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was ist mein Recht?


e30Torsten
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Moin,

 

Habe vor 3 Wochen bei Meinem Arbeitgeber meinen Urlaubsschein für die kommende Woche abgegeben, Welcher auch ohne zu zu zögern unterschrieben wurde! Somit habe ich den schein weiter zur buchhaltung gegeben, die diesen dann in den Werkstattplaner einträgt, das person XY dann und dann Urlaub hat! Das wird daher gemacht, damit andere Leute auch einsehen können, das denn bistimmte personen nicht anwesend sind und somit die Auftragslage angepasst werden kann! Der schritt mirt dem Eintagen ist aber wohl in meinem Fall nicht erfolgt und ich konnte das auch nicht einsehen, da ich letzte Woche auf einer Weiterbildung war (dafür bekam ich einen leihwagen) Gestern bin ich dann noch zur firma abends hin, um den Leihwagen wieder abzugeben und bin noch kurz zum chef hin! Über mein Urlaub viel kein wort! Ich also aus chefs büro wieder raus (noch schönes WE gewünscht), denn durch die "Annahme" bei uns, wo unser Service leiter noch aus spass zu mir sagte, "Na ,denn bis morgen =)) Ich meinte darauf nur: " Nix bis morgen....bis übernächste Woche...ich habe ja urlaub ;-)" Er meinte daraufhin: "Wie??, davon steht nichts im Plan drin, ich habe Unfallschäden für dich angenommen"...! Daraufhin meinte ich: Tja, kann ich ja nichts für, wenn das niemand einträgt, dafür bin ich ja nicht zuständig, das in den Plan einzutregen (ich muss dazu sagen, wir mechaniker dürfen an den terminplaner nicht ran)! Dann klingelte sein Telefon... Ich bin daraufhin dann abgehauen!

So, auf meinem Handy, welches ich nur zur arbeit habe (Ich habe 2 Handys) Waren 2 Anrufe in abwesenheit von der Firma, habe ich gerade gesehen! Zurückrufen hätte ich ehh nicht mehr können, weil die Firma nun zu ist!

Ich gehe ganz stark davon aus, dass die mich anrufen wollten, dass ich nächste woche Arbeiten soll, abwohl mein urlaub vor 3 Wochen abgesegnet wurde! Ich kann ja nichts dafür, dass die meinen urlaub trotzdem verplanen!!!

Kann ich mich irgendwie drücken, fallls die sich doch noch irgentwie melden, oder einfach nicht ran gehen? Wenn ich nun einwillige, doch nächste woche zu arbeiten, könnte ich mir da irgendwo einen Vorteil verschaffen???

 

Was würdet ihr in der Situation tuen?? Ich habe bei google schon ein wenig gestöbert, und da steht eben, dass der Arbeitgeber einen Urlaub widerrufen kann sofern die Auftragslage es nicht zulässt, bzw. anderweitige ausfälle vorliegen (durch kranke kollegen z.b.)

 

Ich finde das eine Große sauerrei, ich habe mich riesig gefreut, endlich mal die Woche selber zu gestalten, mein cabrio wollte ich zulassen und und und...

 

Evtl. gibt es ja erfahrungen bei euch!

 

LG Torsten

Vollbärtigen kneife ich näckisch in die Wange und frage: Na bei der Geburt den Rahmen raus gerissen? xD

Hör auf damit, wir müssen Seriös wirken! PEOPLE ARE AWESOME!!!

 

LEIDENSCHAFT HAT KEIN VERFALLSDATUM!!!

 

 

 

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Einfach machen,wenn dein Urlaub schriftlich abgesegnet war,wenn nicht geh lieber arbeiten,und hier nicht im Forum tippen,könnte ein Beweismittel gegen dich sein.

Beratung,Vermittlung von Eintragungen jeglicher Art,Reparaturen,Restaurationen bei BMW Fahrzeugen.

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naja voll auf krawall gebürstet zu sein ist wohl eher schlecht. wenn du in der firma gut klarkommst würd ich einlenken. natürlich nicht ohne ne gegenleistung. ;-)

 

das telefon verweigern halte ich auch für ne schlechte vorgehensweise. genau für sowas ist das handy da. und wird ja auch bezahlt deswegen.

 

ich würd den montag abwarten ob das telebim nochmal klingelt und dann rangehn. kannst ja auch verwundert tun weil du davon ausgegangen bist das du urlaub hast.

 

richtig "sauer" sein kannste rechtlich gesehn auch nicht weil wenn du nich auf lehrgang gewesen wärst un dein chef wäre am mittwoch zu dir gekommen und hätte den urlaub wegen der auftragslage gestrichen......

 

versuch dich zu einigen. eventuell springt ja nen tag extra raus oder man einigt sich auf ne halbe woche urlaub.

gruss

der "nörgelnde supertrucker" (zitat ende)

 

 

Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham

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Also grundsätzlich können die Dich sogar aus dem Urlaub zurückholen, wenn die Lage es nicht anders zulässt.

 

Wie ist denn die Lage ? HAst Du gebucht? geht Dein Flieger heute?

oder hast Du nurein paar Tage frei, ohne dass irgendwas besonderes geplant ist?

 

Ich würde in jedem Fall erst mal den Chef kontaktieren, einfach nicht hingehen ist 'nen Grund für 'ne Abmahnung, das würd ich nicht riskieren!

 

Wenn sich dein Urlaub problemlos 'ne Woche verschieben lässt, mach das.

Die Kollegen und der Chef in der Firma werden es dankbar aufnehmen, dass Du da bist obwohl Du Urlaub hast.

Dir geht nix ab wenn Du ihn um eine Woche verlagst.

 

Jetzt auf Krawall zum machen führt dazu dass Deine Kollegen (die nix dafür können) Überstunde schieben müssen, dein Chef und der Meister vergrätz sind, weil Du Dich stur stellst.

 

Wenn sowas zum erstn mal passiert isses ne Panne und Du kannst stärke zeigen indem Du großzügig damit umgehst.

 

Es klingt ja nicht so als würde Dein Jahrelang geplanter Traumurlaub auf den Meldiven flötengehen.

 

Fazit:

Montag Morgen hin, mit Chefe sprecen, viellecht löst sich alles in Wohlgefallen auf,

wenn nicht: arbeiten gehen Urlab verlegen, aber höflich und bestimmt klar machen, dass das nicht Dein Fehler ist und Du "einen Gut" hast.

 

 

Gruß

 

 

Thorsten


Bearbeitet: von Beemer

Allet für den 3er - allet für'n Club :smbmw:

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Nein, das nicht, ich bin auch nicht auf krawall gebürstet, mehr einfach enttäuscht, dass die sowas nicht planen können und ich das sogesehen wieder ausbaden darf! Hätten die von anfang an gesagt, dass es die lage nicht zulässt, denn hätte ich den urlaub ja auch auf eine andere woche gelegt, aber jetz kurz vor knapp zu kommen! Ich gehe ja sonst gerne da arbeiten und ich bin jetzt nicht der jenige, der ständig urlaub nimmt! Ich habe insgesamt ja noch kanpp 40 Urlaubstage mit vom letzten jahr noch!

Aber ihr werdet natürlich recht haben!

 

LG Torsten

Vollbärtigen kneife ich näckisch in die Wange und frage: Na bei der Geburt den Rahmen raus gerissen? xD

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naja, das steht ja weniger zur debatte, natürlich will ich meinen job behalten, arbeite auch gerne dort! Ich werde auch einlenken. Ich habe auch überreagiert, nur, das wird ohne zu mosern der schein unterschrieben, man freut sich (ich hatte ja auch nen urlaub gebucht haben können...) und bam, in letzter, aber wirklich letzter Minute kommen die denn und wollen das übern haufen werfen! Das wars vllt. auch, warum mir kurz die sicherung durchgebrannt ist! Ich bin ja nicht denen gegenüber ausfallen geworden... das wäre ehh nicht meine art!

Die frage war auch eher, ob ich da wenn ich arbeite evtl. was rausschlagen kann, aber das kann hier wohl keiner beantworten!

 

Naja...im Prinzip kann der Fred hier auch gelöscht werden, ich geb ja schon kleinbei ;-)

 

LG Torsten

Vollbärtigen kneife ich näckisch in die Wange und frage: Na bei der Geburt den Rahmen raus gerissen? xD

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eine heikle Situation,

habe meinen Urlaub im März/April für die Herbstferien geplant,wurde genehmigt und abgesegnet

wollte ich 14 Tage in Urlaub fahren,

dann im Oktober sagt mein Chef, nee geht nicht, wir haben Messe.

Es ist jetzt deine Entscheidung!

Ich habe meinen Urlaub nur zum Teil angetreten und war zur Messe dort.

 

Ich würde arbeiten gehen, und mit dem Chef reden, das so etwas nicht mehr passieren darf.

Würde für dich eher einen Bonuspunkt in der Personalakte sein und möglicherweise ein weiterer Pluspunkt bei deinen direkten Vorgesetzten.

Nur ausnutzen sollte man dich nicht.

Gruß aus Pohlheim


Dirk


 

E 30-Talk Mittelhessen

jeden letzten Sonntag im Monat ab 17.00 Uhr

Restaurant Zur Scheune,Bleichstrasse 30

(Eingang von der Giessener Str.)

35457 Lollar

 

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Jungs, hier wird geschrieben, ohne die ganzen Zusammenhänge zu kennen.

 

Wenn @e30Torsten keinen Behindertenausweis hat, hat er lt, seinen Angaben mindestens noch 10 Tage alten Urlaub. Diesen MUSS er vor dem 31.12. genommen haben, sonst verfällt er. Es sei denn, es war aus betrieblichen Gründen nicht möglich. Dann verlängert sich die Frist bis zum 31.03 des Folgejahres. Danach ist er rechtlich verfallen. Er kann also sowieso nur noch vier Tage alten Urlaub nehmen. Das zum einen...

Zum Anderen: Der Urlaub ist abgesegnet PUNKT. Dass der Urlaub aufgrund von Schlafmützen, die ihre Hausaufgaben nicht gemacht haben, nicht angetreten werden kann, weil explizit Aufträge angenommen worden sind, ist allein das Problem des Arbeitgebers.

Das mal aus Ausgangspunkt für die Kompromissfindung...

Die Sache mit den Überstunden, die die Kollegen dann leisten müssten zählt nicht andeutungsweise als Argument. Jeder muss mal für den anderen Kollegen schwitzen.

Ich weiss auch nicht, warum man sich gleich in die Hose macht aus Angst den Job zu verlieren, wenn man sein Recht einfordert.

@e30Torsten: ruf deinen Chef vor Arbeitsbeginn an und klär das ab.

 

Gruss uwe

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Recht einfordern oder nicht.Darum geht es hier nicht. "Und in die Hose machen den Job zu verlieren,wenn man sein Recht einfordert", sorry.

 

Ich habe das Gefühl das du noch nie in einer solchen ähnlichen Situation warst wie e30Torsten.

Auf Recht pochen, und Recht haben sind zwei verschiedenen Paar Schuhe.

 

Ich hatte auch Recht und hätte auf mein Rechte pochen können. Aber ich habe eine Familie zu ernähren, ein Haus abzuzahlen und kann es mir leider nicht leisten zu pokern.

 

Wenn man vielleicht Single ist, evtl. noch bei Muttern wohnt, u.s.w ----vielleicht--

 

Sorry deine Einstellung kann ich nicht respektieren

 

Zustimmen muß ich Dir, e30Torsten sollte vor Arbeitsbeginn seine Chef aufsuchen.

Gruß aus Pohlheim


Dirk


 

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Wenn der Urlaub angemeldet war und der Mitarbeiter aus Betrieblichen gründen Arbeiten muss, verfällt der alte Urlaub nicht zum 31.03 , man sollte sich nur bestätigen lassen das man den Urlaub nicht nehmen konnte

Bremsen ist die Umwandlung von wertvoller Bewegungsenergie in unnütze Abwärme !

 

2002 tii von 1972 im Moment Baustelle

325 ix von 1989

318 i von 1997

320i Touring von 1996

R 1150 R von 2002

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so isses

Gruß aus Pohlheim


Dirk


 

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Nein, das nicht, ich bin auch nicht auf krawall gebürstet, mehr einfach enttäuscht, dass die sowas nicht planen können und ich das sogesehen wieder ausbaden darf! Hätten die von anfang an gesagt, dass es die lage nicht zulässt, denn hätte ich den urlaub ja auch auf eine andere woche gelegt, aber jetz kurz vor knapp zu kommen! Ich gehe ja sonst gerne da arbeiten und ich bin jetzt nicht der jenige, der ständig urlaub nimmt!

 

GENAU DAS würd ich montag morgen meinem chef sagen. natürlich wenn ich vorher pünktlich zur arbeit gekommen bin. ;-)

 

schreib mal montag abend was dein chef gesagt hat. bin ich echt drauf gespannt.

gruss

der "nörgelnde supertrucker" (zitat ende)

 

 

Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham

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Recht einfordern oder nicht.Darum geht es hier nicht. "Und in die Hose machen den Job zu verlieren,wenn man sein Recht einfordert", sorry.

 

Ich habe das Gefühl das du noch nie in einer solchen ähnlichen Situation warst wie e30Torsten.

Auf Recht pochen, und Recht haben sind zwei verschiedenen Paar Schuhe.

 

Ich hatte auch Recht und hätte auf mein Rechte pochen können. Aber ich habe eine Familie zu ernähren, ein Haus abzuzahlen und kann es mir leider nicht leisten zu pokern.

 

Wenn man vielleicht Single ist, evtl. noch bei Muttern wohnt, u.s.w ----vielleicht--

 

Sorry deine Einstellung kann ich nicht respektieren

 

Zustimmen muß ich Dir, e30Torsten sollte vor Arbeitsbeginn seine Chef aufsuchen.

 

Sicher wurde gesagt, dass er ggf, seinen Job riskiert, wenn er auf sein Recht hinweist.

Du hast Recht: ich persönlich war noch nie in dieser Situation, musste mich jahrelang bei Unstimmigkeiten zwischen Kollegen und des Arbeitgebers damit befassen. Es hat nichts mit pokern so wie du es nennst zu tun. Urlaub ist Bestandteil des Arbeitsvertrages. Das weiss der Arbeitgeber ebenso und er wird sich bemühen diesen auch einzuhalten, so wie der Arbeitnehmer seinen Part einzuhalten hat. Er wird auch niemals einen Arbeitnehmer freisetzen, wenn sein Anliegen berechtigt ist. Sachlich muss man dabei natürlich bleiben.

Existensängste sind in so einem Fall rein subjektiver Natur.

Mir ging es in meinem post die rechtliche Situation auzuzeigen und dass es ohne Kommunikation nicht geht, sollte jedem klar sein.

 

Noch kurz zur der allgemeinen Auffassung, dass Urlaub über den 31.03. hinaus übertragen werden kann:

Hier sind die Äusserungen schlicht und ergreifend FALSCH. Da sollte man sich vllt. mal den § 7 BUrlG Absatz 3 zu Gemüte führen.

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Noch kurz zur der allgemeinen Auffassung, dass Urlaub über den 31.03. hinaus übertragen werden kann:

Hier sind die Äusserungen schlicht und ergreifend FALSCH. Da sollte man sich vllt. mal den § 7 BUrlG Absatz 3 zu Gemüte führen.

Wie erklärst Du Dir dann, dass ich sogar schon mal Urlaub aus dem vorletzten Jahr übernommen hab?

Oder schon mal im Mai 93 noch 24 Tage aus 92 hatte (plus die 30 regulären plus Zusatzurlaub)?

Wenn bei uns ein Projekt Zeitprobleme hat und man danach ggf. direkt auf Baustelle fährt und dort mal eben 6-9 Monate bleibt, dann passiert das schnell mal.

 

Es mag ja sein, dass irgendwoi irgendeine Regelung steht, aber eine Firma die den Urlaub erst aus betrieblichen Gründen erst immer weiter schiebt und ihn dann nachdem er zum 31.3. nicht genommen werden konnte einfach verfallen lässt wird selbst in Zeiten hoher Arbeitslosigkeit entweder bald keine Arbeitnehmer mehr haben, oder einen sonderbar hohen Krankenstand, weil die Leute sich den Urlaub dann eben auf gelben Urlaubsschein holen.

 

Mir ist durchaus klar, dass alles gesetzlich irgendwie geregelt ist. Aber gesetztlich sind auch nur N Tage geregelt, während in diversen Tarifverträgen höhere Zahlen stehen und dann gibts sogar noch regelungen die Firmenintern sind. Ich kriegt z.B. ab 2013 einen Tag Urlaub mehr pro Jahr als Treuebonus weil ich dann die 25 Jahre voll hab.

 

Zu dem Fall von Torsten würde ICH in seiner Situation folgendes machen.

Er hat nix spezielles vor, das Kosten verursacht, wie z.B. eine Pauschalreise gebucht.

Daher würde ich an seiner Stelle, nachdem er es WEISS, dass was schief gelaufen ist am Montag in der Arbeit antraben, aber nicht einfach kommentarlos an die Arbeit gehen, sondern erst diese Sache klären.

Entweder kann er danach oder zumindest ab Dienstag nach Hause, oder er wird GEBETEN seinen Urlaub zu verschieben, weil was schief gelaufen ist.

 

Einfach akzeptieren "da is was schiefgelaufen, Pech" würde ich definitiv NICHT - da wäre meine erste Frage, was denn gewesen wäre, wenn ich NICHT zufällig amn Samstag vorbeigeschaut hätte bzw. dort nicht jemanden getroffen hätte der mir das gesagt hätte?

 

Wenn das Arbeitsverhältnis nicht gerade Sklaverei ist, dann weiß auch jemand aus der Führungsebene, dass da was schiefgelaufen ist, wofür Torsten nix kann und wird ihm das anrechnen, dass er flexibel handelt und wird zumindest dafür sorgen, dass der Urlaub entweder kurz danach angetreten werden kann, oder T. zumindest einen Tag frie bekommt um die dringenden Behördengänge zu erledigen.

 

Georg

Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! :daumen:

 

Mein E30 Cabrio ist hier zu sehen und der ganz offene Klassiker hier

Und wenns mal Probleme mit anderen BMWs außer dem E30 gibt kann man ja hier mal fragen. :-)

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Im Baugewebe gelten sowieso ganz andere Urlaubsreglungen. Tarifverträge tuen ihr übriges.

 

Der sog. bezahlte Mindesturlaub ist sogar schon europarechtlich festgelegt und der ist wirklich ziemlich fix. (24 Werktage pro Jahr, weicht im Baugewerbe aber ab, dort sind es 30 Tage, aber die Bezahlung errechnet sich anders, dafür ist die Urlaubskasse zuständig. Generell ist beim Baugewerbe der Urlaubsanspruch ein Jahr länger gültig, als bei anderen Arbeitsverhältnissen.)

 

 

@Torsten: Du hattest Samstag schon frei und bist nicht hingegangen? Hättest du lieber gleich Samstag klären sollen... oder mal eben anrufen, Arbeitsrecht ist mein Schwerpunkt. Hast DU eine Bescheinigung, dass du frei hast? Wo steht, dass du frei hast?

 

Da die "Führungsebene" in deinem Betrieb möglicherweise gleichzeitig diejenige ist, die da was verplant hat, wäre ich schon etwas vorsichtig.

 

Rufe am Montag an, sag du hast erst Sonntag gesehen, dass auf deinem "Arbeitshandy" wer angerufen hat, weil dies hast du ja nicht benutzt, weil du ja eben nicht arbeiten warst und weil du ja Urlaub hast, außerdem fragst du nett, was denn ist.

(Ist natürlich doof, wenn die wegen dem Meister fragen, der dich eingeplant hat. Dann sagst du eben du dachtest das sei ein Scherz, dem war ja auch wirklich so?)

 

Dann werden die dir vermutlich schon sagen, was sie wollen. Wenn sie dann sagen "Bei uns ist etwas schief gelaufen, wir brauchen dich"... dann gibts nur eins, hingehen. Und das wird vermutlich passieren.

 

Wenn sie leicht böse reagieren, was auch sein kann, musst du eben deine Argumente vortragen, dazu ist es am besten, wenn du sagen kannst: Ich hab am xx Urlaub beantragt und er wurde mir zugesagt. (Und du was schriftlich hast.) Außerdem hat mir keiner von meinen Chefs später gesagt, dass ich keinen Urlaub habe.

 

Raushandeln solltest du auf jeden Fall, dass deine Urlaubstage dann nicht am 31. verfallen. Du kannst ihnen ja auch sagen (wenn es Resturalub vom letzen Jahr ist?) das der ja sonst verfällt und darum musstest du den ja jetzt auch nehmen. Wenn du jetzt wegen einem Fehler von denen doch arbeiten musst möchtest du nicht, dass der Urlaub verfällt.

(Rechtl. geht das sowieso, aber das nützt dir nicht viel, weil ich denke es ist wichtig das in deiner Firme im Guten zu klären, da die Chefs usw. täglich um dich herum sind.)

 

Christian

Egal, wie dicht du bist: Goethe war Dichter!

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man sollte mal den begriff arbeits"vertrag" überdenken.

 

Dazu hat mir mein erster Chef gesagt:"Das Ding ist nur dafür da wenn wir uns mal nicht mehr vertragen, man kann aber auch alles so regeln."

 

Ich wollte damals zum 31.7 kündigen da am 10.8 meine Schule losging. Im AV stand das man nur zum 15 bzw. Ende des Monats kündigen kann.

Er hat mich gefragt ob ich noch bis zum 9.8 arbeiten will, als ich eingewilligt hatte, hat er die Kündigung zerrissen, eben eine neue geschrieben und ich konnte noch ein paar Tage länger Geld verdienen.

 

@Torsten: Viel Spaß morgen früh auf der Arbeit.

 

Gruß Philipp

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Noch kurz zur der allgemeinen Auffassung, dass Urlaub über den 31.03. hinaus übertragen werden kann:

Hier sind die Äusserungen schlicht und ergreifend FALSCH. Da sollte man sich vllt. mal den § 7 BUrlG Absatz 3 zu Gemüte führen.

Wie erklärst Du Dir dann, dass ich sogar schon mal Urlaub aus dem vorletzten Jahr übernommen hab?

Oder schon mal im Mai 93 noch 24 Tage aus 92 hatte (plus die 30 regulären plus Zusatzurlaub)?

Wenn bei uns ein Projekt Zeitprobleme hat und man danach ggf. direkt auf Baustelle fährt und dort mal eben 6-9 Monate bleibt, dann passiert das schnell mal.

 

Georg, das ist ganz einfach: Durch Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, Hausvereinbarung darf niemand schlechter gestellt werden als es das Gesetz vorgibt.

In der Lage so wie du mit deinem Urlaub war ich auch schon. Wenn im Vorfeld schon eine Vereinbarung getroffen wird, dass der Resturlaub über die gesetzliche Frist hinaus genommen werden kann, habe ich für mich persönlich kein Problem damit. Gesetzeskonform ist aber dennoch nicht, denn der (Erholungs)urlaub soll deiner Gesundheit zu Gute kommen und dem Arbeitgeber die Leistungsfähigkeit erhalten.

Im übrigen kann ich mich deinen folgenden Ausführungen im Grossen und Ganzen anschliessen.

 

Gruss Uwe


Bearbeitet: von Balefire
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