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Vollkasko Schaden -> Unfall = Was wird bezahlt?


Xthonios
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Hi Leute,

 

nen Kumpel von mir fährt nen Fiat Punto Grande seit glaub ich knapp 2 Jahren..

Egal.. auf jeden Fall Volkasko Versicherung mit 300 SB.

 

Jetzt hat er auf dem Weg zu einem Einsatz in München es geschafft in geistiger Umnachtung zu spät zu merken, daß diese eine Auffahrt auf der B16 KEIN Einführungsstreifen hat.

Wie auch immer..

das Resultat war LKW - PUNTO - Seitenwände der Autobahn.

 

Auto ist jetzt an beiden Seiten natürlich zerschrammt und eingeknickt. Die Versicherung von Ihm hat natürlich sofort nen DEKRA Gutachter geschickt, der alles angeschaut hat.

 

Heute kam die Info:

Reparaturkosten: 7581,35 €uro

Wiederbeschaffung: 6850 €uro

Restwert: 2880 €uro

 

Wie wird jetzt eigentlich genau berechnet, was er dank seiner Vollkasko bezahlt bekommt?

 

Nur den Restwert oder den Wiederbeschaffungswert?

Gabs da nicht auch eine Sache, daß die Kosten der Reparatur nicht 120% des Wiederbeschaffungswert übersteigen darf?

 

Mit Vollkasko hab ich nicht so die Erfahrung. Mein Kumpel erst recht nicht, der ist noch etwas blauäugig was das alles angeht :-)

 

Grüße

Xthonios

****

"Es gibt kaum etwas Schöneres, als dem Schweigen eines Dummkopfes zuzuhören."

 

Helmut Qualtinger (1928-86), östr. Schriftsteller, Kabarettist u. Schauspieler

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Nach meinem letzten Schaden hat die VK wie folgt gerechnete:

 

Rep.kosten > Wiederbeschaffung => wirtschaftlicher Totalschaden

ergo:

Restwert abzgl. Restwert - wobei der Restwert über ein ein verbindlich vorliegendes Angebot eines Käufers ermittelt wurde, an den ich hätte verkaufen können

von DER Restsumme wird dann noch die Märchensteuer abgezogen - und natürlich die Selbstbeteiligung.

 

In Deinem Fall also:

6850,00

2880,00 - (Restwert)

---------

3970,00

0633,87 - (MwSt.)

[h7]

3336,13

0300,00 - (SB)

[/h7]

=

3036,13 (Auszahlungssummer der Versicherung)

=======

 

Du hast auf der Hand also

5916,13 EUR

 

Da ich habe reparieren lassen - mit Rechnung, die HÖHER als die Wiederbeschaffung war!! - wurde mir der komplette Wiederbeschaffungswert abzgl. SB erstattet, in Deinem Fall also

 

6850,00

0300,00 - (SB)

----------

6550,00

======

 

Bei Reparatur musst Du somit

1031,00 EUR

hinliegen für die Weiterfahrt,

bei Schrottabrechnung und Widerbeschaffung

zahlst Du

934,00 EUR

drauf.

 

Wenn Du den Wagen SO wieder bekommst.

 

Gewissensfrage: WIE gut ist die Substanz etc. für den verunfallten Wagen, WAS kommt neues ins Haus.

 

Bei mir war die Sache klar, die Reparatur lohnte auf jeden Fall.

 

In Deinem Fall?

 

Entscheiden Sie selbst :-)

 

empfiehlt

der Hannes

 

http://www.ewetel.net/%7Ejohannes.doeldissen/publicspace/ebay/ahoi.gif

segeln...

irgendwas ist immer

:heuldoch:

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Also bei dem Fahrzeug soll wohl - laut Gutachter - etwas mit der Achse hinten sein. Die soll wohl verzogen / verschoben sein.

 

Also wenn die Versicherung den Restwert so angibt, bedeutet dies, die nehmen den Wagen und er bekommt sein Geld? Oder aber muß er sich selbst um einen Händler kümmern der den Wagen nimmt für den Preis?

Falls ja, was macht er denn, wenn Er keinen Abnehmer für den Preis findet?

 

Ich hatte meinem Kumpel ja gesagt, er soll mal nen eigenen Gutachter beauftragen, aber in seinem Vertrag steht auch noch drin, daß der Gutachter nicht bezahlt wird, wenn die VS den nicht selbst beauftragt.. *verwundert*

****

"Es gibt kaum etwas Schöneres, als dem Schweigen eines Dummkopfes zuzuhören."

 

Helmut Qualtinger (1928-86), östr. Schriftsteller, Kabarettist u. Schauspieler

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Welche VErsicherung?

Kann natürlich sein, daß die den Passus rein schreiben, wäre aber nicht wirklich rechtens - glaube ich.

Ein sauberer Gutachter bietet das Fahrzeug an und ermittelt SO den tatsächlichen Restwert - und Du hast dann das Recht - innerhalb einer bestimmten Frist - das Auto dem Höchstbieter zu verkaufen. MUSST Du aber nicht, nur so soll sichergestellt sein, daß DU das begutachtete Geld bekommst.

Wenn Du selbst jemanden findest - oder den Schaden so selbst reparierst, ist das auch denkbar - und halt Deine Sache.

Die Versicherung wird den Wagen in der Regel nicht übernehmen, und wenn doch, dann verticken die den Wagen auch nur an den Höchstbietenden.

 

(Es sei denn, Du versemmelst ein Editions - Cabrio. DAS wird dann natürlich von dem findigen Versicherungsmenschen übernommen, repariert und Dir dann drei Monate bei seinem nächsten Vertreterbesuch vorgeführt :devil:)

 

Die Sache mit dem Gutachter würde ich schon noch mal aufgreifen.

 

http://www.ewetel.net/%7Ejohannes.doeldissen/publicspace/ebay/ahoi.gif

segeln...

irgendwas ist immer

:heuldoch:

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Gast ThePhoenix1337

Es liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor. In dem Fall wird der Restwert (2880€) dem

Widerbeschaffungswert abgezogen (6850€-2880€=3970€). Dem muss man jetzt natürlich

noch die Selbstbeteiligung subtrahieren (300€-3970€=3670€). Das ist der Betrag, den er

von der Versicherung zu erwarten hat. Um den Verkauf des beschädigten Fahrzeug und

der damit verbundenen auszahlung des Restwerts muss sich der Versicherungsnehmer

meißtens selber kümmern. Es steht ihm natürlich auch frei das Fahrzeug zu behalten.

Ich hoffe mein Beitrag hat dich ein Stück weit weiter gebracht. Bester Gruß, Martin

 

P.S.: Oft ermittelt die Versicherung den Restwert indem Sie sich von einem Händler ein

verbindliches Angebot einholt. Dieses Angebot kann man dann auch problemlos nutzen!

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Hallo,

 

schon einmal vielen Dank für die Infos. Ich persönlich werd ihm nicht raten, die Kiste wieder zu reparieren. Achse hinten schon beschädigt und die City Servolenkung hatte damals schon nen Schuß weg.. Nee weg mit der Karre..

Bekommt er von der Versicherung dann die Händlerinfos zugespielt? Bzw evtl. sogar vom Gutachter?

Dann kann er sich dorthin wenden, Auto abgeben und gut ist.

****

"Es gibt kaum etwas Schöneres, als dem Schweigen eines Dummkopfes zuzuhören."

 

Helmut Qualtinger (1928-86), östr. Schriftsteller, Kabarettist u. Schauspieler

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  • 2 Wochen später...

Dann kann er sich dorthin wenden, Auto abgeben und gut ist.

 

 

Dein Freund bekommt den Wiederbeschaffungswert abzgl. des Restwert (den er ja dort noch in Form des demolierten PKW stehen hat).

 

Wiederbeschaffung: 6850 €uro

Restwert: 2880 €uro ./.

SB : 300 Euro ./.

---------------------------------------

3670 Euro

 

Für den Restwert bekommt er i.d.R. einige verbindliche Angebote von Restwert-Aufkäufern.

Das Angebot ist ~4 Wochen bindend und beinhaltet die Abholung am angegebenen Standort.

Gezahlt wird in Bar, vor Ort.

 

http://www.cartv.de/ ist z.B. eine Restwertbörse, wo solche Angebote eingeholt werden.

 

Gabs da nicht auch eine Sache, daß die Kosten der Reparatur nicht 120% des Wiederbeschaffungswert übersteigen darf?

 

Im Haftpflichtschadenfall darf der Geschädigte bis zu 130% des Wiederbeschaffungswert reparieren, allerdings muss er dieses Fahrzeug dann noch mind. x Monate weiter fahren.

 

Im Kaskoschaden kann die Versicherung bei 80% des Wiederbeschaffungswert auf Totalschadenbasis abrechnen. ( Der Wert 80% kann abweichen, die ganze Klausel kann abweichen... Vertragsrecht halt)

Hallo e30User,

du hast im Forum E30-Talk eine Verwarnung erhalten

 

Grund:

--------------

Dauerhafte Sperre

--------------

 

Bastelbert

 

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So die Sache ist geklärt..

 

Der Wagen wurde für 3000 €uro genommen und er bekommt den Restwert für sein Auto gezahlt..

Jetzt überlegt er sich nen BMW zu kaufen, weil er sieht, daß meine nie Probleme haben :freak:

 

Ich soll mal ein herzlichen Dank ausrichten an all Jene, die Tipps gegeben haben.


Bearbeitet: von Xthonios
Danksagung

****

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Helmut Qualtinger (1928-86), östr. Schriftsteller, Kabarettist u. Schauspieler

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