Edition1979 Geschrieben: 3. November 2010 #26 Meldung Teilen Geschrieben: 3. November 2010 Dann dürfte ja kein Kunde der sich einen Wagen kaufen möchte mit den Kennzeichen eine Probefahrt machen, oder!? Zitieren Gruß Dennis Das Cabrio kommt nun weg........ Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Oli* Geschrieben: 3. November 2010 #27 Meldung Teilen Geschrieben: 3. November 2010 Mit dem roten Kennzeichen dürfen Kunden nicht mehr zur Probefahrt geschickt werden, richtig. Ist schon früher kritisch gewesen, wenn z. B. dann jemand mit dem Kennzeichen geblitzt wurde. Zitieren GrußOliverWas willst Du schon wieder?-----´` Satzzeichen können Ehen retten!Ich bin gegen Rasen auf Landstrassen und Autobahnen, denn wer soll denn das alles mähen.Mitglied der bajuvarisch-kölschen Achse des Bösen Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
gump Geschrieben: 26. November 2010 #28 Meldung Teilen Geschrieben: 26. November 2010 so ganz legal ist das auch nicht, imho. Mein Bezug zur roten Nummer ist leider gestorben, aber das ging auch nur, weil wir uns einige Zeit kannten. Eigentlich dürfen Inhaber der roten Nummer diese nur noch Firmenanghörige geben. War heute nochmals bei dem Anmeldedienst - die haben eine Versicherungsvertretung mit im Büro - und habe mich nochmals rückversichert, ob das alles legal ist und meine Kiste mit der roten Nummer auch ordnungsgemäß versichert ist. Ich habe auch noch einmal geschildert, dass ich nicht überführe, sondern, da das Saisonkennzeichen gerade frei hat, ich zur Werkstatt und zurück muss und ein paar Testfahrten machen werde. Antwort der Herrschaften: "Ja, alles ordentlich versichert. Dazu sind unsere roten Nummern da." Vielleicht haben sich diesbezüglich in den letzten Jahren auch ein paar Änderungen ergeben?! GrußMirko Zitieren Wenn Du eine weise Antwort verlangst, musst Du vernünftig fragen. (Goethe) Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Scheineiliger Geschrieben: 29. November 2010 #29 Meldung Teilen Geschrieben: 29. November 2010 So weit ich weiss muss ein Parkplatz nachgewiesen und ein kleines rotes Heft korrektausgefüllt werden.P.S. 5x 20€ =100€. Da kommt das Kurzzeitkennzeichen billiger.. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
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