wh1sk Geschrieben: 23. Juni 2010 #1 Meldung Teilen Geschrieben: 23. Juni 2010 Weiß jemand, ob es erlaubt ist, nur mit Versicherungsdoppelkarte (oder was auch immer jetzt aktuell ist) und ohne KZK einen Weg von ca. 30km zur Zulassungsstelle zu fahren, um sein neues Auto anzumelden?Ginge darum, ein Auto direkt vom Ort des Verkäufers zur Zulassungsstelle zu bringen. Afaik darf man ja direkte Fahrten zur Zulstelle ohne KZK machne, oder irre ich? Zitieren "FRAGT NICHT BLÖDE FRAGE SONS ICH STECKE RANN BIS ANSCHLAG" Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
E30_325 Geschrieben: 23. Juni 2010 #2 Meldung Teilen Geschrieben: 23. Juni 2010 Soweit ich weiß, irrst du dich. Ein Auto ohne Zulassung (ohne gültiges Nummernschild) darf nicht bewegt werden. Das ist ja auch klar, oder wer sollte im Schadensfall denn bezahlen? Zitieren Gruß, Patrick Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
wh1sk Geschrieben: 23. Juni 2010 Autor #3 Meldung Teilen Geschrieben: 23. Juni 2010 (bearbeitet) Soweit ich weiß, irrst du dich. Ein Auto ohne Zulassung (ohne gültiges Nummernschild) darf nicht bewegt werden. Das ist ja auch klar, oder wer sollte im Schadensfall denn bezahlen? Na, meine Versicherung natürlich! Ich fahre doch mit der Bestätigung der Versicherung zur Zulassungsstelle... edit:ok hat sich erledigt! also es ist so, dass ich mit entstempelten, aber auf mich zugeteilten Kennzeichen und der Bestätigung der Versicherung direkte Fahrten zur Zulassung oder zum TÜV machen darf!Falls meine alten KZ nicht mehr frei sind, muss ich erst zur Zulassung und mir nichtgestempelte, auf mich zugeteilte Schilder holen und dann geht das auch!Nur die 30km sind wohl nicht erlaubt, da es nur im gleichen oder angrenzenden Zulassungsbezirk erlaubt ist!Kann zu, danke! Bearbeitet: 23. Juni 2010 von wh1sk Zitieren "FRAGT NICHT BLÖDE FRAGE SONS ICH STECKE RANN BIS ANSCHLAG" Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
E30_325 Geschrieben: 23. Juni 2010 #4 Meldung Teilen Geschrieben: 23. Juni 2010 Aber mit einem nicht zugelassenen Auto. Die Deckungskarte ist nur da, dass das Auto zugelassen werden kann. Das die Zulassungsstelle weiß, dass ein Versicherungsschutz besteht.Im Schadensfall deine Versicherung nicht, wenn das Auto nicht zugelassen ist. Zitieren Gruß, Patrick Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
wh1sk Geschrieben: 23. Juni 2010 Autor #5 Meldung Teilen Geschrieben: 23. Juni 2010 Aber mit einem nicht zugelassenen Auto. Die Deckungskarte ist nur da, dass das Auto zugelassen werden kann. Das die Zulassungsstelle weiß, dass ein Versicherungsschutz besteht.Im Schadensfall deine Versicherung nicht, wenn das Auto nicht zugelassen ist. hast du mein Edit gelesen?nochmal kurz: 1 Kennzeichen reservieren lassen (oder alte KZ, sofern noch frei, dann entfällt punkt 2, wichtig ist reservierung/zuteilung bei der zulassungsstelle)2 neue Kennzeichen ohne Stempel prägen lassen3 Versicherung informieren und Bestätigung holen4 mit den neuen Kennzeichen direkt zum TÜV oder zur Zulassungsstelle Zitieren "FRAGT NICHT BLÖDE FRAGE SONS ICH STECKE RANN BIS ANSCHLAG" Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
E30_325 Geschrieben: 23. Juni 2010 #6 Meldung Teilen Geschrieben: 23. Juni 2010 Sorry, aber es ist und bleibt ein unzugelassenes Auto oder?Und ein Auto ohne Zulassung darf nicht auf deutschen Straßen gefahren werden. Zitieren Gruß, Patrick Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
touringDani Geschrieben: 23. Juni 2010 #7 Meldung Teilen Geschrieben: 23. Juni 2010 Doch, mit Versicherungsbestätigung zur Zulassungsstelle. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
E30_325 Geschrieben: 23. Juni 2010 #8 Meldung Teilen Geschrieben: 23. Juni 2010 Ok, das ist mir dann neu. Ich war noch auf dem Stand, dass ein Auto ohne Zulassung nicht gefahren werden darf. Zitieren Gruß, Patrick Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
touringDani Geschrieben: 23. Juni 2010 #9 Meldung Teilen Geschrieben: 23. Juni 2010 http://www1.adac.de/Recht_und_Rat/kfz_zulassung/zulassungsfragen/default.asp?TL=2#atcm:8-180221 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Blauweiß1 Geschrieben: 23. Juni 2010 #10 Meldung Teilen Geschrieben: 23. Juni 2010 Es ist sogar erlaubt, mit abgelaufenem TÜV erst zur Abnahme zu fahren und anschließend zurZulassungsstelle, denn die frühere, dann nötige "Vollabnahme", gibt es nicht mehr. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
touringDani Geschrieben: 23. Juni 2010 #11 Meldung Teilen Geschrieben: 23. Juni 2010 Die wiederum gibt es noch, allerdings nun erst nach sieben statt zwei Jahren. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
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