Mr. Erdmann Geschrieben: 11. Mai 2010 #1 Meldung Teilen Geschrieben: 11. Mai 2010 Hallo Gemeinde, mir ist gestern ein dummer Unfall passiert..Kurz gesagt bin einem Sprinter hintendruff gebrettert, weil der bei Rot einfach gebremst hat .Wie auch immer, kein großer Schaden (bei mir nur das Nummernschild gewellt und bei ihm eine kleine Beule im Auto).Nun zum Wesentlichen: Da ich noch 19 bin und wegen so einer kleinen Beule (die wirklich mini ist, zumal der Sprinter vor dem Unfall auch nciht besser aussah), nicht in der Versicherung hochgestuft werden möchte, habe ich mit dem Fahrzeug-Halter eine private Übereinkunft getroffen (100€).Muss ich dafür einen Vertrag machen? Möchte ihm das Geld ungern auf gut Glück in die Hand drücken, zumal er mir auch ein wenig unseriös erschien.Gibt es ggf. auch Musterverträge für so etwas? Anssonsten gute Fahrt zusammen :) Zitieren Dumm ist der, der dummes tut.. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
RoadrunnerM5t Geschrieben: 11. Mai 2010 #2 Meldung Teilen Geschrieben: 11. Mai 2010 Du machst einen Schrieb,Verzichtserklärung für Schaden vom 10.05.2010 um ....Uhr Fahrzeuge und Halter/Fahrer Unfallort,Schaden, in dem er bestätigt das mit der Zahlung von 100euro der Schaden an seinem Fahrzeug im vollen Umfang ersetzt ist und keine weiteren Ansprüche,auch 3ter Personen geltend gemacht werden können,evtl Kumpel als Zeugen mitnehmen.,grußRR Zitieren Beratung,Vermittlung von Eintragungen jeglicher Art,Reparaturen,Restaurationen bei BMW Fahrzeugen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
GOGI Geschrieben: 11. Mai 2010 #3 Meldung Teilen Geschrieben: 11. Mai 2010 Ich würde sagen soalng du keine beweisbaren Schäden an deinem Fahrzeug hast und dir oder ihm keine Zeugen bekannt sind, brauchst du ihm garnichts zahlen. Da soll er es dir erstmal nachweisen Ich wollt damit sagen, normal ist es okay wenn du ihm doe 100 Euro gibst, kannst aber natürlich zur sicherheit ein Blatt Papier mitnehmen und drauf schreiben: Ich Name und Anderer Name haben diesen unfall gebaut und hab ihm mit seinem einverständniss XXXEuro als entschädigung gegeben.Oder so ähnlich^^ Gruß GOGI Oder so wie von RoadrunnerM5t erklärt :) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Touring!X Geschrieben: 11. Mai 2010 #4 Meldung Teilen Geschrieben: 11. Mai 2010 Ich würde sagen soalng du keine beweisbaren Schäden an deinem Fahrzeug hast und dir oder ihm keine Zeugen bekannt sind, brauchst du ihm garnichts zahlen. Da soll er es dir erstmal nachweisen ) das ist doch total assi, stell dir vor das macht einer mit dir , wie würdest du dich ärgern Zitieren :beemwe:E~30 das einzig Wahre ! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
GOGI Geschrieben: 11. Mai 2010 #5 Meldung Teilen Geschrieben: 11. Mai 2010 eben, das war ja nur naja...ein Beispiel was man machen könnte aber nicht machen muss..Und bei mir hat mal jemand so was ähnliches gemacht, da hätt ich mir gewünscht ich wär einfach weggefahren und hätte nicht brav gewartet um meine Schuld zu begleichen.. :(Gruß GOGI Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Mr. Erdmann Geschrieben: 11. Mai 2010 Autor #6 Meldung Teilen Geschrieben: 11. Mai 2010 Nenene Polizei war ja auch da, denen musste ich auch nochmal 35€ abdrücken. Danke an euch, werde ich so machen. Zitieren Dumm ist der, der dummes tut.. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Gast Baur_TC2 Geschrieben: 11. Mai 2010 #7 Meldung Teilen Geschrieben: 11. Mai 2010 RR hat schon recht , nur so gehts :) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Jochen318iC Geschrieben: 11. Mai 2010 #8 Meldung Teilen Geschrieben: 11. Mai 2010 wenn die Polizei vor Ort war, hat die deine Schuld schon mal festgestellt!Also gehts nur mit einem Papier (s.o.) und einer schriftlichen Bestätigung, das Entschädigungsgeld erhalten zu haben. Es würde auch ein mündlicher Vertrag gelten, aber ohne Zeugen ist der nix wert.Andere Variante wäre, es über die Versicherung laufen zu lassen und dann evtl. die Reparaturkosten aus eigener Tasche zu begleichen, damit man nicht hochgestuft wird. Beschissen werden, kann man immer; leider! Gruß Jochen Zitieren Es gibt nur EINE, und das ist MEINE ti amo tanto, strega mia (Freundin UND Hexe, oder was habt ihr gedacht?)E30 318i Cabrio / Bj. 92 / mauritiusblau metallic / M II-Technik mit eingebauter Vorfahrt im Original; Sex auf 4 Rädern, der erst in den Drehzahlbegrenzer rennt, wenn der Motor auf Betriebstemperatur ist Man liebt das, wofür man sich müht, und man müht sich um das, was man liebt. (Erich Fromm) Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
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