einen Kartoffelhandel betreibt, dann ist das Kartoffelausliefern keine Landwirtschaft mehr, sondern gewerblich => Fahren ohne Führerschein:wall:.Das soll mal einer verstehen.... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Mathes318iA Geschrieben: 4. Mai 2011 #25 Meldung Teilen Geschrieben: 4. Mai 2011 sagt mal war das früher mit der gesamtmasse des anhängers und der leermasse des zugfahrzeugs auch schon so? ich aknn mich noch an einige fahrten meines stiefvaters erinnern wo vor nen zum lastanhänger umgebautes wohnwagenchassis nen 75-ps-kadett-e gespannt wurde und uns mehrmals die rennleitung angehalten hat. hatten die beamten keinen plan oder hatten wir nur schwein? Zitieren grussder "nörgelnde supertrucker" (zitat ende) Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
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