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Fahrzeugwert oder Kaufpreis?! - Versicherungsfrage


Gast ThePhoenix1337
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Gast ThePhoenix1337

Hallo E30-Gemeinde!

Mitte diesen Monats hatte ich leider einen Unfall (Glücklicherweise jedoch nicht mit dem E30!).

Nun fülle ich gerade das Formular der Gegnerischen Versicherung aus und kam zu dem Punkt

"Kaufpreis". Nun liegt der Kaufpreis allerdings weit unter dem Fahrzeugwert. Worauf bezieht

sich die Versicherung nun bzw. hat das eine irgendeine Auswirkung auf den Ablauf? Was ich

vielleicht noch anmerken sollte ist, dass ich bei dem Unfall lediglich eine Teilschuld von etwa

20% bekommen habe und dass mein beteiligtes Fahrzeug einen wirtschaftlichen Totalschaden

erlitten hat. Gruß, Martin

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Wenn sie nach dem Kaufpreis fragen, ist es doch eindeutig.

 

Sonst hätten sie Fahrzeugwert geschreiben.

 

Die Frage wäre für Dich eher, ob Du diesen der Versicherung mitteilen musst.

 

Was bringt einer Versicherung die Information, wie viel man für ein Auto vor 11 Jahren bezahlt hat?

 

Den Fahrzeugwert vor dem Unfall wird bei einem größeren Schaden sowieso ein Gutachter festlegen. Ob jetzt deiner, oder der von der Versicherung.

Gruß

Oliver



Was willst Du schon wieder?

-----´`  Satzzeichen können Ehen retten!

Ich bin gegen Rasen auf Landstrassen und Autobahnen, denn wer soll denn das alles mähen.

Mitglied der
bajuvarisch-kölschen Achse des Bösen :devil:

 

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Gast ThePhoenix1337

Die gegnerische Versicherung hat einen Sachverständigen von der Dekra zu mir geschickt,

um den Wiederbeschaffungswert sowie den Restwert und die Reperaturkosten zu ermitteln.

Der Begriff "Wiederbeschaffungswert" kommt etliche male vor, wohingegen "Kaufpreis" nur

ein einziges mal vorkommt. Dennoch stelle ich mir die Frage, wieso sie den wissen wollen.

Nimm das bitte nicht persönlich, doch ist meine Frage eher an wen gerichten, der damit

schon Erfahrungen gemacht hat. Mit Schlussfolgerungen von Unwissenden (worunter

ich selbst mich auch zähle) kann ich wenig anfangen.

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hatte vor ein paar wochen auch nen treffer.

ich würde das formular gar nicht ausfüllen sondern nur den gutachter ranlasen. der stellt alles fest. restwert, wiederbeschaffungswert etc.

ich habe so ein formular gar nicht bekommen.

wenn du nicht schuld an dem unfall bist kannst du dir auch einen anwalt nehmen! die kosten dafür trägt dan auch die gegnerische versicherung. ein anwalt ist nur zu empfehlen!!!

wollte eigentlich auch nicht hin und erstmal abwarten aber im endeffekt ist es nur ein einziger gang zum anwalt und der kümmert sich um den kompletten rest!

du hast gar nix mehr damit zu schaffen. du unterschreibst ihm nur ne vollmacht, gibst ihm das gutachten und die daten der gegnerischen versicherung und das wars schon für dich!

der anwalt weiß auch noch die anderen kosten rauszuholen, z.B. Ausfallkosten.

außerdem ist dann die kohle schneller da.

Wenn ich nicht hier bin, dann bin ich auf Signatour !

:e30: - Aus Freude am Fahren ! -

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Gast ThePhoenix1337

Der Gutachter war von der Dekra. Die Gegnerische Versicherung hat diesen nur beauftragt.

Hatte vorher einen Kostenvoranschlag beim Händler machen lassen. Bei beidem kam ein

wirtschaftlicher Totalschaden bei raus. Von daher war der Gutachter schon in Ordnung.

Und wenn er mein Fahrzeug zu Schrott redet ist das doch nur gut für mich. ;)

Womit aber nach wie vor nicht meine eigentliche Frage geklärt wär. :(

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btt:

kaufpreis heißt neukaufpreis soweit ich weiß. also der preis, den man zahlen musste als man dieses auto als neuwagen gekauft hat. bin mir aber nicht hundert pro sicher.

Wenn ich nicht hier bin, dann bin ich auf Signatour !

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btt:

kaufpreis heißt neukaufpreis soweit ich weiß. also der preis, den man zahlen musste als man dieses auto als neuwagen gekauft hat. bin mir aber nicht hundert pro sicher.

 

 

Blödsinn, die Versicherungen wissen zu genau was Autos neu gekostet haben.

Überleg mal was du da schreibst ?

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Gast ThePhoenix1337

Außerdem steht es im Zusammenhang mit "Anschaffungsdatum" und dergleichen. Die Rede ist also

wirklich von MEINEM Kaufpreis. Die Frage ist halt nur inwieweit das für die Versicherung von Relevanz

ist. Hauptsächlich wird nämlich nur vom Wiederbeschaffungswert sowie vom Restwert geredet. Aber

das schrieb ich ja bereits. Schonmal vorab Danke für eure Posts! Gruß, Martin

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Würde ich ohne Rücksprache mit nem Anwalt nicht drauf antworten

Special Notice!!!
Due to recent budget cuts and the rising cost of electricity, gas and oil, as well as current market and economic conditions,
"The Light at the End of the Tunnel" has been turned off.
We apologise for the inconvenience.

Gruß
Jan :drive: :smbmw: :beemwe::beemwe:

Frauen, die meinen, Männer seien zu keiner innigen und liebevollen Beziehung fähig,
waren noch nie am Samstag in einer Autowaschanlage!

Zum Thema Komplimente:"Unter allen Arschgeigen bist Du die Stradivari"

 

dem Waidmann jede Pirsch behagt,
sei`s auf den Hirsch,
sei`s auf die Magd.

der sogenannte gute Mensch, ist des Idioten bruder!

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Hatte eine ähnliche Sache, Karre abgebrannt, habe den Wiederbeschaffungswert von der Teilkasko bekommen.

Hier ist der Gutachter natürlich nicht ganz verkehrt, wenn möglich versuch einen guten und freundlichen Eindruck bei dem zu machen, sofern Du bei der Begutachtung dabei bist, bischen ins Gespräch kommen usw., vllt. sieht´s dann nicht so schlecht aus - ist ja auch nur ein Mensch und Sympathie hat noch nie geschadet bei einer Begutachtung.

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geh zum Anwalt und lass den das klären, die Versicherung wird immer versuchen einige Cents einzusparen, bei dir logischerweise. Der schnellste und sicherste Ablauf geht nur per Anwalt weil der kennt die Spielereien und auch das sogenannte >Rechtsdeutsch

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Ich hoffe das du in absehbarer Zeit überhaupt Geld bekommst.. Gegnerische Versicherungen berufen sich gerne auf die 20% Teilschuld... Ne bekannte von mir streitet sich schon über ein Jahr... Bzw. die beiden Anwälte... Hat bis jetzt noch keinen Cent gesehen!

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Eine Unfallschadenregulierung würde ich anders angehen.

 

Der Gutachter stammt zwar von der DEKRA, ist aber von der Versicherung beauftragt. Mit einem eigenen Sachverständigen würdest Du wahrscheinlich besser fahren.

 

Den Fragebogen würde ich auch nicht selbst ausfüllen und auch nicht selbst mit der Versicherung verhandeln.

 

Meiner Meinung nach macht eigentlich nur die Beauftragung eines Anwalts Sinn.

 

Der weiß zunächst einmal, was für Ansprüche genau geltend zu machen sind und kann den üblicherweise erfolgenden Einwendungen der Versicherung entgegen. Ein paar Beispiele für mögliche Streitpunkte.

 

- Reparaturschaden oder Totalschaden?

- Höhe des Stundenlohns bei Abrechnung des Reparaturschadens?

- Höhe des Restwerts beim Totalschaden?

- Nutzungsausfall / Mietwagenkosten

 

....

 

Die Anwaltskosten werden überigens - wenn Du an dem Unfall keine Schuld trägst - von der gegnerischen Versicherung ersetzt. Ebenso die Kosten des von Dir selbst beauftragten Gutachters.

 

Gruß

 

Ulli

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Ich habe bisher solche Formulare erfolgreich ignoriert und ersatzweise das einheitliche europaeische Unfallformular (gibts doch ueberall, z.B. beim ADAC) ausgefuellt und hingeschickt.

 

Rein interessehalber: Wie kommt es zu der Teilschuld?

Bei meinen im Verhaeltnis zur Fahrleistung (>2.3 Mio.) sehr wenigen fremdverschuldeten Unfaellen bekam ich niemals eine Teilschuld, sondern die Verursacher immer 100% aufgebrummt.

Ich fahre so gerne Heckantrieb, weil ich schon immer faul bin:

Was das Auto hinten rutscht, brauche ich vorne nicht zu lenken!

 

Ciao, Peter

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Das Kind ist doch schon in den Brunnen gefallen. Jetzt noch ein eigens Gutachten erstellen bringt nichts, nur Rechtsstreit.

 

Da er einen Dekra-Gutachter hatte, wird das Gutachten schon nicht zu schlecht sein. Da er Teilschuld hat, müsste er vom Gutachten auch 20% selber tragen.

Gruß

Oliver



Was willst Du schon wieder?

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Mitglied der
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Der Gutachter war von der Dekra. Die Gegnerische Versicherung hat diesen nur beauftragt.

Hatte vorher einen Kostenvoranschlag beim Händler machen lassen. Bei beidem kam ein

wirtschaftlicher Totalschaden bei raus. Von daher war der Gutachter schon in Ordnung.

Und wenn er mein Fahrzeug zu Schrott redet ist das doch nur gut für mich. ;)

Womit aber nach wie vor nicht meine eigentliche Frage geklärt wär. :(

 

 

Selbst ein leerer Tank ist bei einem E 30 schon ein wirtschaftlicher Totalschaden - zumindest im übertragenem Sinn!

 

Woher der Gutachter kam, spielt überghaupt keine Rolle (und selbst, wenn der vom Papst kam, ...!). Wenn die gegnerische Versicherung ihn beauftragt hat, dann wurde er bereits von "seinem Auftraggeber," nämlich die gegnerische Versicherung instruiert, den Vorgang so geringfügig, wie möglich, zu rechnen.

 

Wessen Brot ich eß, dessen Lied ich sing...

 

Du hast das Recht, einen Sachverständigen zu beauftragen, dessen Gutachten möglicherweise die Versicherung versuchen wird, anzufechten. Dies kann sie nur gerichtlich, wird sie allerdings Geld kosten.

 

Daher versuchen die Versicherungen zuerst, einen von ihnen "befreundeten Gutachter" zu beauftragen, den Wagen und den Schaden in ihrem Sinne zu schätzen. Daß dabei der Fahrzeughalter übervorteilt werden soll, steht außer Frage!

 

Die Versicherungen haben jeden Tag mit solchen Fällen zu tun. Wenn sie pro Tag sich einen Vorteil von beispielsweise 100 Euro pro Schaden bei 10 Vorfällen verschaffen, sind dies pro Tag 1.000 Euro. Rechnet man sich dies pro Jahr hoch, ergibt dies einen finanziellen Vorteil für die Versicherung von 1.000 Euro pro Tag mal 300 Werktagen pro Jahr...

 

Gespart: 300.000 Euro

 

Dies mal nur so nebenbei, was sich "hinter den Kulissen" abspielt, ohne daß man dies überhaupt wahrnimmt.

Die Einen kennen mich

 

und die Anderen können mich

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Woher der Gutachter kam, spielt überghaupt keine Rolle (und selbst, wenn der vom Papst kam, ...!). Wenn die gegnerische Versicherung ihn beauftragt hat, dann wurde er bereits von "seinem Auftraggeber," nämlich die gegnerische Versicherung instruiert, den Vorgang so geringfügig, wie möglich, zu rechnen.

 

Wessen Brot ich eß, dessen Lied ich sing...

 

So ein Quatsch. Das mag bei "freien" Gutachtern der Fall sein. Bei der DEKRA ist es definitiv nicht so. Die sind und bleiben doch tatsächlich unabhängig. Und achten auch darauf, dass es so bleibt.

 

Die Entfernung zwischen Brett und Kopf nennt man Horizont.

 
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