Jochen Geschrieben: 23. Mai 2010 #1 Meldung Teilen Geschrieben: 23. Mai 2010 Hallo, was ich mich schon öfter gefragt habe, ist der Innenspiegel gesetzlich notwendig? Ich denke nicht, solange man Außenspiegel montiert hat, oder? Immerhin kann man bei vielen Wägen (Transporter etc) garnicht hinten raus schauen, da sie zu sind. Kann mir das jemand gesetzlich fundiert erläutern? Gruß Jochen Zitieren Taoism: Shit happensIslam: If shit happens it's the will of AllahProtestantism: Shit happens cuz you don't work hard enoughCatholicism: Shit happens cuz you're badJehova's Witnesses: Let us in, we'll tell you why shit happensMetalism: Play that shit again, but louder! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Georg Geschrieben: 23. Mai 2010 #2 Meldung Teilen Geschrieben: 23. Mai 2010 Ja! Ist nicht nötig, sofern ein rechter Außenspiegel vorhanden ist. Zuständig dafür ist die StVZO §56 (1) und §56 (2) 1 - Klick Die Festlegung ist im erwähnten Anhang Georg Zitieren Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! Mein E30 Cabrio ist hier zu sehen und der ganz offene Klassiker hier Und wenns mal Probleme mit anderen BMWs außer dem E30 gibt kann man ja hier mal fragen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Jochen Geschrieben: 23. Mai 2010 Autor #3 Meldung Teilen Geschrieben: 23. Mai 2010 Alles klar, danke. Die Frage hat sich mir gestellt, da ich derzeit zum testen ohne Inennausstattung rumfahre, nur mit Sitzen, unter Anderem fehlt daher auch der Innenspiegel. Gruß Jochen Zitieren Taoism: Shit happensIslam: If shit happens it's the will of AllahProtestantism: Shit happens cuz you don't work hard enoughCatholicism: Shit happens cuz you're badJehova's Witnesses: Let us in, we'll tell you why shit happensMetalism: Play that shit again, but louder! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Georg Geschrieben: 23. Mai 2010 #4 Meldung Teilen Geschrieben: 23. Mai 2010 Solange der 2. Spiegel rechts vorhanden ist. Sonst wärs auch z.B. nicht erlaubt, die Heckscheibe mit Folie abzudunkeln. Georg Zitieren Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! Mein E30 Cabrio ist hier zu sehen und der ganz offene Klassiker hier Und wenns mal Probleme mit anderen BMWs außer dem E30 gibt kann man ja hier mal fragen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Jochen Geschrieben: 24. Mai 2010 Autor #5 Meldung Teilen Geschrieben: 24. Mai 2010 Alles klar, danke dir für die informative Antworten. Beide Außenspiegel sind dran! Gruß Jochen Zitieren Taoism: Shit happensIslam: If shit happens it's the will of AllahProtestantism: Shit happens cuz you don't work hard enoughCatholicism: Shit happens cuz you're badJehova's Witnesses: Let us in, we'll tell you why shit happensMetalism: Play that shit again, but louder! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
ilker21 Geschrieben: 24. Mai 2010 #6 Meldung Teilen Geschrieben: 24. Mai 2010 ich war letzte woche beim TÜV weil ich auch keinen innenspiegel habe.Er meinte muss definitv sein. Die leute dort haben doch auch echt keine ahnung mehr Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Mathes318iA Geschrieben: 24. Mai 2010 #7 Meldung Teilen Geschrieben: 24. Mai 2010 ich war letzte woche beim TÜV weil ich auch keinen innenspiegel habe.Er meinte muss definitv sein. ich hätte ihn mal gefragt wir er denn dann heute morgen zu seinem frischen yoghurt gekommen ist. wel mitm LKW gebracht haben können se den ja nicht. weil der hat ja keinen innenspiegel.:-D:-D Zitieren grussder "nörgelnde supertrucker" (zitat ende) Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
superholti Geschrieben: 24. Mai 2010 #8 Meldung Teilen Geschrieben: 24. Mai 2010 Also ich dachte bisher auch immer, dass zwei Außenspiegel reichen, aaaaber:EU-Richtlinien und Sichtfeldklassen 2003/97/EG (bzw. 2005/27/EG) - Einrichtungen für indirekte Sicht Sichtfeldklasse I - Innenspiegel Dieser Spiegel wird verwendet, um den Bereich weit hinter dem Fahrzeug einzusehen. Dieser ist nur für Fahrzeuge der Klasse M1 vorgeschrieben. Da Nutzfahrzeuge in aller Regel eine Ladung hinter der Kabine haben, kann dieser somit hier ohnehin nicht nutzbringend eingesetzt werden.Für den Spiegel wird nach den EU-Richtlinien ein Mindest-Wölbungsradius von 1200 mm gefordert (sowie eine Min- destgröße). Da dieses Sichtfeld für Nutzfahrzeuge keine Bedeutung hat, wird hierauf nicht näher eingegangen. Das folgende Bild zeigt den Bereich, der auf dem Boden mindestens sichtbar sein muss. Anmerkung: Fahrzeuge der Klasse M1 = Fahrzeuge mit höchsten 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz Ausführlichst nachzulesen unter EURichtlinienSichtfeldklassen.pdf Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
e30User Geschrieben: 24. Mai 2010 #9 Meldung Teilen Geschrieben: 24. Mai 2010 EU-Richtlinien und Sichtfeldklassen 2003/97/EG (bzw. 2005/27/EG) - Einrichtungen für indirekte Sicht Das hat aber jetzt nichts mit der Stvzo zu tun oder ?. Beim E30 ist der Innenspiegel, bei vorhandenem rechten Aussenspiegel definitiv nicht vorgeschrieben. Mir ist keine Änderung der Zulassungsordnung bekannt, nachdem man nun 3 Rückspiegel haben muss.Zwei Stück, davon muss einer links außen sein. Zitieren Hallo e30User,du hast im Forum E30-Talk eine Verwarnung erhalten Grund:--------------Dauerhafte Sperre-------------- Bastelbert Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Gast Baur_TC2 Geschrieben: 24. Mai 2010 #10 Meldung Teilen Geschrieben: 24. Mai 2010 Solange der 2. Spiegel rechts vorhanden ist. Sonst wärs auch z.B. nicht erlaubt, die Heckscheibe mit Folie abzudunkeln. Georg Was ja gesetztlich verboten werden sollte, verdunklung allgemein, aber leider immer noch nichtpassiert ist. Mir wurde übrigens auch schonmal ein fehlender Rückspiegel als grober Mangel angekreuzt.Ich musste wiederkommen ! Habe daraufhin bei der Rennleitung nachgefragt, die meinten auch:Recht so ! GrussBuddy PS: rechter Aussenspiegel war vorhanden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Mathes318iA Geschrieben: 24. Mai 2010 #11 Meldung Teilen Geschrieben: 24. Mai 2010 Was ja gesetztlich verboten werden sollte, verdunklung allgemein, aber leider immer noch nichtpassiert ist. begründung? Zitieren grussder "nörgelnde supertrucker" (zitat ende) Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
superholti Geschrieben: 24. Mai 2010 #12 Meldung Teilen Geschrieben: 24. Mai 2010 Das hat aber jetzt nichts mit der Stvzo zu tun oder ?. Beim E30 ist der Innenspiegel, bei vorhandenem rechten Aussenspiegel definitiv nicht vorgeschrieben. Mir ist keine Änderung der Zulassungsordnung bekannt, nachdem man nun 3 Rückspiegel haben muss.Zwei Stück, davon muss einer links außen sein.Oh doch, hat es:StVZO § 56 Spiegel und andere Einrichtungen für indirekte Sicht [...](2) Es sind erforderlich 1. bei Personenkraftwagen [...] Spiegel oder andere Einrichtungen für indirekte Sicht [...] gemäß Anhang III Nr. 2.1.1 der im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Richtlinie [...].§ 56 Abs. 2 Nr. 1 und 2 ---> Anhang I Nr. 1, Anhang II, Anhang III der Richtlinie 2003/97/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. November 2003 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für die Typgenehmigung von Einrichtungen für indirekte Sicht [...] Und damit wären wir wieder bei meiner Eingangs zitierten EU-Richtlinie, die sehr wohl was mit der StVZO zu tun hat Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
e30User Geschrieben: 24. Mai 2010 #13 Meldung Teilen Geschrieben: 24. Mai 2010 Scheiß EU :freak: Aber der rechte Außenspiegel ist weiterhin nicht zwingend vorgeschrieben, wenn ein Spiegel für indirekte Sicht an der Windschutzscheibe klebt ? Zitieren Hallo e30User,du hast im Forum E30-Talk eine Verwarnung erhalten Grund:--------------Dauerhafte Sperre-------------- Bastelbert Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
superholti Geschrieben: 24. Mai 2010 #14 Meldung Teilen Geschrieben: 24. Mai 2010 So wie ich es verstanden habe sind tatsächlich alle drei Spiegel inzwischen vorgeschrieben.Sichtfeldklasse II und III - Hauptaußenspiegel Ein Spiegel der Klasse III ist vorgeschrieben für Fahrzeuge der Klasse M1, M2, M3, N1 sowie N2 (sofern kein Spiegel der Klasse V vorgeschrieben ist). Es wird ein Spiegel dieser Klasse sowohl für die Fahrer- als auch für die Beifahrerseite gefordert.Ich glaube allerdings kaum, dass man einen Oldtimer oder ein nicht serienmäßig mit drittem Spiegel ausgerüstetes Auto deswegen nachrüsten müsste, ähnlich wie eben bei Sicherheitsgurten zum Beispiel. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
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