pheemcBS Geschrieben: 29. Juni 2010 #1 Meldung Teilen Geschrieben: 29. Juni 2010 Meine Frage...am Sionntag wurde ich in der CZ angehalten weil ich kein TÜV hatte...8 Monate drüber..(JAJAJA..bablbla) auf jeden Fall 1000cr. wollen die ham...ca 40 eus..die soll ich auf einer Post hinterlegen..haben mich dann fahren lassen..(keine Angst...waren echte bullen)...jetzt die Frage...ist es denn schon soweit, dass verkehrsdelikte nach deutschland hin vollstreckt werden können? (Auch regt mich übelst auf, dass ein Polizist der nahe der Grenze rumfährt..kein einziges Wort Deutsch..weder Englisch kann...und Zitieren Fahre E30 weil : Wenig Geld (streicht die Wehrpflicht), aber trotzdem Würde !! Suche : -BC"2 -Kotflügel rechts in Atlantisblau nfl- und ne Rennsemmel für kleines geldkaufe jede Frau aus Osteuropa, Zustand egal , auch Unfall ! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
laposh Geschrieben: 29. Juni 2010 #2 Meldung Teilen Geschrieben: 29. Juni 2010 Tja, die EU und deren Abkommen machen es halt möglich... Zitieren Mein Land, mein Bier, mein BMW! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
bastelbert Geschrieben: 29. Juni 2010 #3 Meldung Teilen Geschrieben: 29. Juni 2010 (bearbeitet) Ist von Land zu land verschieden. Wenn du 1,5 Threads nach unten scrollst findest du den Kollegen der in CZ mit Alk hochgezogen und hier bestraft wurde. Zwischen CZ und D gibt´s also Rechtshilfe (sei froh drüber, sonst hätte sie deine Karre gleich als Sicherheitsleistung da behalten...) und hier kommt noch ein Punkt dazu....nächsten Monat bis du übrigens schon bei 75,- und 2 Punkte..... ...im übrigen warum sollen die deutsch lernen wenn du bei denen rumhängst? Warum lernst du nicht tschechisch? Bearbeitet: 29. Juni 2010 von bastelbert Zitieren Das BMW Cabrio ist eines jener sachlichen Transportmittel, das grundsätzlich offen, vollgetankt und mit dem Schlüssel im Zündschloß in der Garage stehen muß - für alle dringenden Fälle. auto motor & sport 22/86 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Mathes318iA Geschrieben: 29. Juni 2010 #4 Meldung Teilen Geschrieben: 29. Juni 2010 ...im übrigen warum sollen die deutsch lernen wenn du bei denen rumhängst? Warum lernst du nicht tschechisch? :D:D Zitieren grussder "nörgelnde supertrucker" (zitat ende) Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
sflick Geschrieben: 29. Juni 2010 #5 Meldung Teilen Geschrieben: 29. Juni 2010 Hi, welche Strafe droht einem in DE mit abgelaufenem TüV von 3 Monaten? Gruß Sam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Daggett Geschrieben: 29. Juni 2010 #6 Meldung Teilen Geschrieben: 29. Juni 2010 zitat tüv nord: Die HU darf grundsätzlich nicht überzogen werden. Der Fahrzeughalter ist für die Einhaltung der vorgegebenen Fristen verantwortlich. Vom Gesetzgeber wird das Überziehen der HU wie folgt geahndet: Zwei bis vier Monate : € 15,--Mehr als vier Monate und bis zu acht Monaten : € 25,--Mehr als acht Monate : € 40,-- und 2 Punkte in FlensburgWenn bei der HU oder Sicherheitsprüfung erhebliche Mängel festgestellt wurden und Sie die einmonatige Nachprüffrist überschreiten, droht Ihnen ein Verwarnungsgeld von 15 Euro. Zitieren mein Fahrzeug hat kein ABS, kein ESP, kein ASR, keinen Brems- oder Fahrspurassistenten... Hier fahre ICH noch selber!Achja... NO AIRBAGS! Wir sterben wie Männer! Noch sitzt Ihr da oben, Ihr feigen Gestalten. Vom Feinde bezahlt, dem Volke zum Spott! Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten, dann richtet das Volk, dann gnade Euch Gott! (Theodor Körner 1791-1813) "In einer Zeit totaler Verderbnis ist es am klügsten, sich zu verhalten wie alle anderen auch." Marquis de Sade Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Daggett Geschrieben: 29. Juni 2010 #7 Meldung Teilen Geschrieben: 29. Juni 2010 PS: wenn man sich im ausland aufhält... Während eines längeren Aufenthaltes im Ausland kann es passieren, dass bei Ihrem Kfz die TÜV-Plakette abläuft. Hier kann von Ihnen nicht verlangt werden, dass Sie Ihr Kfz zum Zweck der Hauptuntersuchung (HU) nach Deutschland zurückbringen. Aufgrund der TÜV-Überziehung kann durch die Polizei in Deutschland aber Anzeige (§ 29 StVZO) erstattet werden.Dies können Sie vermeiden, indem Sie nachweisen, dassIhr Kfz bei der Ausreise aus Deutschland noch einen gültigen TÜV hatte undIhr Kfz danach ständig im Ausland war.In diesem Fall kann statt eines Verwarnungs- oder Bußgeldes eine gebührenfreie Mängelanzeige verhängt werden. Sie müssen in diesem Fall Ihr Kfz unverzüglich nach der Wiedereinreise nach Deutschland bei einer Prüfstelle zur HU vorführen und dies der Anzeigebehörde (meist Polizeidienststelle) mitteilen. Zitieren mein Fahrzeug hat kein ABS, kein ESP, kein ASR, keinen Brems- oder Fahrspurassistenten... Hier fahre ICH noch selber!Achja... NO AIRBAGS! Wir sterben wie Männer! Noch sitzt Ihr da oben, Ihr feigen Gestalten. Vom Feinde bezahlt, dem Volke zum Spott! Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten, dann richtet das Volk, dann gnade Euch Gott! (Theodor Körner 1791-1813) "In einer Zeit totaler Verderbnis ist es am klügsten, sich zu verhalten wie alle anderen auch." Marquis de Sade Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
bastelbert Geschrieben: 29. Juni 2010 #8 Meldung Teilen Geschrieben: 29. Juni 2010 zitat tüv nord: Die HU darf grundsätzlich nicht überzogen werden. Der Fahrzeughalter ist für die Einhaltung der vorgegebenen Fristen verantwortlich. Vom Gesetzgeber wird das Überziehen der HU wie folgt geahndet: Zwei bis vier Monate : € 15,--Mehr als vier Monate und bis zu acht Monaten : € 25,--Mehr als acht Monate : € 40,-- und 2 Punkte in FlensburgWenn bei der HU oder Sicherheitsprüfung erhebliche Mängel festgestellt wurden und Sie die einmonatige Nachprüffrist überschreiten, droht Ihnen ein Verwarnungsgeld von 15 Euro. Nun ja, der Bußgeldkatalog ist da anderer Meinung als der TÜV, und ich denke der ist im Zweifel der bindende... bis 2 Monate 15,- 2-4 Monate 25,- 4-8 Monate 40,- und 1 Punkt über 8 Monate 75,- und 2 Punkte Zitieren Das BMW Cabrio ist eines jener sachlichen Transportmittel, das grundsätzlich offen, vollgetankt und mit dem Schlüssel im Zündschloß in der Garage stehen muß - für alle dringenden Fälle. auto motor & sport 22/86 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Daggett Geschrieben: 29. Juni 2010 #9 Meldung Teilen Geschrieben: 29. Juni 2010 joo... vielleicht sollte der tüv nord mal seine seite updaten.. aber dann passen die 40 euronen ja.also: zahlen und fröhlich sein! und zügig hu machen! Zitieren mein Fahrzeug hat kein ABS, kein ESP, kein ASR, keinen Brems- oder Fahrspurassistenten... Hier fahre ICH noch selber!Achja... NO AIRBAGS! Wir sterben wie Männer! Noch sitzt Ihr da oben, Ihr feigen Gestalten. Vom Feinde bezahlt, dem Volke zum Spott! Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten, dann richtet das Volk, dann gnade Euch Gott! (Theodor Körner 1791-1813) "In einer Zeit totaler Verderbnis ist es am klügsten, sich zu verhalten wie alle anderen auch." Marquis de Sade Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
sflick Geschrieben: 29. Juni 2010 #10 Meldung Teilen Geschrieben: 29. Juni 2010 dann is ja gut, weil mein Audi ist in DE angemeldet.. und ich kann erst des nächste mal den Tüv machen. Jetzt kann ich den wenigstens wieder beruhigt fahren Lieben Gruß Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
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