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Abgemeldetes auto zur werkstatt schleppen.


BMW 320i René
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Besorg dir nen Kumpel der dich schleppt per Seil oder Stange. Die alten Kennzeichen drauf, damit es nicht komplett leer aussieht und dann wird geschleppt zur Werkstatt. Habe ich auch schon gemacht. Niemand hat was gesagt, nicht mal die Rennleitung.

Under construction.

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Mußt aber aufpassen, daß der hintere Wagen nicht fahrbereit, also defekt ist. Sonst reicht dem Fahrer vorne der 3er Schein nicht mehr aus. Hast dann theoretisch nen Zug und er bräucht nen Lkw-Schein.

 

Ansonsten Doppelkarte für einen Tag holen und selber fahren. Fahrten zur Werkstatt, TÜFF und Zulassungsstelle gehen mit gültiger Doppelkarte auch.

 

Grüße

Möge der Drift mit Euch sein!!!

 

 

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Gast 88erFloW

richtig...hast du die alten schilder noch??

die machste dir drauf und dann brauchst du nur noch von deiner Versicherung einen Haftpflicht nachweis... und schon darfst du damit zur Werkstatt fahren...

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tolles bild mit dem e21 , haette andersrums sein muessen.....:rot:

 

aber der link hilft dir sicherlich

 

 

KLICK HIER

 

 

abschleppen mit klasse 3 und im hinteren fahrzeug der muss nicht unbedingt einen haben.

 

schleppen braucht der ziehende klasse 2 und der hintere klasse 3

 

wird dort auf der seite gut erklaert und ist rechtens.

 

falls du unsicher bist ausdrucken und mit dir fueheren.

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Posting © [silversurfer] 2004. Alle Rechte vorbehalten. Kein Verwenden, Zitieren und Kritisieren ohne Erlaubnis

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Unterschied : Schleppen / Abschleppen !!

 

Abschleppen (Notfallgedanke), wenn ein Fahrzeug liegen bleibt, darf jeder mit dem normalen Autoführerschein.

 

Schleppen (Fortbewegen), um ein defektes/abgemeldetes Auto von A nach B zu bringen, bedarf eines Führerschein mit Anhänger ! -> Fahren ohne Fahrerlaubnis.

 

Versicherungsschutz ist über das Zugfahrzeug gegeben. Daher kann auch ein abgemeldetes Auto geschleppt werden. Schäden die dieses Fahrzeug an fremden Eigentum verursacht, sind versichert. Schäden am Zugfahrzeug nicht ! Eigenschaden... (Vollkasko)

 

Wer es ganz richtig machen möchte, holt sich vorher eine Schleppgenehmigung beim Amt? Zulassungsstelle?... kost bestimmt Kohle.

 

 

 

 

 

Der "Fahrer" im Pannenauto braucht keinen Führerschein. Laut StVZO ist nicht mal eine Zulassung für das hintere Fahrzeug notwendig. Es ist also erlaubt, seinen Schrottwagen zum Verwerter zu schleppen.

 

^^ Diesen Satz darf man nicht falsch verstehen, wir reden hier immernoch über ein Pannenfahrzeug (Welches an einem Pannenort, ggf. auch schon längere Zeit dort steht und deshalb abgemeldet wurde. Der Pannenort müsste in diesem Fall wohl ein privat Gelände sein, da das abstellen von nicht angemeldeten Fahrzeugen auf öffentlichem Grund bekanntlich nicht erlaubt ist.)

 

 

Ansonsten Doppelkarte für einen Tag holen und selber fahren. Fahrten zur Werkstatt, TÜFF und Zulassungsstelle gehen mit gültiger Doppelkarte auch.

wohl die eleganteste Lösung, auf der Fahrt zur Zulassungsstelle/Tüv liegen geblieben. Wenn fahrtüchtig, darf das Auto sogar alleine diese (Nur diese) Fahrt zu Werkstatt/Tüv/Zulassungsstelle antreten.

Die Kosten der Doppelkarte / mittlerweile nur noch eine "evb"-Nummer können bei Abschluß der Versicherung meist verrechnet werden.


Bearbeitet: von e30User

Hallo e30User,

du hast im Forum E30-Talk eine Verwarnung erhalten

 

Grund:

--------------

Dauerhafte Sperre

--------------

 

Bastelbert

 

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Echt ,das ist erlaubt? Ich hab nämlich vorletzten winter auch auf diese weise ein auto nach hause gezogen,dass mein kumpel abgemeldet gekauft hatte und wir wollten uns auch die tageszulassung sparen. Waren 30 km und wir sind extra abends gefahren weil es schon dunkel war. Zugfahrzeug hab ich gefahren und mein kumepl saß hinten im neuerwerb mit im leerlauf brabbelnden motor,damit servo und bremskraftverstärker mitläuft. Dachte eigendlich das diese aktion mehr als illegal war,aber scheibar wars doch nicht sooo schlimm. Sind ja eh nicht angehalten worden.. :) Gruß Mario!

Mein E30 hört gern Rock aus alten Zeiten ! :rauchen:

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Lustig: wer nach altem Recht einen Führerschein Klasse 3 hat, darf nicht Schleppen. Wer den aber umtauscht in die neue Karte hat CE, bzw. C1E und darf dann wieder Schleppen...

 

Das wäre doch tatsächlich mal eine Verbesserung beim Umtausch.

 

Ich les' es wohl, doch allein mir fehlt der Glaube (an die Bild- Zeitung)...

 

Gruß,

 

el_horst

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Lustig: wer nach altem Recht einen Führerschein Klasse 3 hat, darf nicht Schleppen. Wer den aber umtauscht in die neue Karte hat CE, bzw. C1E und darf dann wieder Schleppen...

 

Ist nur konsequent

Klasse 3 erlaubte das Ziehen eines einachsigen Anhängers. Wobei 2 Einzelachsen mit einem Abstand von unter einem Meter als eine Achse gewertet werden.

2 achsige Anhänger waren nur von Klasse 2 umfasst.

 

Nach neuem Recht ist die Klasse E die Erlaubnis Anhänger, und zwar alle Arten zu ziehen.

 

Da es aber beim Umtausch keine Verschlechterung geben darf, bekommt man für seinen alten 3er beim Umtausch etwas mehr.

 

Tom

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Lustig: wer nach altem Recht einen Führerschein Klasse 3 hat, darf nicht Schleppen. Wer den aber umtauscht in die neue Karte hat CE, bzw. C1E und darf dann wieder Schleppen...

 

Ist nur konsequent

Klasse 3 erlaubte das Ziehen eines einachsigen Anhängers. Wobei 2 Einzelachsen mit einem Abstand von unter einem Meter als eine Achse gewertet werden.

2 achsige Anhänger waren nur von Klasse 2 umfasst.

 

Nach neuem Recht ist die Klasse E die Erlaubnis Anhänger, und zwar alle Arten zu ziehen.

 

Da es aber beim Umtausch keine Verschlechterung geben darf, bekommt man für seinen alten 3er beim Umtausch etwas mehr.

 

Tom

 

 

Aehm...... ich darf mit minen alten rosafarbigen einen 12 tonnen zug fahren also 7,5 mit haenger....... da soll doch mal einer durchblicken mit der ganzen klassen organisation.... :klatsch:

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genaugenommen konnte man mit der alten klasse 3 auch noch schwerere züge bewegen: zugfahrzeug 7,5t zgg plus anhänger mit einer/doppelachse, wobei der anhänger theoretisch bei druckluftbremsanlage bis zum anderthalbfachen zgg des zugfahrzeugs haben darf. es gab damals ab und zu mal diese bekloppten mit klasse 3 mit abschleppwagen plus anhänger mit 2 pkw drauf. da war man so bei etwa 17-18 tonnen.

mein Fahrzeug hat kein ABS, kein ESP, kein ASR, keinen Brems- oder Fahrspurassistenten... Hier fahre ICH noch selber!

Achja... NO AIRBAGS! Wir sterben wie Männer!

 

Noch sitzt Ihr da oben, Ihr feigen Gestalten. Vom Feinde bezahlt, dem Volke zum Spott! Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten, dann richtet das Volk, dann gnade Euch Gott! (Theodor Körner 1791-1813)

 

"In einer Zeit totaler Verderbnis ist es am klügsten, sich zu verhalten wie alle anderen auch." Marquis de Sade

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Ja, mit Klasse 3 gehen bis ca. 18,5t. Das geht auch bei Umtausch mit den neuen Klassen, man muss aber das Kreuzchen auf dem Umschreibungsantrag machen.

 

Gruß,

 

el_horst

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Lass es besser,der Fahrer des Zugfahrzeuges braucht Kl.2 LKWführerschein,ansonsten Fahren ohne Führerschein,wenn der Polizist Dir daraus ein Ding drehen will dann wird das sehr teuer.

Beratung,Vermittlung von Eintragungen jeglicher Art,Reparaturen,Restaurationen bei BMW Fahrzeugen.

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Aber wenn ich nen PKW mit Traktor schleppe (25 km/h), dann müßte es doch legal sein, oder?

Braucht man doch keinen LKW-Führerschein dafür :watch:

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Soweit ich weiß darf man das abgemeldete Fahrzeug zu Überfühungszwecken (TÜV usw.) auf direktem Wege in eine Werkstatt fahren (sofern Fahrbereit). Das hat mir mein Schwiegervater erklärt (Prüf Ingeneur)!

http://img205.imageshack.us/img205/690/signatury.gif
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mir wurscht, ich hab ja klasse 2.

mein Fahrzeug hat kein ABS, kein ESP, kein ASR, keinen Brems- oder Fahrspurassistenten... Hier fahre ICH noch selber!

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Noch sitzt Ihr da oben, Ihr feigen Gestalten. Vom Feinde bezahlt, dem Volke zum Spott! Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten, dann richtet das Volk, dann gnade Euch Gott! (Theodor Körner 1791-1813)

 

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Richtig Kiwi,

 

§10 Absatz vier Fzv besagt:

 

(4) Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette und Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder einer Abgasuntersuchung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.

 

D.h.: Du musst der Zulassungsbehörde die Fahrt anmelden und dir vorher ein Kennzeichen besorgen.

Ausserdem muss deine Versicherung von der Fahrt Kenntnis haben um den Versicherungsschutz zu gewährleisten. Falls du also nicht vor hast das Auto nach der HU anzumelden solltest du dich vielleicht lieber um ein Kurzzeitkennzeichen bemühen!

 

Gruß Andi

Weiß nur nicht was eins kostet!

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